LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/908 12.10.2017 Datum des Originals: 12.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 310 vom 6. September 2017 des Abgeordneten Nic Vogel AfD Drucksache 17/647 A57-Ausbau am Niederrhein – Statusbericht zum Ausbau von vier auf sechs Fahrstreifen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Straßen-NRW schreibt auf seiner Webseite: Mit einem Verkehrsaufkommen von bis zu 120.000 Fahrzeugen pro Tag gehört die A57 zu den stauträchtigsten Autobahnen in Nordrhein-Westfalen. Prognosen zufolge wird diese Belastung weiter zunehmen. Damit der Verkehr künftig besser fließt, wird die Bundesautobahn zwischen den Autobahnkreuzen Köln-Nord und Kamp-Lintfort von vier auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Die Maßnahme erfolgt Abschnitt für Abschnitt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 310 mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Planung- und Genehmigungsverfahren zu verschlanken? (Vorbild Niederlande) Das Planungsrecht ist bundesseitig in den letzten Jahrzehnten entwickelt worden. Über das vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur initiierte Innovationsforum Planungsbeschleunigung, in dem mit Beteiligung der Länder und Vertretern von Wirtschaft und Umwelt über Beschleunigungsmöglichkeiten diskutiert wurde, wurden Maßnahmen identifiziert, die zu Beschleunigungen von Planungsprozessen führen werden. Die Landesregierung unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, auf dieser Grundlage ein Planungsbeschleunigungsgesetz vorzulegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/908 2 Mit der Gründung des bisherigen Bündnisses für Infrastruktur und des künftigen Bündnisses für Mobilität verfolgt die Landesregierung eine Initiative, die zu einer deutlichen Akzeptanzsteigerung und damit Beschleunigung der Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten führen soll. Eine besondere Beschleunigung ist von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsinformation und –beteiligung zu erwarten. 2. Straßen-NRW schreibt „Abschnitt für Abschnitt“. Welche Möglichkeiten sieht die neue Landesregierung, die Abschnitte allesamt durchgängig gemeinsam auszubauen? (ein Teil ist schon fertig) Ein zeitgleicher Ausbau aller Abschnitte eines 50 km langen Autobahnabschnitts ist insbesondere aufgrund der damit einhergehenden verkehrlichen Auswirkungen und des erhöhten Unfallrisikos nicht angezeigt. Darüber hinaus geht mit jedem fertig gestellten Ausbauabschnitt auch ein verbesserter Verkehrswert einher. 3. Besteht die Möglichkeit, die Ausbaustandards so zu ändern, dass die Arbeiten zügiger fertiggestellt werden können? Die Ausbaustandards sind durch den Bund als Straßenbaulastträger verbindlich und bundesweit einheitlich vorgegeben. 4. Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden durch Staus auf der jetzt noch nicht auf sechs Fahrsteifen fertiggestellten Strecke der A57? Hierzu liegen der Landesregierung keine konkreten Zahlen vor. Der im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung ermittelte Nutzen für den Ausbau der A 57 zwischen Köln/Nord und dem AK Kamp-Lintfort liegt bei rd. 84 Mio. €/a. 5. Das Autobahnkreuz Moers A40/A57 ist heute ein Kleeblatt. Werden im Rahmen der neuen Planung Malteserkreuz-Fahrstreifen angelegt? (das Durchfahren wäre dann erheblich sicherer und schneller) Nein. Im Rahmen des Umbaus des Autobahnkreuzes Moers ist eine Führung der starken Übereckverkehre über semidirekte Rampen vorgesehen (sogenannte Überflieger/Unterflieger).