LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/905 12.06.2017 Datum des Originals: 12.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 306 vom 13. September 2017 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/642 Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr ist ein unverzichtbarer und vor allem umweltfreundlicher Bestandteil des Verkehrssystems in Nordrhein-Westfalen. Er dient vielen Menschen zur Sicherstellung ihrer Mobilität. Deshalb ist ein ausreichendes Angebot von ÖPNV-Verkehrsleistungen eine Aufgabe der grundgesetzlich verankerten Daseinsvorsorge. Das Land Nordrhein-Westfalen kann Neu- und Ausbaumaßnahmen im ÖPNV über verschiedene Finanztöpfe fördern: Mithilfe von Regionalisierungsmitteln und Entflechtungsmitteln sowie Großprojekte über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Um die Verausgabung der Mittel zu koordinieren wird gesetzlich festgelegt, welche Projekte mit welcher Priorität gefördert werden können. Damit ein größeres Vorhaben beim Schienenpersonennahverkehr überhaupt eine Chance auf Förderung hat, ist eine Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW zwingend notwendig. Dieser wird vom zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Landtag und seinem Verkehrsausschuss erstellt. Dabei sind folgende Maßnahmen betroffen: Neu- oder Ausbau von Schieneninfrastruktur und bedeutsame ÖPNV-Investitionen mit Gesamtkosten von jeweils mehr als drei Millionen Euro. Der letzte Bedarfsplan wurde im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) im Jahr 2005 aufgestellt und basiert auf alten Daten mit einem Prognosehorizont bis 2015. Er ist daher kaum noch als Grundlage künftiger Investitionsentscheidungen geeignet. Die Erneuerung des Bedarfsplans ist dringend geboten, um die qualitative und quantitative Fortentwicklung des ÖPNV in NRW sicherzustellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/905 2 Aus diesen Gründen hat die rot-grüne Landesregierung ein Verfahren unter Beteiligung der Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr angestoßen. Zielsetzung dieses Verfahrens war die Neuaufstellung des Bedarfsplans ÖPNV auf Basis eines Verkehrs- Prognosehorizonts bis 2030. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 306 mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Erkennt die Landesregierung mit seinem zuständigen Verkehrsministerium die Notwendigkeit der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW an bzw. wird diese den Prozess nahtlos weiterführen? Die amtierende Landesregierung erkennt genauso wie die Vorgängerregierung an, dass ein neuer ÖPNV-Bedarfsplan aufgestellt werden muss. Leider musste der bestehende Vertrag zur Aufstellung des Bedarfsplans gekündigt werden, da mit dem Auftragnehmer keine Einigkeit über das weitere methodische Vorgehen erzielt werden konnte. Diese Kündigung war bereits von der vorherigen Hausspitze gutgeheißen worden und ist mittlerweile ausgesprochen worden. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens? Derzeit wird an der europaweiten Neuausschreibung gearbeitet. 3. Welche weiteren Verfahrensschritte sind nun seitens der Landesregierung geplant? Neben der Neuausschreibung erarbeitet die Verwaltung mit den Zweckverbänden Übergangslösungen, damit dringliche Maßnahmen nicht von der Verzögerung der Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans gehemmt werden. 4. Wann werden diese abgeschlossen sein? Wann mit einer Vergabe der Leistung gerechnet werden kann, ist derzeit nicht seriös vorhersagbar, da z.B. Vergabebeschwerden den Prozess erheblich verzögern können. 5. Wann ist mit Verabschiedung des neuaufgestellten ÖPNV-Bedarfsplans auf Basis des Prognosehorizonts bis 2030 zu rechnen? Der Prognosehorizont wird auf das Jahr 2035 verschoben. Für die Fertigstellung des Bedarfsplans gilt ebenfalls, dass diese nicht seriös vorhergesagt werden kann. Das wird aber jedenfalls nicht vor dem Jahr 2020 möglich sein.