Drucksache 16/1011 07. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Prüfung beim Verwaltungsgericht Mainz Die Kleine Anfrage 648 vom 10. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Prüfung beim Verwaltungsgericht Mainz“ (Drucksache 16/839) hat die Landesregierung Auskunft über die Geschäftsprüfung beim Verwaltungsgericht Mainz sowie über eine im Rahmen dieser Geschäftsprüfung durchgeführte Erhebung gegeben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Über welchen Zeitraum hat sich die in der Antwort auf die Frage 4 der o. g. Kleinen Anfrage genannte Erhebung im Rahmen der Geschäftsprüfung erstreckt? 2. Wann hat die in der Antwort auf Frage 6 der o. g. Kleinen Anfrage genannte Inaugenscheinnahme stattgefunden (bitte Nennung des konkreten Tages/der konkreten Tage)? 3. Falls die Inaugenscheinnahme vor dem 10. Januar 2012 stattgefunden hat: Wurden die bei dieser Inaugenscheinnahme erhobe- nen Zahlen der Expertenkommission bei deren Besuch beim Oberverwaltungsgericht am 10. Januar 2012 zur Kenntnis gebracht? 4. Wurden die im Rahmen der Inaugenscheinnahme ermittelten Zahlen – zusätzlich oder alternativ (je nach der Antwort auf Fra- ge 3) – auf anderem Weg der Expertenkommission zur Verfügung gestellt oder zur Kenntnis gebracht (z. B. durch Schreiben des Ministeriums etc.)? 5. Welche aus der Inaugenscheinnahme gewonnenen Zahlen wurden der Expertenkommission ggf. zur Verfügung gestellt (bitte konkret nennen)? 6. Was bedeutet „auszugsweise“ Inaugenscheinnahme (vgl. Antwort auf Frage 6 der o. g. Kleinen Anfrage)? 7. Hätte die genannte Erhebung auch durch Nutzung elektronischer Mittel durchgeführt werden können, beispielsweise über die breite Programmfunktionalität des Gerichtsorganisationsprogramms „EUREKA-Fach“ (vgl. http://www.eurekafach.de/index .php?option=com_content&view=article&id=47<)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Geschäftsprüfung bei dem Verwaltungsgericht Mainz umfasste den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2011. Zu Frage 2: Am 4. Januar 2012. Zu Frage 3: Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen des Gespräches mit dem Expertengremium am 10. Januar 2012 die wesentlichen Ergebnisse der Einsichtnahme in die Gerichtsakten mitgeteilt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1011 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Mit Schreiben vom 24. Januar 2012 hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts dem Vorsitzenden des Expertengremiums das Ergebnis der Erhebungen zur Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle bekanntgegeben. Überdies wurde die Beantwortung der Kleinen Anfrage 551 vom 4. Januar 2012 (Drucksache 16/839) dem Expertengremium durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt. Zu Frage 5: Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat die wesentlichen Ergebnisse der Einsichtnahme in die Gerichtsakten nach seiner Erinnerung wie folgt mündlich mitgeteilt: – Hinsichtlich der Rechtsantragstelle: In 748 Verfahren wurden in 17 Fällen (= 2,3 %) Anträge oder Klagen bei der Rechtsantragstelle gestellt bzw. erhoben. – Hinsichtlich der Teilnahme an mündlichen Verhandlungen: In 748 Verfahren fanden 262 mündliche Verhandlungen statt, wobei in fast der Hälfte Bürgerinnen und Bürger persönlich daran teilnahmen. Die sich aufgrund einer ergänzenden Prüfung unter Zuhilfenahme des Gerichtsorganisationssystems EUREKA-Fach ergebenden Daten und damit das Gesamtergebnis betreffend der Teilnahme an mündlichen Verhandlungen, das auch in der Antwort zu der Kleinen Anfrage vom 4. Januar 2012 (Drucksache 16/839) dargestellt ist, hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts dem Vorsitzenden des Expertengremiums durch eine auszugsweise Wiedergabe des Geschäftsprüfungsberichtes mit dem genannten Schreiben vom 24. Januar 2012 mitgeteilt. Zu Frage 6: Es wurden nur die Aktenteile eingesehen, die zur Ermittlung der Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle oder der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an mündlichen Verhandlungen aussagekräftig sind. Zu Frage 7: Nein. Eine repräsentative Aussage zur Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle war nur durch die Auswertung der Gerichtsakten möglich. Jochen Hartloff Staatsminister