LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/947 16.10.2017 Datum des Originals: 13.10.2017/Ausgegeben: 19.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 271 vom 6. September 2017 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/558 Verzögerung bei der Erteilung von Genehmigungen für Schwerlasttransporte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen lebt als Wirtschaftsstandort von funktionierender Infrastruktur und reibungslosem Ablauf der Logistik. Insbesondere im Bereich der Industrie sind häufig Schwertransporte nötig, um die Fertigungsprozesse hochqualitativer deutscher Produkte und Anlagen zu sichern. Auch als Transit-Region zwischen den produzierenden und verarbeitenden Industrien und den großen Häfen an der Nordsee ist Nordrhein-Westfalen auf das reibungslose Funktionieren der vorgeschalteten Logistik und Lieferketten angewiesen. Leider erweist sich die Bürokratie bei der Erteilung von Genehmigungen für Schwertransporte als bedenklich langsam, sodass es zu unnötigen Zeit- und damit Wertausfällen kommt. Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten geht hier von 5-6 Wochen aus. Auch der schlechte Zustand der Straßen und Brücken zwingt zu großen Umwegen und führt sowohl zum Verlust der Vertragsverlässlichkeit, als auch erhöhter Umweltbelastung. Diese Probleme zu beheben ist dringend geboten, um die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen langfristig zu erhalten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 271 mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/947 2 Vorbemerkung der Landesregierung Straßen und Brücken in Deutschland sind grundsätzlich für eine Nutzung durch Fahrzeuge gemäß den Regelungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bemessen. Die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten geht über diesen Allgemeingebrauch der Straße hinaus, es handelt sich somit um eine Sondernutzung, die erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig ist. Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 (3) StVO oder Genehmigung nach § 46 (1) Nr.5 StVO für einen Großraum- oder Schwertransport ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB), bei der der entsprechende Antrag gestellt wird. Die EGB kann innerhalb oder außerhalb Nordrhein-Westfalens liegen. Sie muss zur Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung zunächst alle von dem beantragten Transport betroffenen Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden anhören. Diese prüfen in eigener Zuständigkeit, unter welchen Voraussetzungen der entsprechende Transport auf ihren Straßen durchgeführt werden kann. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW tritt in diesem Anhörverfahren als Straßenbaulastträger für die Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen auf. Antragstellung, Anhörung und Bescheiderteilung werden in der Regel elektronisch über das „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte - VEMAGS“ abgewickelt. Vereinzelt werden Fälle auch nach wie vor per Fax abgewickelt. Ein Bescheid kann eine Erlaubnis nach § 29 (3) StVO, eine Genehmigung nach § 46 (1) Nr.5 StVO oder beides zugleich enthalten. 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Mehrkosten bei Schwertransporten ein, die durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und Umwege wegen maroder Infrastruktur entstehen? Zu möglichen Mehrkosten bei der Durchführung von Schwertransporten durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren oder Umwege liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu treffen, um die grundsätzlichen Probleme der Logistik-Branche in NRW zu beheben? Die Landesregierung setzt sich für ein schnelles, effizientes und zuverlässiges Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte ein. Darüber hinaus wird die Landesregierung ihren Beitrag dazu leisten, dass die Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet und schnell saniert wird. Dazu wird sich die Landesregierung beim Bund für ein vereinfachtes und beschleunigtes Planungsrecht für Brückenersatzneubauten am gleichen Standort einsetzen. Um die Vielzahl an Brücken schneller zu erneuern, wird dort, wo es sinnvoll und möglich ist, auf mehr Standardisierung im Brückenbau gesetzt. 3. Wie lange ist die Bearbeitungszeit für Transportgenehmigungen? Siehe Beantwortung zur Frage 4 der Kleinen Anfrage 250 (LT-Drs. 17/760). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/947 3 4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um eine schnellere Genehmigung von Schwerttransporten in der Verwaltung zu gewährleisten? Die Landesregierung wird die Entwicklung und Ausweisung von verlässlichen Schwerlastrouten sowie die digitale Bereitstellung interaktiver Karten vorantreiben und auch auf Bundesebene entsprechende Initiativen anstoßen. Soweit nötig, werden die Bearbeitungskapazitäten für die Fahrwegprüfung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen des Bundes im Hinblick auf ihre Auswirkungen für die Bearbeitungszeiten bei den Transportgenehmigungen geprüft. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung für eine Flexibilisierung der entsprechenden Regelungen einsetzen. 5. Plant die Landesregierung interne Schulungen für die Behördenmitarbeiter in Bezug auf verwaltungsrechtliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren? Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden intern regelmäßig über Änderungen der Rechtsgrundlagen, Festlegungen etc. informiert. Die Landesregierung wird darüber hinaus gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Schulungsmöglichkeiten für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den kommunalen EGB’en in Nordrhein-Westfalen prüfen.