LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/972 18.10.2017 Datum des Originals: 18.10.2017/Ausgegeben: 24.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 309 vom 5. September 2017 der Abgeordneten Nic Vogel AfD und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/646 Fehlende Ingenieure für Verkehrswesen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eines ist in NRW Fakt: In die Infrastruktur hierzulande muss mehr investiert werden. Marode Brücken und Straßen stressen nicht nur Pendler, sondern schaden auch der Wirtschaft. Nachdem die Politik jahrelang wichtige Investitionen vor sich her schob, um Ausgaben zu senken, nimmt die Koalition in NRW endlich wieder mehr Geld in die Hand. Um die strukturellen Probleme zu beheben reicht Geld allein nicht aus. Es bedarf auch der ausreichenden Anzahl qualifizierter Ingenieure bei der Planung und Ausführung. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 309 mit Schreiben vom 18. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele Ingenieure wurden seit der Jahrtausendwende auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene in NRW abgebaut? Unter Verweis auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 4627 (LT-Drs. 16/11937) werden die erfragten Personalzahlen für den Landesbetrieb Straßenbau NRW nachfolgend erst ab dem Jahr 2006 dargestellt. Durch die Einführung des Personalinformationssystem SAP HCM und organisatorische Änderungen ist für ältere Jahrgänge keine ausreichende Datenqualität verfügbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/972 2 Ingenieurinnen / Ingenieure Ist Besetzung in Köpfen Jahr (31.12.) Köpfe VZÄ 2006 1.675 1560,82 2007 1.627 1494,00 2008 1.589 1449,93 2009 1.569 1436,94 2010 1.559 1430,41 2011 1.535 1420,14 2012 1.520 1415,28 2013 1.486 1399,44 2014 1.503 1418,04 2015 1.575 1486,04 2016 1.617 1525,68 2017 (30.06.17) 1648 1554,64 Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zur Beantwortung dieser Frage vor. Die erfragten Angaben könnten lediglich durch eine den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage übersteigende und auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbare Datenerhebung ermittelt werden. 2. Wie hoch ist der zusätzliche Bedarf an qualifizierten Ingenieuren in der Landesverwaltung NRW, Straßen NRW, Kreisen und Gemeinden um den Investitionsstau abbauen zu können? Die Landesverwaltung hat den Anspruch, kontinuierlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Bereich (Ingenieure) einzustellen um Altersabgänge zu kompensieren und den Personalbedarf zur Bearbeitung der Straßenbauinvestitionen zu decken. Erkenntnisse bezüglich der Kreise und Gemeinden liegen der Landesregierung nicht vor. Diesbezügliche Angaben könnten lediglich durch eine den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage übersteigende und auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbare Datenerhebung ermittelt werden. 3. Gibt es am freien Markt genügend Ingenieure, die gebucht werden können? Zutreffend wird in der Politik und in den Medien immer wieder erörtert, dass gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure nicht ausreichend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch die Landesverwaltung macht im Bereich des Verkehrswesens bei der Besetzung von freien Stellen entsprechende Erfahrungen. Hier konkurriert die Landesverwaltung mit einer Vielzahl von „Wettbewerbern“, die Bewerberinnen und Bewerbern oft deutlich bessere Konditionen anbieten können. Selbst innerhalb des öffentlichen Dienstes bietet der in der Landesverwaltung anzuwendende TV-L im Vergleich mit dem für die Kommunen geltenden TVöD eine schlechtere Vergütung. Hinweise auf die üblichen nichtmonetären Vorteile im öffentlichen Dienst (z.B. familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung durch Telearbeit oder Gleitzeit, betriebliches Gesundheitsmanagement) bringen nur begrenzt Vorteile, da die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/972 3 meisten öffentlichen Verwaltungen dies als Pluspunkt im Kampf um die besten Köpfe ebenfalls ins Feld führen. 4. Sind im aktuellen Haushaltsplan des Landes NRW für die Neueinstellungen genügend Mittel bereitgestellt? Wenn „nein“, wie hoch ist der zusätzliche Bedarf? Für die im laufenden Haushaltsjahr 2017 erfolgten bzw. noch vorgesehenen Neueinstellungen stehen im Haushaltsplan 2017 in erforderlicher Höhe veranschlagte Haushaltsmittel zur Verfügung.