LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/909 12.10.2017 Datum des Originals: 12.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 297 vom 11. September 2017 des Abgeordneten Christian Dahm SPD Drucksache 17/633 Erfolgt die Besetzung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW nach CDU-Parteibuch oder nach Fachlichkeit? Die Neubesetzung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen soll in Kürze erfolgen. Das Kabinett hat dazu am 05.09.2017 beschlossen, dass Herr Heinrich Böckelühr, derzeit Bürgermeister der Stadt Schwerte, neuer Präsident der gpaNRW werden soll. Das Einvernehmen des Verwaltungsrates soll dazu am 15.09.2017 in einer außerplanmäßigen Sitzung eingeholt werden. Der Minister für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 297 mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Ist es richtig, dass im Rahmen der Stellenausschreibung "nach mehrjähriger Erfahrung in herausgehobenen Führungsfunktionen möglichst in unterschiedlichen Verwaltungen" gefragt wurde? Die Stellenausschreibung war auf mehreren Stellenmarkt-Portalen und websites (darunter die website des seinerzeitigen Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen) veröffentlicht worden. Wörtlich heißt es im Ausschreibungstext u.a.: „Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Personalführungskompetenz und mehrjähriger Führungserfahrung in herausgehobenen Leitungsfunktionen möglichst in unterschiedlichen Verwaltungen.“ 2. Trifft es zu, dass der von der Landesregierung vorgeschlagene Kandidat über solche Erfahrungen in nur einer Verwaltung, nämlich als Bürgermeister der Stadt Schwerte, verfügt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/909 2 3. Ist es richtig, dass mehrere andere und nicht berücksichtigte Bewerber über solche Erfahrungen in mehreren Verwaltungen verfügt hätten und diese nicht berücksichtigt wurden? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Hinblick auf das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nach Art. 4 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung NRW und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 4 Absatz 1 der Landesverfassung NRW in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 GG sieht die Landesregierung von einer Antwort ab.