Drucksache 16/1015 08. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation an Schulen im Kreis Altenkirchen Die Kleine Anfrage 647 vom 10. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Kurse der MSS wurden im 1. bzw. 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 an den Schulen im Kreis Altenkirchen gemäß Verwaltungsvorschriften aufgrund geringerer Teilnehmerzahl um eine Stunde gekürzt? 2. Um welche Fächer handelt es sich hierbei jeweils? 3. Wie viele Schulen überschreiten aktuell bei Kursen in der MSS die maximal vorgesehene Größe für Leistungs- bzw. Grund kurse? 4. Wie viele Lehrerwochenstunden wären – gegliedert nach Fächern – zusätzlich nötig, wenn diese Kurse vorschriftsmäßig geteilt würden? 5. In wie vielen Klassen an den Schulen im Kreis Altenkirchen sind Doppelbesetzungen üblich – gegliedert nach Schularten und Klassenstufen? 6. In wie vielen Klassen kam es im Schuljahr 2011/2012 aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachkraft nicht zu den ansonsten üblichen Doppelbesetzungen – gegliedert nach 1. und 2. Schulhalbjahr sowie nach Schularten und Klassen - stufen? 7. In wie vielen Fällen erfolgt aktuell an den berufsbildenden Schulen im Kreis Altenkirchen in Fächern, für die in der Stunden - tafel Teilungen (z. B. **) vorgesehen sind, keine Teilung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Um auch in der gymnasialen Oberstufe eine Profilbildung zu ermöglichen und um Kontinuität im Unterrichtsangebot sicherzustellen , können Schulen in Einzelfällen auch Kurse mit geringer Schülerzahl einrichten. Natürlich kann dies nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pauschale an Lehrerwochenstunden geschehen. Da davon ausgegangen wird, dass in kleineren Kursen auf Grund des günstigeren Betreuungsverhältnisses ein größerer Lernfortschritt pro Zeiteinheit erzielt werden kann, wurde in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung zur Mainzer Studienstufe den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, Oberstufenkurse, für die drei oder mehr Wochenstunden vorgesehen sind, bei geringer Schülerzahl um eine Wochenstunde zu kürzen. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den um eine Wochenstunde gekürzten Kursen mit zehn und weniger Schülerinnen und Schülern. Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr Latein 2 1 Physik 1 1 Chemie 2 1 Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr Französisch 3 4 Italienisch 1 1 Drucksache 16/1015 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Am Kopernikus Gymnasium in Wissen wird in der Jahrgangsstufe 11 im 2. Halbjahr ein Grundkurs im Fach Spanisch mit 32 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Um diesen Kurse zu teilen, sind drei Lehrerwochenstunden notwendig. Zu den Fragen 5 und 6: Im Gymnasium ist eine Doppelbesetzung konzeptionell nicht vorgesehen. Bei den Schularten Realschule plus, Realschule, Hauptschule und Grundschule ist eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang nicht konzeptionell verankert. Nach pädagogischen Erfordernissen können Schulen auch im laufenden Schuljahr über Art und Umfang von Maßnahmen zur inneren Differenzierung oder Bildung zusätzlicher Lerngruppen entscheiden. An den Integrierten Gesamtschulen im Kreis Altenkirchen werden in den Klassenstufen 5 und 6 zwei Klassenleiterinnen und Klassen - leiter in den Klassenstunden eingesetzt. Öffentliche Förderschulen erhalten eine Personalzuweisung an Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die zur Abdeckung der Stundentafel und – entsprechend der pädagogischen Notwendigkeiten – für differenzierende Maßnahmen in verschiedenen Organisationsformen eingesetzt werden. Die Regelungen zur Unterrichtsorganisation an Förderschulen sichern einheitliche Rahmenbedingungen und bieten den Schulen eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schulleitung entscheidet demzufolge nach pädagogischem Erfordernis über die Bildung von zusätzlichen Lerngruppen, Formen der inneren Differenzierung oder zusätzliche Klassenbildungen. Eine Doppelbesetzung ist nach Art und Umfang also nicht konzeptionell verankert. Die Personalzuweisung an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung ist jedoch so ausgelegt, dass zu einem großen Anteil in einer Klasse zwei Lehrkräfte gemeinsam unterrichten können. Schwerpunktschulen erhalten eine zusätzliche Personalzuweisung an sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Kompetenz, die dazu dient, das schulische Konzept des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung umzusetzen . Diese Zuweisung bezieht sich auf die Schule als Ganzes und nicht auf die einzelnen Klassen. Eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang ist nicht konzeptionell verankert. Zu Frage 7: In den Nr. 7 und 8 der Verwaltungsvorschrift Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen sind die Regeln für Teilungsstunden aufgeführt. An der Berufsbildenden Schule Betzdorf-Kirchen sind in acht Klassen insgesamt 40 Teilungsstunden vorgesehen. In einer Klasse wird von den vorgesehenen 15 Teilungsstunden eine Stunde nicht geteilt und in einer weiteren Klasse wird auf eine Teilung von neun vorgesehenen Stunden verzichtet. In dieser Klasse wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die für eine Teilung erforderlich sind, nur um eins überschritten und die PC-Arbeitsräume bieten ausreichend Möglichkeiten, dass allen Schülerinnen und Schülern der Klasse ein eigener PC-Arbeitsplatz zur Verfügung steht. An der Berufsbildenden Schule Wissen sind in 26 Klassen insgesamt 91 Teilungsstunden vorgesehen. In zwei Klassen werden nicht alle vorgesehenen Teilungsstunden umgesetzt. Dabei werden in einer Klasse von den vorgesehenen fünf Teilungsstunden drei Stunden und in einer weiteren Klasse von sieben Teilungsstunden zwei Stunden nicht geteilt. In drei Klassen wird auf die vorgesehene Teilung von 18 Stunden ganz verzichtet. Auf die Teilung wurde verzichtet, da die vorhandene Ausstattung der Schule mit PCArbeitsplätzen eine Teilung nicht erfordert, da allen Schülerinnen und Schülern der Klassen ein eigener PC-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin