LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/964 17.10.2017 Datum des Originals: 17.10.2017/Ausgegeben: 20.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 319 vom 15.09.2017 der Abgeordneten Martin Börschel und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/660 Eine Abgrenzung zwischen Europapolitik und Medienpolitik erscheint in aktuellen Fragestellungen wie der Ausweitung des Telemedienauftrags unmöglich Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit diskutiert die Rundfunkkommission der Länder über die Ausweitung des Telemedienauftrags und damit darüber, ob und in welcher Weise die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Angebot im Internet ausbauen dürfen. Auch die durch Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführte Konsultation hat zu zahlreichen kontroversen Eingaben und Stellungnahmen geführt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pochen auf eine deutliche Ausweitung ihrer Möglichkeiten im Internet, um zukunftsfähig zu sein. Private Medienunternehmen fordern restriktive Regelungen, damit ihren Online-Angeboten nicht das Wasser abgegraben wird. Ein Anteilseigner eines bedeutenden privaten Medienunternehmens sitzt am Kabinetttisch in Nordrhein-Westfalen. Dennoch ist es für ein führendes Medienland wie Nordrhein-Westfalen notwendig neutral und im Interesse des Landes und der Medienlandschaft, als gestaltender Akteur bei der Weiterentwicklung des Telemedienauftrags mit konkreten Vorstellungen voranzugehen. Für Medienpolitik ist neuerdings nicht mehr der Europaminister zuständig, sondern der Ministerpräsident . Dies war nötig geworden, weil der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales im Bereich der Medienpolitik erhebliche Interessenkonflikte durch Beteiligungen an der Funke Mediengruppe hat. Bei privaten Medienunternehmen regt sich derweil immer massiverer Widerstand gegen die Ausweitung des Telemedienauftrags. Der Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) kündigte über seinen Vorstandsvorsitzenden Hans Demel bereits an, dass „die immense Ausweitung der beitragsfinanzierten Angebote im Internet (ist) vollkommen inakzeptabel “ sei (Zeitung „Die Welt“ vom 5. September 2017). Der VPRT kündigte an gleicher Stelle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/964 2 sodann an, den Konflikt nicht etwa in Deutschland im Austausch mit Medienpolitikern austragen zu wollen, sondern er soll in Brüssel, also im Bereich der Europapolitik und bei den europäischen Institutionen, ausgetragen werden. Regelmäßig sind allerdings der Europaminister und das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales dafür zuständig, die in Brüssel und bei den EU-Gremien zur Beratung und Verhandlung anstehenden Themen zu beobachten, zu bewerten und Einfluss darauf zu nehmen. Dabei versuchen sie die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesregierung einzubringen und durchzusetzen, wobei den Gesprächen des Europaministers oft eine gewichtige Rolle zukommt. Es ist also der Europaminister, der für Angelegenheiten zuständig ist, welche in Brüssel und den Gremien der EU diskutiert und verhandelt werden und die Interessen des Landes berühren . Zudem untersteht ihm die Landesvertretung NRWs in Brüssel, welche die maßgeblichen Gespräche in Brüssel führt, dort vernetzt ist und auch Entscheidungen und Positionierungen vorbereitet. So und auch alleine dadurch, dass er bei allen Entscheidungen am Kabinetttisch sitzt, kommt der Europaminister automatisch wieder mit den medienpolitischen Themen in Berührung und hat klaren Einfluss darauf. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 319 mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Liegt die Begleitung der und Positionierung zur angekündigten Beschwerde bei der EU-Kommission und der möglichen Klage privater Medienunternehmer im Geschäftsbereich des Europaministers oder im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und Medienministers und wie wird in beiden Fällen die Einflussnahme auf die medienpolitischen Themen durch den Europaminister effektiv und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar verhindert? Bitte führen Sie auch auf, welche organisatorischen Vorkehrungen durch die Landesregierung getroffen werden. 2. Wie ist gewährleistet, dass der Europaminister keine Berührungspunkte mit dem für ihn durch Interessenkonflikte beladenen Medienbereich hat, wenn private Medienunternehmer einen Konflikt mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgerechnet auf europäischer Ebene austragen wollen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Fragen des europäischen Medienrechts und entsprechend der europäischen Medienpolitik werden innerhalb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten durch die Gruppe Medien- und Netzpolitik der Staatskanzlei bearbeitet. Am 31. August 2017 habe ich die Ressortzuständigkeit im Medienbereich geändert und diese selbst übernommen. Auf die Presseinformation 592/8/2017 vom 31. August 2017 (Anlage) wird verwiesen. Die medienpolitischen Entscheidungen treffe ich somit letztlich eigenverantwortlich . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/964 3 3. Wie schätzen der Europaminister und sein Haus die Sicht der Gremien der EU auf den Konflikt zwischen privaten Medienunternehmen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk in Deutschland in der Vergangenheit und der Gegenwart ein und wie sieht die Positionierung des Europaministeriums dazu aus? Es besteht hinsichtlich dieser Fragen bereits keine Zuständigkeit des Ministers für Bundesund Europaangelegenheiten sowie Internationales. 4. Was sind die konkreten Vorstellungen des Ministerpräsidenten und Medienministers zu der Ausweitung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet? Die Anpassung des Telemedienauftrags an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird gegenwärtig im Länderkreis diskutiert, um eine Beratung und Entscheidung im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 19. und 20. Oktober 2017 in Saarbrücken vorzubereiten 5. Gab es formale oder informelle Gespräche zwischen dem Ministerpräsidenten und Medienminister und dem Europaminister bei der Übergabe des Geschäftsbereichs Medienpolitik und wenn ja, wurden hierbei auch inhaltliche Positionierungen diskutiert ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 31.08.2017 Seite 1 von 1 Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144 presse@stk.nrw.de www.land.nrw Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation – 592/8/2017 Ministerpräsident Armin Laschet ordnet Zuständigkeit für Medien neu Die Staatskanzlei teilt mit: Ministerpräsident Armin Laschet erklärt: „Minister Dr. Stephan Holthoff- Pförtner ist ein überzeugter Anhänger des dualen Systems von öffentlich -rechtlichem Rundfunk und privater Verlegerlandschaft, die Medienvielfalt garantiert. Ich schätze seine über Parteigrenzen hinweg anerkannte medienpolitische Sachkenntnis und kulturpolitische Kreativität. Ihm ist jedoch wichtig, jeden Anschein zu vermeiden, er könne nicht mit der notwendigen Unvoreingenommenheit Entscheidungen als Medienminister fällen. Daher habe ich seinem Wunsch entsprochen, die Zuständigkeit für Medien in der Staatskanzlei organisatorisch zu verändern .“ Der Ministerpräsident wird diese Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung selbst übernehmen. Die damit verbundenen Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung und Begleitung von Rundfunkstaatsverträgen, werden wie in vielen anderen Bundesländern durch den Chef der Staatskanzlei wahrgenommen. Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner erklärt: „Ich bedaure diesen Schritt, aber ich halte ihn für notwendig, damit diese Landesregierung unbeeinträchtigt für die Zukunftsfähigkeit unseres vielfältigen Medienstandorts Nordrhein-Westfalen arbeiten kann.“ Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw