LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/979 19.10.2017 Datum des Originals: 17.10.2017/Ausgegeben: 24.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 318 vom 13. September 2017 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/659 Weniger Stellen bei der Polizei im Märkischen Kreis – Was wird aus dem Wahlversprechen, die Polizei im ländlichen Raum zu stärken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die heute regierungstragende Fraktion der CDU hatte noch zu Oppositionszeiten regelmäßig die Stellenzuweisung bei der Polizei entsprechend der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung“ (BKV) im Hinblick auf die Stellenausstattung im ländlichen Raum kritisiert. Die neue Landesregierung hat bei der Personalentwicklung zwar die SPD-Forderung nach einer Erhöhung der Einstellungszahlen auf jährlich 2.300 Anwärterinnen und Anwärter übernommen. Eine konkrete Abhilfe durch eine bessere Stellenausstattung im ländlichen Raum und damit auch im Märkischen Kreis ist momentan aber nicht erkennbar. Irritierend sind vielmehr aktuelle Berichte über die neue Verteilung der Stellen entsprechend der BKV unter dem neuen Innenminister Herbert Reul (CDU). Demnach werden es künftig vier Stellen weniger bei der Kreispolizeibehörde (KPB) im Märkischen Kreis sein. Im Iserlohner Kreisanzeiger vom 07.09.2017 wird von einem Vertreter des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die Stellenkürzung kritisiert. Der Bereich der Kriminalpolizei leidet demnach besonders unter diesen Kürzungen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 318 mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) bildet die Grundlage für die Personalzuweisungen an die Kreispolizeibehörden (KPB), die im Rahmen des jährlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/979 2 Nachersatz- und Versetzungsverfahrens zum 01. September erfolgen. In diese Berechnungen fließen - neben der BKV - die von den KPB gemeldeten IST-Stärken zum Stichtag 01. April sowie bekannte stärkerelevante Entwicklungen (bspw. planbare Zurruhesetzungen) ein. Um einen reibungslosen Ablauf des komplexen Nachersatz- und Versetzungsverfahrens gewährleisten zu können, müssen die Ergebnisse der Berechnungen zur BKV grundsätzlich spätestens im Verlauf des Monats Juni zur Verfügung stehen. Da wie bereits oben beschrieben die BKV die Grundlage für die Personalzuweisungen im Rahmen des Nachersatzund Versetzungsverfahrens bildet, sind Verzögerungen in der Bereitstellung der BKV- Berechnungsergebnisse grundsätzlich geeignet, den ordnungsgemäßen Ablauf des Nachersatz- und Versetzungsverfahrens nachhaltig zu gefährden. Vor diesem Hintergrund bestand nach der diesjährigen Landtagswahl am 14. Mai und dem sich daran anschließenden Wechsel in der Landesregierung kein ausreichend großes Zeitfenster, um tiefgreifende strukturelle Veränderungen an der bisher praktizierten Methodik vorzunehmen. Es galt zunächst mit einigen Maßnahmen die Voraussetzungen für eine angemessene Personalausstattung bei allen KPB zu gewährleisten. Hierzu wurde die geplante Einrichtung von zwei Einsatzzügen in Bochum und Essen verschoben und 100 zusätzliche Einstellungsermächtigungen für Regierungsbeschäftigte für die Kreispolizeibehörden mit Rückgängen in der BKV vorgesehen. Zudem kamen - anders als im Vorjahr - die Potentiale, die sich aus den landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerungen ergeben (ca. 150 Planstellen), nicht mehr nur den Schwerpunktbehörden, sondern allen KPB zu Gute, was ebenfalls zu einer Entlastung aller KPB führte. