LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/971 19.10.2017 Datum des Originals: 18.10.2017/Ausgegeben: 24.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 311 vom 11. September 2017 der Abgeordneten Nic Vogel AfD und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/648 Luftfracht – Nachtflug: Möglichkeiten der Ausweitung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen gehört zu den wichtigsten Wirtschaftsregionen in Europa. Der wichtigste Einflussfaktor für die Bedeutung ist eine gute Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Straßen, Bahnen und Wasserwegen zeichnet NRW aus. Besonders gehören leistungsstarke Flughäfen dazu. Die Wirtschaft wünscht sich in Düsseldorf und Köln-Bonn Nachtflugmöglichkeiten. Dem gegenüber stehen die Bedürfnisse der Menschen nach ruhigem Schlaf. Die im ländlichen Bereich liegenden Flughäfen, beispielsweise Paderborn-Lippstadt und Münster-Osnabrück bieten hier Möglichkeiten, da sie im Umfeld bedeutend weniger Wohnbevölkerung haben als die Flughäfen der Metropolen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 311 mit Schreiben vom 18. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Was plant die Landesregierung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Flughäfen im ländlichen Bereich hinsichtlich der staufreien Anbindung per Straße oder der besseren Anbindung per Bahn, besonders unter dem Gesichtspunkt der Nachtflugmöglichkeit? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/971 2 Die angesprochenen Flughäfen Paderborn – Lippstadt und Münster - Osnabrück sind eigenständige Wirtschafts- und Logistikunternehmen, auf deren wirtschaftliche Aktivitäten die Landesregierung keinen Einfluss hat. Die Landesregierung will an ihrer bewährten dezentralen Flughafeninfrastruktur festhalten und diese u.a. durch Prüfung und Bewertung der Luftverkehrskonzeption des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Fracht- und Passagierverkehr in Nordrhein- Westfalen bedarfsgerecht stärken. Was die Anbindung der beiden Flughäfen an das Straßen- bzw. Schienennetz anbelangt, sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und Landesstraßenbedarfsplan keine Ausbauvorhaben berücksichtigt. Die Landesregierung sieht derzeit auch keinen Bedarf dafür. 2. Ist die Fracht einmal beispielsweise in Amsterdam – Schiphol abgewickelt, ist es sehr schwierig diese nach NRW zurück zu holen. Gibt es ein Konzept, die in NRW generierte Luftfracht dauerhaft von unseren Flughäfen aus abzuwickeln? Sowohl Flughafenbetreiber als auch Logistikunternehmer organisieren ihre Geschäfte eigenständig. Die Landesregierung hat auf die Aktivitäten keinen Einfluss. Vorstellungen der Landesregierung zu zukünftigen Fracht- und Passagierbewegungen werden einer möglichen neuen Luftverkehrskonzeption für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehalten bleiben.