Drucksache 16/1009 07. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kosten der U 3-Betreuung in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage 644 vom 10. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Das zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Landesregierung vereinbarte Eckpunktepapier basierte insbesondere auf den in der Kommunalprüfung 1999 vom Rechnungshof ermittelten Richtwerten für die Kosten eines Kita-Neubaus. Hier wurden die durchschnittlichen reinen Bauwerkskosten (zu denen über prozentuale Aufschläge noch die Kosten für Außenanlagen [12 %], Ausstattung [10 %] und Nebenkosten [15 %] hinzugezählt werden müssen) für den Neubau einer Kindertagesstätten mit Ganztags-, Kleinkind- und Schulkinderbetreuung mit 256 727 Euro ermittelt; das Nebenraumprogramm ist in der Kalkulation enthalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Platzkosten ab dem 1. Januar 2008 in Krippengruppen, geöffneten Kindergartengrup- pen sowie in altersgemischten Gruppen? 2. Liegen dem Land Erkenntnisse vor, inwieweit sich seit dem 1. Januar 2008 Baustandards und Indizes verändert haben? 3. In der Bund-Länder-Vereinbarung ist festgehalten, dass auch die Länder die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen sollen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 8) vereinbart , dass die bundesweite Zielvorgabe, für 35 % aller Kinder unter drei Jahren ein Angebot vorzuhalten, übertroffen werden soll. In welchem Umfang hat bzw. wird das Land zur Finanzierung dieser Ziele beitragen? 4. Im Beschluss der Finanzausgleichskommission wurde vereinbart, dass das Land bis zum Jahr 2010 auch unabweisbaren Investitionsbedarf übernimmt. Welche Summe wurde bei den einmaligen Ausstattungspauschalen aufgewendet? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ausweislich der Bewilligungslisten des Landesjugendamtes (Stand 23. Februar .2012) wurden für die 2 727 im Rahmen des „Inves - titionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung“ geschaffenen Krippenplätze Gesamtkosten in Höhe von 156 706 894 Euro aufgewendet . Hiernach würde sich ein durchschnittlicher Wert pro Platz auf rund 57 465 Euro belaufen. Für 3 764 Plätze für unter Dreijährige in kleinen altersgemischten Gruppen betragen die rechnerischen Gesamtkosten 156 987 500 Euro, was einen durchschnittlichen Wert pro Platz von rund 41 708 Euro ergäbe. Bei 7 785 Plätzen für unter Dreijährige in geöffneten Gruppen ergaben sich Gesamtkosten von 265 178 278 Euro und rechnerisch 34 063 Euro pro Platz. Zur Aussagekraft der Zahlen: Die Gesamtkosten beinhalten in aller Regel zugleich die Kosten für die Schaffung weiterer Plätze (Plätze für Kinder über drei Jahren in altersgemischten Gruppenformen) oder für Sanierungen und können somit nicht einem einzelnen Platz oder einer bestimmten Gruppenform zugeordnet werden. Zu Frage 2: Durch die „Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“ vom 29. April 2009 (Energieeinsparverordnung-EnEV), BGBl . 2009 Teil I Nr. 23, sowie durch das „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ (Erneuerbare-EnergienWärmegesetz -EEWärmegesetz), in Kraft getreten am 1. September 2009, BGBl. 2008 Teil I Nr. 36, wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden wesentlich enger gefasst. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1009 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Baupreisindex hat sich gegenüber 2008 erhöht. Der aktuelle Baupreisindex (jeweils zur Basis 2005 = 100) für Wohngebäude betrug im November 2011 117,9. Der Baupreisindex (jeweils zur Basis 2005 = 100) betrug 2008: im Februar: 110,6 im Mai: 111,5 im August: 112,6 im November: 112,5. Zu Frage 3: Die bundesweite Zielvorgabe von 35 % ist eine gemeinsame, auf den Studien zum Elternverhalten beruhende Schätzung von Bund und Ländern zur Herstellung eines bedarfsgerechten Angebotes. Beeinflusst wird diese Zielvorgabe durch den in Rheinland-Pfalz bereits seit August 2010 bestehenden individuellen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab vollendetem zweiten Lebensjahr und dem ab 2013 bundesweit geltenden individuellen Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser individuelle Rechtsanspruch ist maßgeblich für die Bedarfsplanung in Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und wird den Umfang des zukünftig notwendigen Platzangebotes begründen . Grundlage und Umfang der Finanzierung durch das Land sind zum einen das Kindertagesstättengesetz (KitaG) sowie die Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes und die dortigen Regelungen zur Personalkostenförderung sowie zum Betreuungsbonus (vgl. §§ 12 und 12 a KitaG). Des Weiteren gilt für die Investitionskostenförderung die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013. Entsprechend wird das Land in dem Umfang zur Finanzierung beitragen, wie es der fortschreitende Ausbau der Plätze erforderlich macht. Zu Frage 4: Bis zum 23. Februar 2012 wurden 5 995 000 Euro für Ausstattungspauschalen bewilligt. Irene Alt Staatsministerin