LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/965 17.10.2017 Datum des Originals: 12.10.2017/Ausgegeben: 20.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 302 vom 12. September 2017 der Abgeordneten Ibrahim Yetim und René Schneider SPD Drucksache 17/638 Wer schreibt, der bleibt? Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ von Bürokratie befreien! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) hat zum Ziel, möglichst alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen nicht nur zu einem Schulabschluss sondern anschließend auch zu einem erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben zu führen. Dazu haben Koordinierungsstellen in Kreisen und kreisfreien Städten begonnen, Angebote und Nachfragen zu bündeln. Mittlerweile nehmen 70 Prozent aller Schulen in NRW mit einer Sekundarstufe I an dem Programm teil. Damit haben weit über die Hälfte der Schulen in unserem Land Erfahrungen bei der Umsetzung sammeln können. Bemängelt werden seitens vieler Lehrkräfte die zahlreichen Berichtspflichten, die es gibt. Die dort gesetzten Fristen belasten die Kollegien zusätzlich, da sie mit Phasen zusammenfallen, in denen ohnehin eine starke Arbeitsbelastung vorliegt (bspw. kurz vor Schuljahresende). Ebenso tun sich viele Schülerinnen und Schüler schwer, selbstständig und ohne pädagogische Unterstützung die Fragen und Erhebungsbögen des Programms auszufüllen. In beiden Fällen geschehen viele der Abfragen mehrfach, ohne dass Schüler oder Lehrer anschließend wüssten , was mit ihren Antworten geschieht. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 302 mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Schule Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/965 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wurde von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht. Bürokratische Lasten, wie sie in der Fragestellung festgestellt werden, sind von dieser zu verantworten. Die Landesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag festgehalten , die Absicht, das Programm zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Dazu zählt das Ziel, unnötige bürokratische Lasten zu vermeiden. 1. Welche Berichtspflichten, resultierend aus der Teilnahme am Programm KAoA, haben die Lehrerinnen und Lehrer? Wir bitten diesbezüglich um detaillierte inhaltliche Darstellung. Für Lehrerinnen und Lehrer besteht Berichtspflicht für das Monitoring. Dafür sind folgende Eingaben von Schulseite notwendig: http://www.kommunale-koordinierung.com/wp-content /uploads/2015/06/ 2016_Kurzanleitung-Monitoring_KAoA.pdf. Den Lehrkräften stehen für die Erfassung der Angaben schulform-spezifische Ausfüllhilfen zur Verfügung, die durch die Studien- und Berufswahlkoordinatoren und -koordinatorinnen bzw. durch die Schul-leitung zur abschließenden Eingabe zusammengefügt werden. 2. Welche Fragestellungen müssen Schülerinnen und Schüler beantworten (bitte Fragestellungen beifügen)? Die Anschlussvereinbarung der Schülerinnen und Schüler im Übergang Schule – Beruf besteht aus einem standardisierten Arbeitsbogen. Dieser Arbeitsbogen ist auch abrufbar unter: http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/pdf/Anschluss-vereinbarung20149.pdf. 3. Welche Unterstützung erhalten vor allem inklusiv betreute Schülerinnen und Schüler bei der Beantwortung der Fragen? Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung liegt die Anschlussvereinbarung als KAoA-Standardelement in Leichter Sprache vor. Der Berufswahlpass NRW als KAoA-Standardelement Portfolio zur Dokumentation des Berufswahlprozesses ist aktuell in Leichter Sprache entwickelt worden und wird zukünftig zur Verfügung stehen. Multiprofessionelle Teams und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bieten für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ein entsprechendes Unterstützungssystem in Schulen. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen: Geistige Entwicklung (GG) Hören und Kommunikation (HuK) Körperliche und motorische Entwicklung (KME) Sehen (SE) Sprache (SQ) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/965 3 und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung nehmen in der Regel im Rahmen von KAoA an den STAR-Standardelementen teil: „STAR – Schule trifft Arbeitswelt. Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.“ STAR wird gleichermaßen sowohl an Förderschulen als auch an Schulen mit Gemeinsamem Lernen durchgeführt und enthält behinderungsspezifische Standardelemente und flankierende Hilfen. Diese berücksichtigen die speziellen Bedarfe der STAR-Zielgruppen. Diese Standardelemente werden in Kooperation mit dem regionalen Integrationsfachdienst (IFD) durchgeführt. 4. Welche Mittel stehen den Koordinierungsstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung ? Das Land Nordrhein-Westfalen stellt pro Jahr 9 Millionen EUR an Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. 5. Wie sind die Koordinierungsstellen in Nordrhein-Westfalen personell besetzt? Die Kommunen haben die Möglichkeit, die Kommunalen Koordinierungsstellen mit 233 Stellen als Vollzeitäquivalente zu besetzen. Aktuell sind rund 187 Stellen bewilligt.