LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/962 17.10.2017 Datum des Originals: 17.10.2017/Ausgegeben: 20.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 321 vom 15. September 2017 der Abgeordneten Frank Müller und Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/662 Wie geht es weiter mit den Brückenprojekten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Brückenprojekte sind ein wichtiger Bestandteil der frühpädagogischen Angebote für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung. Mit den hierfür bislang vom Land bereitgestellten Geldern sollen die Kommunen in ihrem großen Engagement zur Unterbringung, Versorgung und Integration der betroffenen Menschen gestärkt werden. Ziel ist es außerdem, dass die Städte und Gemeinden über die Leistungen des Kinderbildungsgesetzes hinaus bei der Bewältigung der Herausforderungen bei der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützt werden und den Einstieg in das deutsche Bildungssystem vereinfachen. Daher sind Brückenprojekte mittlerweile auch wesentlicher Bestandteil zur Bedarfsdeckung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes und ein wichtiger Baustein für kommunale Integrationskonzepte. Trotz dieser bedeuteten Rolle der Brückenprojekte bei der Bewältigung von Fluchterfahrung und für den Einstieg in das deutsche Bildungssystem ist bislang unklar, ob die neue Landesregierung die Förderung der Brückenprojekte fortsetzen wird. Dies stellt eine unbefriedigende Situation sowohl für die Kommunen als auch die jeweiligen Träger und die für die Umsetzung zuständigen pädagogischen Fachkräfte dar. Es ist umso dringlicher hier Klarheit zu schaffen, da die Förderung immer an das jeweilige Kalenderjahr gekoppelt ist und somit zum 31.12.2017 ausläuft. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 321 mit Schreiben vom 17. Oktober 20917 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales , Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/962 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Brückenprojekte in über 150 Kommunen Nordrhein-Westfalens? Aus Sicht der Landesregierung ist es wichtig, dass Flüchtlingsfamilien der Zugang zu institutionalisierten Formen der Kindertagesbetreuung erleichtert wird. Hierfür bieten die Brückenprojekte – die eine sehr positive Resonanz erfahren – einen wichtigen Beitrag. 2. Inwieweit ist der Landesregierung die schwierige Situation für Kommunen, Träger, Beschäftigten und Familien mit Fluchterfahrung aufgrund der momentanen Unklarheit bewusst? Die Mittel für die Brückenprojekte werden seit 2015 als Projektmittel jährlich neu im Haushalt veranschlagt. Neben Barmitteln stehen Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Auf der Basis dieser Verpflichtungsermächtigungen bewilligen die beiden Landesjugendämter derzeit vorrangig für fortlaufende Projekte Mittel für die ersten Monate des Jahres 2018. Damit hat die Landesregierung in einem ersten Schritt die Voraussetzungen für die kontinuierliche Weiterführung der Projekte geschaffen. Weitere Schritte stehen jetzt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. 3. In welchem Austausch steht die Landesregierung hierzu mit den betroffenen Kommunen und Trägern mit Blick auf die Fortführung des Projektes? Mit Schreiben vom 6. September 2017 wurden die Jugendämter über die Landesjugendämter über das weitere Vorgehen informiert. 4. Plant die Landesregierung, die Finanzierung der Brückenprojekte auch in 2018 und darüber hinaus fortsetzen? Die Landesregierung plant – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – die Brückenprojekte in 2018 fortzusetzen. 5. Wann können Kommunen, Träger und Beschäftigte mit der dringend erwarteten Entscheidung der Landesregierung in dieser Frage rechnen? Siehe hierzu Antworten zu den Fragen drei und vier.