LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/950 16.10.2017 Datum des Originals: 16.10.2017/Ausgegeben: 19.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 352 vom 25. September 2017 der Abgeordneten Christina Kampmann und Frank Sundermann SPD Drucksache 17/744 GRÜNDERPREIS NRW 2017: Ausdruck der propagierten neuen Gründerzeit in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bewerbungsphase für den GRÜNDERPREIS NRW 2017 endete am 15. September 2017. Die schwarz-gelbe Landesregierung äußerte vorab ambitionierte Zielsetzungen hinsichtlich der Bewerberanzahl in diesem Jahr, um den eigenen Anspruch einer neuen Gründerzeit in Nordrhein-Westfalen zu untermauern. Auch aus diesem Grund wurde das Preisgeld im Vergleich zu den Vorjahren auf 60.000€ angehoben. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 352 mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch war die Bewerberanzahl für den GRÜNDERPREIS NRW in den Jahren 2012 bis 2017 (bitte für jedes Jahr einzeln aufführen)? Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2012 33 2013 44 2014 70 2015 99 2016 96 2017 153 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/950 2 2. Entspricht die Bewerberanzahl in diesem Jahr den Erwartungen der Landesregierung? Die Zahl der Bewerber für den GRÜNDERPREIS NRW ist mit 153 im Vergleich zum Vorjahr um über 59 Prozent gestiegen. Das ist positiv zu bewerten. 3. In welchen Branchen/Sektoren können die Startups, die sich für den GRÜNDERPREIS 2017 beworben haben, angesiedelt werden? Die Bewerber für den GRÜNDERPREIS NRW spiegeln die vielfältige Gründerszene in Nordrhein-Westfalen. Es sind Bewerber aus dem Primärsektor, Sekundärsektor und Tertiärsektor vertreten. Die vertretenen Branchen sind dementsprechend vielfältig und umfassen u.a. Informations- und Kommunikationstechnologien, Handel, Gesundheitswirtschaft, Erneuerbare Energien, Gastronomie, Mode und Design, Handwerk, Sport und Freizeit, Landwirtschaft, Maschinen- und Anlagenbau sowie Bildung und Beratung. 4. Wo sieht die Landesregierung mögliche Verbesserungen im Verfahren für den GRÜNDERPREIS NRW? Das Bewerbungsverfahren für den GRÜNDERPREIS NRW ist bewusst einfach und unbürokratisch gehalten. Die steigende Resonanz der Bewerber unterstreicht die Akzeptanz des Verfahrens. 5. Strebt die Landesregierung an, das Bewerbungsverfahren für den GRÜNDERPREIS NRW zu vereinfachen? Ein Wettbewerb, wie der GRÜNDERPREIS NRW, orientiert sich an den Anforderungen der Zielgruppe und unterliegt insofern stetigen Anpassungen. Dazu können auch weitere Vereinfachungen gehören.