LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/945 16.10.2017 Datum des Originals: 13.10.2017/Ausgegeben: 19.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 265 vom 4. September 2017 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/549 Zahlenwirrwarr um die Medizinfakultät in Bielefeld Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Parlamentsanfragen ist es der Landesregierung nicht möglich, Kosten für Aufbau und Betrieb einer Medizinischen Fakultät in Bielefeld zu benennen. Gespräche mit der Universität seien bislang ebenfalls nicht aufgenommen worden. Ein abgestimmtes und tragfähiges Konzept solle erst entwickelt werden (siehe Drs. 17/437). Gegenüber den Medien zeigt sich das Wissenschaftsministerium auskunftsfreudiger und nennt eine Summe von 50 Millionen Euro jährlich (exemplarisch: Neue Westfälische, 25.08.2017, S. 4). Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 265 mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Auf welcher Grundlage nennt die Landesregierung gegenüber den Medien eine Summe von 50 Millionen Euro jährlich für die zu planende Medizinfakultät in Bielefeld? 2. Wenn es sich bei dem genannten Betrag von 50 Millionen Euro um eine belastbare Zahl handelt, warum wird dies lediglich gegenüber den Medien erklärt und nicht bei Parlamentsanfragen? 3. Sind die gegenüber der Presse kolportierten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für Investitionen, den Betrieb oder beides gleichermaßen gedacht? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/945 2 Der Aufbau der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe soll sich am Bochumer Modell für die Medizinerausbildung orientieren. Aus diesem Grund kalkuliert die Landesregierung einen jährlich anwachsenden Zuschuss für die Medizinische Fakultät Ostwestfalen-Lippe. Eine verlässliche Angabe hierzu ist allerdings erst möglich, wenn ein belastbares Konzept vorliegt. Die abschließenden Entscheidungen über die Höhe des jährlichen Zuschusses werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2018 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2021 getroffen. 4. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir fördern den Aufbau einer medizinischen Fakultät OWL in Bielefeld mit dem Schwerpunkt Allgemeinmedizin. Hier sollen in Kooperation mit den Kliniken der Region 200 bis 300 neue Medizinstudienplätze entstehen." Sind damit 200 bis 300 Medizinstudienplätze im Vollausbau oder pro Jahrgang gemeint? 5. Wenn die Landesregierung von 200 bis 300 neuen Medizinstudienplätzen in Bielefeld spricht, sind damit zusätzliche Plätze gemeint oder sollen diese Plätze durch die Verlagerung von Plätzen anderer Fakultätsstandorte entstehen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. An der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe sollen jährlich 200 bis 300 Studierende neu aufgenommen werden. Der Aufbau der Medizinischen Fakultät soll den Zuschuss für Forschung und Lehre der anderen Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen nicht tangieren.