LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/9968 26.06.2020 Datum des Originals: 26.06.2020/Ausgegeben: 02.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3772 vom 29. Mai 2020 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/9522 Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Landesstraße L277? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landestraße L277 zwischen den Ortsteilen Sindorf und Horrem (Kolpingstadt Kerpen) ist seit mehreren Jahren stark sanierungsbedürftig. Es wurde zwar in der Zwischenzeit eine Gefahrenstelle beseitigt, aber dafür tun sich an anderer Stelle weitere neue Gefahrenstellen und Absenkungen auf, weswegen die Geschwindigkeit auf dieser Landesstraße mittlerweile im größten Teil auf 50 km/h begrenzt wurde. Nun gibt es vor Ort eine neue weitere Gefahrenstelle. Es liegt eine weitere Absackung vor, die besonders für den motorisierten Zweiradverkehr gefährlich ist. Auf Nachfrage teilte Straßen NRW mit, dass es "angestrebt" sei, die Straße in 2021 zu sanieren. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3772 mit Schreiben vom 26. Juni 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung ergriffen, um gefährliche Begegnungen von Verkehrsteilnehmern auf den gesamten Straßenabschnitten der L277, im Besonderen zwischen den Ortsteilen Sindorf und Horrem (Kolpingstadt Kerpen) zu vermeiden? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Gefahrenstellen auf der L277 zwischen den Ortsteilen Sindorf und Horrem (Kolpingstadt Kerpen) zu beseitigen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den vergangenen drei Jahren sind keine maßgeblichen Unfälle zwischen den Ortslagen Sindorf und Horrem aufgetreten. Die Verkehrssicherheit ist somit grundsätzlich gewahrt. Unabhängig hiervon werden von der Kreispolizei zum Erhalt der Verkehrssicherheit bereits regelmäßig sowohl inner- als auch außerorts Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9968 2 Zuge der freien Strecke finden die Messungen im Bereich der 50 km/h-Beschränkung, die zur nachhaltigen Sicherung der Radfahrenden vor der Überquerungsstelle eingerichtet wurde, sowie im Bereich der auf 70 km/h beschränkten Doppelkurve statt. Der bauliche Zustand der L277 zwischen Sindorf und Horrem ist der Landesregierung bekannt. Um verkehrsgefährdende Zustände aufgrund baulicher Defizite zu vermeiden, werden auftretende Schädigungen und Setzungen, die die Befahrbarkeit der Straße beeinträchtigen, kurzfristig durch punktuelle Reparaturen beseitigt. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer wird auf mögliche Gefahrenstellen durch geeignete Beschilderung hingewiesen. Darüber hinaus befindet sich der in Rede stehende Streckenabschnitt unter besonderer Beobachtung der Straßenmeisterei. Es ist geplant, in diesem Herbst eine Sanierung der Fahrbahndecke auf einer zusammenhängenden Länge von 500 Metern im Bereich von aufgetretenen Fahrbahnsetzungen in Fahrtrichtung Sindorf durchzuführen. Parallel hierzu wird auch die Sanierung des straßenbegleitenden Geh- und Radwegs auf einer Länge von 500 Metern durchgeführt. Unter Vorbehalt der jährlich neu vom Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ist beabsichtigt, die verbleibenden Streckenabschnitte in den kommenden Jahren 2021 und 2022 zu sanieren. 3. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung für die Errichtung von Schulwegsicherungen, Fahrrad- und Fußwegen entlang der L277, insbesondere zwischen den Ortsteilen Sindorf und Horrem (Kolpingstadt Kerpen), bereitgestellt bzw. wird sie zukünftig bereitstellen? In der Vergangenheit waren für die Erhaltung der Landesstraßen zu wenig Finanzmittel bereitgestellt worden. Dieses hat unter anderem zu den feststellbaren baulichen Defiziten auf der L277 geführt. Die Landesregierung hat deswegen die Ansätze der für die Erhaltung bereitgestellten Finanzmittel von 127,5 Mio. € im Jahr 2017 auf 185,0 Mio. € im Jahr 2020 erhöht, um diese Defizite aufzuarbeiten. So soll auch die L277 in diesem und den nächsten Jahren ertüchtigt werden. (siehe auch Antwort Frage 2) 4. In welcher Weise hat die Landesregierung auf den Landesbetrieb Straßen NRW bisher eingewirkt, damit für die Stadt Kerpen eine dringend benötigte Prioritätenliste der Sanierungsmaßnahmen erstellt und abgearbeitet wird? Für die Realisierung von Erhaltungsprojekten an Landesstraßen hat die Landesregierung und der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Kriterien für die Dringlichkeit aufgestellt. Danach werden auch die Landesstraßen im Bereich der Stadt Kerpen bewertet. Auf dieser Grundlage erstellt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen das jährliche Landesstraßenerhaltungsprogramm und setzt dieses entsprechend um.