Drucksache 16/1003 07. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Unterrichtsversorgung im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 639 vom 9. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kurse der MSS wurden im 1. bzw. 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 an den Schulen im Kreis Germersheim gemäß Verwaltungsvorschriften aufgrund geringerer Teilnehmerzahl um eine Stunde gekürzt? 2. Um welche Fächer handelt es sich hierbei jeweils? 3. An welchen Schulen wird bei wie vielen Kursen aktuell in der MSS die maximal vorgesehene Größe für Leistungs- bzw. Grund- kurse überschritten? 4. Wie viele Lehrerwochenstunden wären – gegliedert nach Fächern – zusätzlich nötig, wenn diese Kurse vorschriftsmäßig geteilt würden? 5. In wie vielen Klassen sind an den Schulen im Kreis Germersheim Doppelbesetzungen üblich – gegliedert nach Schularten und Klassenstufen? 6. In wie vielen Klassen kam es im Schuljahr 2011/2012 aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachkraft nicht zu den ansonsten üblichen Doppelbesetzungen – gegliedert nach 1. und 2. Schulhalbjahr sowie nach Schularten und Klassen - stufen? 7. In wie vielen Fällen erfolgt aktuell an den berufsbildenden Schulen im Kreis Germersheim in Fächern, für die in der Stunden - tafel Teilungen vorgesehen sind, keine Teilung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Um auch in der gymnasialen Oberstufe eine Profilbildung zu ermöglichen und um Kontinuität im Unterrichtsangebot sicherzustellen , können Schulen in Einzelfällen auch Kurse mit geringer Schülerzahl einrichten. Natürlich kann dies nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pauschale an Lehrerwochenstunden geschehen. Da davon ausgegangen wird, dass in kleineren Kursen aufgrund des günstigeren Betreuungsverhältnisses ein größerer Lernfortschritt pro Zeiteinheit erzielt werden kann, wurde in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung zur Mainzer Studienstufe den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, Oberstufenkurse, für die drei oder mehr Wochenstunden vorgesehen sind, bei geringer Schülerzahl um eine Wochenstunde zu kürzen. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den um eine Wochenstunde gekürzten Kursen mit zehn und weniger Schülerinnen und Schülern. Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr BK 2 1 Physik 1 0 Französisch 2 1 Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr Informatik 1 0 Geschichte 1 1 Drucksache 16/1003 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Am Gymnasium Germersheim werden in der Jahrgangsstufe 11 im 2. Halbjahr in den Fächern Sport und Evangelische Religionslehre je ein Kurs mit 31 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Um diese Kurse zu teilen, sind zwei Lehrerwochenstunden für das Fach Sport und zwei Lehrerwochenstunden für das Fach Evangelische Religionslehre notwendig. Zu den Fragen 5 und 6: Im Gymnasium ist eine Doppelbesetzung konzeptionell nicht vorgesehen. Bei den Schularten Realschule plus, Realschule, Hauptschule und Grundschule ist eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang nicht konzeptionell verankert. Nach pädagogischen Erfordernissen können Schulen auch im laufenden Schuljahr über Art und Umfang von Maßnahmen zur inneren Differenzierung oder Bildung zusätzlicher Lerngruppen entscheiden. An den Integrierten Gesamtschulen im Kreis Germersheim werden in Kandel in den Klassenstufen 5 bis 8 zwei Klassenleiterinnen und Klassenleiter in den Klassenstunden eingesetzt. In den im Aufbau befindlichen Integrierten Gesamtschulen in Rheinzabern, Rülzheim und Wörth sind zwei Klassenleiterinnen und Klassenleiter in den Klassenleiterstunden bis Klassenstufe 10 vorgesehen. Öffentliche Förderschulen erhalten eine Personalzuweisung an Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die zur Abdeckung der Stundentafel und – entsprechend der pädagogischen Notwendigkeiten – für differenzierende Maßnahmen in verschiedenen Organisationsformen eingesetzt werden. Die Regelungen zur Unterrichtsorganisation an Förderschulen sichern einheitliche Rahmenbedingungen und bieten den Schulen eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schulleitung entscheidet demzufolge nach pädagogischem Erfordernis über die Bildung von zusätzlichen Lerngruppen, Formen der inneren Differenzierung oder zusätzliche Klassenbildungen. Eine Doppelbesetzung ist nach Art und Umfang also nicht konzeptionell verankert. Die Personalzuweisung an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung ist jedoch so ausgelegt, dass zu einem großen Anteil in einer Klasse zwei Lehrkräfte gemeinsam unterrichten können. Schwerpunktschulen erhalten eine zusätzliche Personalzuweisung an sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Kompetenz, die dazu dient, das schulische Konzept des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung umzusetzen . Diese Zuweisung bezieht sich auf die Schule als Ganzes und nicht auf die einzelnen Klassen. Eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang ist nicht konzeptionell verankert. Zu Frage 7: An der Berufsbildenden Schule Germersheim beträgt der Gesamtumfang der erteilten Teilungsstunden 118 Stunden. In neun Klassen konnten die erforderlichen Teilungen nicht in vollem Umfange umgesetzt werden. Insgesamt konnten 22 Stunden nicht geteilt werden. In den einzelnen Klassen konnte nur ein Teil der vorgesehenen Teilungen nicht umgesetzt werden. Doris Ahnen Staatsministerin