Drucksache 16/1012 08. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Verlegung der Bereitschaftspolizei Schifferstadt – Einbindung des LBB Die Kleine Anfrage 654 vom 14. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und in welcher Form wurde der LBB als Eigentümer der Liegenschaften in Schifferstadt und Enkenbach-Alsenborn in die Vorbereitung der Entscheidung eingebunden? 2. Welche Stellungnahme hat der LBB zur Verlagerung abgegeben? 3. Wie beurteilt der LBB die weiteren Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie in Schifferstadt für andere als polizeiliche Zwecke? 4. Welchen baulichen und/oder vertraglichen Handlungsbedarf sieht der LBB im Hinblick auf die erweiterte Nutzung der Lie- genschaft in Enkenbach-Alsenborn? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. März 2012 wie folgt beantwortet : Die Liegenschaft der Bereitschaftspolizei Schifferstadt befindet sich im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebs Liegenschaftsund Baubetreuung (LBB), auf dessen Stellungnahme die Beantwortung der Kleinen Anfrage beruht. Unabhängig davon, ob durch die Kleine Anfrage der interne Willensbildungsprozess der Landesregierung tangiert wird, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) war nicht in die Vorbereitung der Entscheidung eingebunden. Zu Frage 2: Der Landesbetrieb LBB hat demzufolge keine Stellungnahme zur Verlagerung abgegeben. Zu Frage 3: Da die weiteren Nutzungsmöglichkeiten vom Landesbetrieb LBB derzeit geprüft werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Beurteilung hierüber abgegeben werden. Zu Frage 4: Eine erweiterte Nutzung der Liegenschaft in Enkenbach-Alsenborn wurde vom Nutzer bislang noch nicht konkretisiert. Somit kann der Landesbetrieb LBB derzeit nicht be urteilen, ob baulicher und/oder vertraglicher Handlungsbedarf besteht. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode