LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/906 12.10.2017 Datum des Originals: 11.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 300 vom 12. September 2017 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/636 Ampelanlage an der Anschlussstelle 14/ Autobahnauffahrt Lüdenscheid Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Lüdenscheid und das Gewerbegebiet Rosmart sind über die Anschlussstelle 14 (Lüdenscheid) an die BAB 45 angeschlossen. Über die Brunscheider Straße (L 655) fließt der Verkehr von bzw. zur Autobahn. Diese Anbindung ist sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch die heimische Wirtschaft von großer Bedeutung. Seit vielen Jahren wird die Auffahrt von der Brunscheider Straße in Fahrtrichtung Dortmund über eine provisorische Ampelanlage (Lichtsignalanlage) geregelt. Gerade der lange Zeitraum, in dem das Provisorium betrieben wird, sorgt immer wieder für Unverständnis bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Ich selbst, aber auch die Stadt Lüdenscheid werden immer wieder auf die Problemlage angesprochen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 300 mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist der Landesregierung die geschilderte Situation der provisorischen Lichtsignalanlage an der Burscheider Straße in Lüdenscheid/Anschlussstelle 14 der BAB 45 bekannt? Ja, der Landesregierung ist die geschilderte Situation an der Anschlussstelle Lüdenscheid (14) im Zuge der A 45 bekannt. Bei der am östlichen Anschlussstellenarm gelegenen Lichtsignalanlage handelt es um ein Provisorium, bestehend aus transportablen Signalmasten mit umsetzbaren Betonfundamenten und Freiluftverkabelung. Die technische Ausstattung entspricht dem Standard einer stationären Anlage. Die Anlage ist verkehrsabhängig LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/906 2 ausgestattet und steuerungstechnisch mit drei weiteren Anlagen im Zuge der L 665 (Burscheider Straße) in Grüner Welle koordiniert. 2. Wie ist der aktuelle Sach- bzw. Planungsstand? Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes im Zuge der L 655 hat die Stadt Lüdenscheid als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am 01. Juni 2017 eine neue Signalplanung (Software) für eine steuerungstechnische Anpassung aller Lichtsignalanlagen und der bestehenden Koordinierung angeordnet. Nach Angabe des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen soll die Implementierung der neuen Steuerungssoftware noch im laufenden Kalenderjahr erfolgen. Ein Umbau der provisorisch eingerichteten Lichtsignalanlage im Außenbereich ist nicht erforderlich, da die Verbesserungen allein durch die neue Steuerungssoftware erzielt werden. Die Errichtung einer ortsfesten Anlage erfolgt erst im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der L 655. 3. In welchem Zeitraum ist mit entsprechenden baulichen Maßnahmen für eine dauerhafte Lichtsignalanlage zu rechnen? Die Errichtung der ortsfesten Lichtsignalanlage orientiert sich an den Planungen zum Umbau der L 665, bei dem insgesamt sieben Verkehrsknoten umgestaltet werden sollen. Nach derzeitiger Verlaufsplanung ist für die Realisierung der Maßnahme folgende Zeitschiene vorgesehen: bis Ende 2018: Abschluss der Entwurfsplanungen bis Ende 2019: Vorbereitung Planfeststellungsunterlagen bis Ende 2021: Abschluss Planfeststellungsverfahren bis Ende 2022: Ausführungsplanung und Bauvorbereitung 2023 bis 2025: Baudurchführung Auf Grund der Unwägbarkeiten im Planfeststellungverfahren können sich zeitliche Verzögerungen bei der Baudurchführung ergeben. Die Realisierung der ortsfesten Lichtsignalanlage erfolgt im Rahmen der Baudurchführung. 4. Wie kann das weitere Verfahren beschleunigt werden? Angesichts der hohen umweltfachlichen Anforderungen (Trinkwasserschutz, streng geschützte Arten) ist nach derzeitigen Erkenntnissen für den Umbau der L 655 ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Der Landesbetrieb Straßenbau betreibt die Planungen mit hoher Priorität.