LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/942 13.10.2017 Datum des Originals: 13.10.2017/Ausgegeben: 18.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 313 vom 11. September 2017 der Abgeordneten Nic Vogel und Frank Neppe AfD Drucksache 17/650 Rheintalsperrung und Baumaßnahmen der Deutsche Bahn AG Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 12. August hatten sich beim Tunnelbau bei Rastatt die Schienen abgesenkt, nachdem Wasser und Erdreich eingedrungen waren. Seither ist der Bahnverkehr auf dem Streckenabschnitt unterbrochen. Auf der Rheintalbahn fahren Züge daher erst wieder ab 7. Oktober. (dpa/jt) Diese Sperrung hat auch immensen Einfluss auf die Logistik in NRW. Logistikverbände sprechen von Schäden in Milliardenhöhe. Rund 50 % der Warenaustausches zwischen Nordeuropa und Italien laufen über die Trasse. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 313 mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Ist das Ausmaß der wirtschaftlichen Nachteile für nordrheinwestfälische Transportunternehme schon bekannt? Nein, entsprechende belastbare Zahlen bezogen auf nordrhein-westfälische Transportunternehmen liegen der Landesregierung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/942 2 2. Wie weit hat die Landesregierung Einfluss auf die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG in NRW um solche gravierenden Schäden in NRW zu verhindern oder auch Baumaßnahmen allgemein zu beschleunigen? (siehe auch Drucksache 18/12046 vom Deutschen Bundestag, Marode Eisenbahnbrücken in NRW) 3. Steht die Landesregierung in regelmäßigem Kontakt zur Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG um die zügige Abhandlung von Baumaßnahmen in NRW einzufordern? Die Fragen 2. und 3. werden gemeinsam beantwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinerlei Aufsichts- und Genehmigungszuständigkeit für Baumaßnahmen der Deutsche Bahn AG und der DB Netz AG inne, diese liegt allein beim Bund. Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist hier das Eisenbahn-Bundesamt. Gleichwohl steht die Landesregierung in ständigem Kontakt mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutsche Bahn AG für Nordrhein-Westfalen, um sich mit der Deutsche Bahn AG über landesbedeutsame Weichenstellungen, Themen und Vorhaben im Bereich der Schiene abzustimmen. 4. Was sind die wichtigsten Forderungen der Landesregierung um den Güterverkehr per Bahn zu verbessern? Die wesentlichen Handlungsempfehlungen an die Politik für eine Stärkung des Schienengüterverkehrs wurden in einer bereits von der vorangegangenen Landesregierung in Auftrag gegebenen Studie ermittelt. Hierzu zählen vor allem die Netzertüchtigung für 740- Meter-Züge, die Steigerung der Netzeffizienz durch Engpassbeseitigung und Knotenausbau, die mittelfristige Streckenertüchtigung auf einen einheitlichen ETCS-Standard, eine Senkung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr, das Ausräumen bestehender Wettbewerbsnachteile gegenüber der Straße durch die Anlastung mit externen Energiekosten sowie Impulse für mehr Forschung und Innovationen auf dem Schienengüterverkehrsmarkt. Alle diese Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit und Gestaltungshoheit des Bundes, da sie sich im Wesentlichen auf die bundeseigene Netzinfrastruktur beziehen. Dementsprechend wurden die Empfehlungen dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesetzten „Runden Tisch“ zur Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgelegt. Über ihre Notwendigkeit herrscht in Bund, Ländern und der Schienengüterverkehrsbranche große Übereinstimmung. Dementsprechend haben sämtliche Empfehlungen Eingang in den vom Runden Tisch inzwischen vorgelegten Masterplan Schienengüterverkehr gefunden. Darin sind die Maßnahmen in Meilensteine gefasst und vom Bund mit Realisierungshorizonten versehen.