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Stellenkürzung für den Märkischen Kreis? Der Bericht zu TOP 6 der Tagesordnung des Innenausschusses am 07.09.2017 enthielt u.a. eine Gesamtübersicht über die Entwicklung der Planstellen und Stellen aller KPB. Demnach ergaben die Berechnungen der BKV für die KPB Märkischer Kreis einen Rückgang von 3,91 Planstellen für Beamtinnen und Beamte. Bei Festhalten an den Planungen der Vorgängerregierung mit der Einrichtung von zwei weiteren Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei im Jahr 2017 wäre alleine hierdurch der Rückgang mit 5,64 Planstellen für die KPB deutlich höher ausgefallen. Die KPB erhielt als Ausgleich hierfür mit 5 zusätzlichen Einstellungsermächtigungen einen vergleichsweise hohen Anteil an den vorab zur Verfügung gestellten 100 Stellen für Regierungsbeschäftigte und verfügt damit über 4,72 Stellen mehr als im Vorjahr. Die zusätzlichen Stellen sollen zu einer Entlastung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten für die operative Aufgabenwahrnehmung und somit der Möglichkeit einer angemessenen Aufgabenwahrnehmung beitragen. 2. Wie viele Stellen stehen für die Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis ab dem 01.09.2017 zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Beamten, Regierungsbeschäftigten und Zuständigkeiten)? Der Stichtag für landesweite Auswertungen zur Personalsituation in den KPB ist seit den 90iger Jahren der 01.10. eines Jahres. Die nächste landesweite Auswertung wird somit zum Stichtag 01.10.2017 erstellt. Nach Abschluss von aufwendigen Prüfungen zur Plausibilität und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/979 3 Validität, sind die Ergebnisse voraussichtlich Anfang November verfügbar. Eine Darstellung der Personalsituation zum 01.09.2017 ist zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Stellenentwicklung mit Blick auf die Sicherheit der Menschen im Märkischen Kreis? Hierzu verweise ich auf die Antwort zur Frage 1. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Sicherheit im ländlichen Raum nicht weiter zu schwächen? Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, die Verteilung von Polizeikräften auf die KPB so weiter zu entwickeln, dass sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten von Nordrhein-Westfalen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleistet ist. Zur Erreichung dieses Ziels ist es unabdingbar, zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Erhöhung der Zahl der Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter von bisher 2.000 auf nunmehr 2.300 und die Verstetigung dieser Einstellungszahlen bis mindestens 2022 ist dabei ein wesentlicher Faktor. Zusätzlich werden den KPB jährlich jeweils 500 Stellen, insgesamt 2.500, für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung stehen. Hieraus resultierende Einstellungen können bereits vor dem nächsten Nachersatztermin 2018 Wirkung entfalten, insbesondere für die operative Aufgabenwahrnehmung. Zudem sollen die bereits 2016 zugewiesenen 350 Stellen für Regierungsbeschäftigte entfristet werden. Durch diese Maßnahmen wird die Polizei insgesamt und damit auch jede Polizeibehörde kurzfristig und in den nächsten Jahren eine deutliche Entlastung und Verstärkung erfahren. Das Ministerium des Innern hat zudem veranlasst, dass die Systematik der BKV durch eine landesweite Arbeitsgruppe, deren Mitglieder alle Aufgabenbereiche und Behördentypen der Polizei NRW repräsentieren, einer kritischen Prüfung unterzogen wird. 5. Wie viele Stellen werden bei der KPB im Märkischen Kreis in den kommenden Jahren (bis 2025) aufgrund des demografischen Wandels neu besetzt werden müssen? Der Begriff „demografischer Wandel“ wurde in der Vergangenheit insbesondere verwandt, um den vormals drohenden Rückgang des Personalkörpers der Polizei NRW zu beschreiben. Entgegen der damaligen Annahmen, wird sich die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren jedoch auf gleich bleibendem Niveau bewegen. Voraussichtlich bereits im Jahr 2024 werden es rund 41.000 PVB sein und damit über 1.000 PVB mehr als heute. Darüber hinaus werden den Polizeibehörden bis dahin dauerhaft 2.850 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte in Summe mehr zur Verfügung stehen.