LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/902 12.10.2017 Datum des Originals: 11.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 12. September 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/605 Sind alle Hochschulstandorte mit Breitbandanschlüssen versorgt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die kooperative Auswertung von Forschungsdaten, die Nutzung von Campusclouds, E- Learning, digitalen Bibliotheken, online-Semesterapparaten und vieles mehr - an Hochschulen finden sich zahlreiche internetbasierte Anwendungen und Anwendungsbereiche. Dafür wird eine entsprechend gute Internetanbindung auf dem aktuellen Stand der Technik benötigt. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 293 mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Bandbreite ist nach Ansicht der Landesregierung an den öffentlichen Hochschulen notwendig, um moderne und zu-kunftsfähige, internetbasierte Anwendungen und Anwendungsbe-reiche an den Nordrhein-Westfälischen Hochschulen für Lehre und Forschung nutzen zu können? 2. Welche der Haupt- und Nebenstandorte der öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verfügen über einen im Sinne der Frage 1 ausreichenden Breitbandanschluss und welche nicht? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die verselbständigten Universitäten und Fachhochschulen in der Trä-gerschaft des Landes sind für ihre Anbindung an das Internet entspre-chend ihrer jeweiligen Bedarfe zuständig. Dies gilt auch für die staatli-chen Kunsthochschulen, da der § 22 EGovG NRW (Koordinierung der Informationstechnik in der Landesverwaltung) auf die staatlichen Kunsthochschulen keine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/902 2 Anwendung findet (§ 1 Abs. 6 EGovG NRW). Vor diesem Hintergrund besteht keine Empfehlung oder Vorgabe der Landesregierung zu den erforderlichen Bandbreiten der Internetanschlüsse an diesen Hochschulen. 3. Mit welchen Technologien wurden die Internetanschlüsse der Hochschulstandorte jeweils realisiert? (Bitte einzeln nach Haupt- und Nebenstandorten und verwendeten Technologien, wie Kupferleitungen mit/ohne Vectoring, Glasfaserkabel FTTH/FTTB/FTTC, o. a. aufschlüsseln) Für die Beantwortung der Frage wäre eine aktuelle Abfrage bei den Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes sowie den staatlichen Kunsthochschulen erforderlich. Aufgrund der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist es nicht möglich, die erbetenen Auskünfte von den Hochschulen zu erlangen. 4. Sofern Ausbaubedarfe bei den Internetanschlüssen der Hochschulstandorte bestehen: bis wann soll der in Frage 1 be-schriebene Ausbau erfolgen? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 6. Wie soll dieser finanziert werden? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.