LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/974 19.10.2017 Datum des Originals: 19.10.2017/Ausgegeben: 24.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 343 vom 21. September 2017 der Abgeordneten Alexander Langguth und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/701 Grabschändungen in Iserlohn - Metalldiebe entwenden Grabplatten, Urnen und Statuen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf dem Iserlohner Hauptfriedhof ist es in den letzten Wochen vermehrt zu Grab-schändungen historischer sowie denkmalgeschützter Grabstätten durch Diebstahl von Grabplatten, Urnen und Statuen aus Metall gekommen. So wurden bei den ersten dieser ungeheuerlichen Vorkommnisse (vor dem 13. September) u.a. ein Eisvogel aus Messing, eine ca. 50 Zentimeter hohe Madonna aus Bronze, eine Maria mit Kind aus Kupfer, zwei Bronzekreuze (eins davon ca. 85 Zentimeter hoch), zwei Blumentöpfe und sogar eine 1,80 Meter hohe Frauenfigur von 1899 demontiert und entwendet. Als mindestens dritte Tat in zehn Tagen vermeldete der Iserlohner Kreisanzeiger am 19. September dann den Diebstahl von weiteren Elementen der Anlage. Dieses Mal wurden Grabplatten einer Familiengruft entwendet. Die Iserlohner Politik sowie weite Teile der Bevölkerung reagierten zu Recht geschockt auf diese Diebstähle und die Diskussionen um passende Reaktionen bzw. Maßnahmen zur Vereitelung weiterer Grabmalschändungen durch solche Vorkommnisse beschäftigen die Iserlohner seitdem. In der Berichterstattung ist auch die Rede von bereits weiter zurückliegenden, identischen Vorfällen auch aus anderen Städten. Die Familien der Angehörigen sind in erster Linie selbstverständlich durch die Schändungen der Gräber ihrer Vorfahren geschockt und fühlen sich in ihrer Privatsphäre verletzt. Trotzdem klingt jedoch auch ein gewisser Frust aus ihren Worten, da sie sich in der Vergangenheit durchaus bereits Gedanken zur Prävention dieser Diebstähle gemacht haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/974 2 Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 343 mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Aus welchen anderen Städten sind der Landesregierung oder den Kreispolizeibehörden ähnliche Vorfälle bekannt? Bitte geben Sie dazu auch den Zeitraum, die Anzahl sowie die zu beziffernde Schadenshöhe an. Daten zu entsprechenden Straftaten liegen nicht vor, da in der nach bundeseinheitlichen Kriterien geführten Polizeilichen Kriminalstatistik keine spezifischen Erfassungen zur Tatörtlichkeit „Friedhof“ sowie zum Beutegut „Metall“ erfolgen. 2. Sind bei den zuvor erfragten Fällen ebenso auch z.B. größere Statuen entwendet worden, so dass die Friedhöfe mit dementsprechenden Fahrzeugen befahren werden mussten? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie hoch ist die Aufklärungsquote solcher Delikte? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Auf welchen Betrag beziffert die Landesregierung die landesweite Schadenhöhe durch generelle Metalldiebstähle? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Von den Angehörigen wurde erwähnt, dass einem besseren Schutz der Familiengräber im Vorfeld der Denkmalschutz im Wege gestanden habe. Welche Bestimmungen des Denkmalschutzes stehen diesen Sicherungsmaßnahmen im Weg? Es sind keine denkmalrechtlichen Regelungen bekannt, die dem Schutz des Objekts im Wege gestanden hätten.