Drucksache 16/1016 08. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation an Schulen in Ludwigshafen Die Kleine Anfrage 650 vom 13. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kurse der MSS wurden im 1. bzw. 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 an den Schulen in Ludwigshafen gemäß Ver- waltungsvorschriften aufgrund geringerer Teilnehmerzahl um eine Stunde gekürzt? 2. Um welche Fächer handelt es sich hierbei jeweils? 3. Wie viele Schulen überschreiten aktuell bei Kursen in der MSS die maximal vorgesehene Größe für Leistungs- und Grundkurse? 4. Wie viele Lehrerwochenstunden wären – gegliedert nach Fächern – zusätzlich nötig, wenn diese Kurse vorschriftsmäßig geteilt würden? 5. In wie vielen Klassen an den Schulen in Ludwigshafen sind Doppelbesetzungen üblich – gegliedert nach Schularten und Klassen - stufen? 6. In wie vielen Klassen kam es im Schuljahr 2011/2012 aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachkraft nicht zu den ansonsten üblichen Doppelbesetzungen – gegliedert nach 1. und 2. Schulhalbjahr sowie nach Schularten und Klassenstufen? 7. In wie vielen Fällen erfolgt aktuell an den berufsbildenden Schulen in Ludwigshafen in Fächern, für die in der Stundentafel Tei- lungen vorgesehen sind, keine Teilung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Um auch in der gymnasialen Oberstufe eine Profilbildung zu ermöglichen und um Kontinuität im Unterrichtsangebot sicherzustellen , können Schulen in Einzelfällen auch Kurse mit geringer Schülerzahl einrichten. Dies kann jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pauschale an Lehrerwochenstunden geschehen. Da davon ausgegangen wird, dass in kleineren Kursen aufgrund des günstigeren Betreuungsverhältnisses ein größerer Lernfortschritt pro Zeiteinheit erzielt werden kann, wurde in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung zur Mainzer Studienstufe den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, Oberstufenkurse, für die drei oder mehr Wochenstunden vorgesehen sind, bei geringer Schülerzahl um eine Wochenstunde zu kürzen. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den um eine Wochenstunde gekürzten Kursen mit zehn und weniger Schülerinnen und Schülern. Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr BK 3 1 Latein 10 6 Physik 7 5 Chemie 4 3 Musik 2 1 Französisch 5 3 Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr Griechisch 1 1 Informatik 1 1 Englisch 1 1 Mathematik 1 0 Japanisch 1 1 Spanisch 2 2 Drucksache 16/1016 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: An der Integrierten Gesamtschule Ludwigshafen Gartenstadt wird in der Jahrgangsstufe 11 das Grundfach Katholische Religionslehre im 1. Halbjahr mit 31 Schülerinnen und Schülern und im 2. Halbjahr mit 32 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Um diesen Kurs zu teilen, sind zwei Lehrerwochenstunden notwendig. Zu den Fragen 5 und 6: Im Gymnasium ist eine Doppelbesetzung konzeptionell nicht vorgesehen. Bei den Schularten Realschule plus, Realschule, Hauptschule und Grundschule ist eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang nicht konzeptionell verankert. Nach pädagogischen Erfordernissen können Schulen auch im laufenden Schuljahr über Art und Umfang von Maßnahmen zur inneren Differenzierung oder Bildung zusätzlicher Lerngruppen entscheiden. An den Integrierten Gesamtschulen in Ludwigshafen werden in den Klassenstufen 5 bis 10 zwei Klassenleiterinnen und Klassenleiter in den Klassenstunden eingesetzt. An der Integrierten Gesamtschule Ludwigshafen Gartenstadt konnte im ersten Halbjahr 2011/2012 in vier Klassen der Klassenstufen 5 und 10 sowie im zweiten Halbjahr 2011/2012 in zwei Klassen der Klassenstufen 7 und 10 jeweils nur eine Klassenleitung eingesetzt werden. An den Integrierten Gesamtschulen Ludwigshafen Ernst-Bloch und Ludwigshafen Edigheim wurden keine in der Schuljahresplanung verankerten Doppelbesetzungen aufgelöst. Öffentliche Förderschulen erhalten eine Personalzuweisung an Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die zur Abdeckung der Stundentafel und – entsprechend der pädagogischen Notwendigkeiten – für differenzierende Maßnahmen in verschiedenen Organisationsformen eingesetzt werden. Die Regelungen zur Unterrichtsorganisation an Förderschulen sichern einheitliche Rahmenbedingungen und bieten den Schulen eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schulleitung entscheidet demzufolge nach pädagogischem Erfordernis über die Bildung von zusätzlichen Lerngruppen, Formen der inneren Differenzierung oder zusätzliche Klassenbildungen. Eine Doppelbesetzung ist nach Art und Umfang also nicht konzeptionell verankert. Die Personalzuweisung an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung ist jedoch so ausgelegt, dass zu einem großen Anteil in einer Klasse zwei Lehrkräfte gemeinsam unterrichten können. Schwerpunktschulen erhalten eine zusätzliche Personalzuweisung an sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Kompetenz, die dazu dient, das schulische Konzept des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung umzusetzen . Diese Zuweisung bezieht sich auf die Schule als Ganzes und nicht auf die einzelnen Klassen. Eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang ist nicht konzeptionell verankert. Zu Frage 7: In den Nummern 7 und 8 der Verwaltungsvorschrift Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen sind die Regeln für Teilungsstunden aufgeführt. An der Berufsbildenden Schule Ludwigshafen Wirtschaft I sind in 43 Klassen 132 Teilungsstunden vorgesehen. In einzelnen Klassen konnte nur ein Teil der vorgesehenen Teilungen umgesetzt werden. Insgesamt wurden 42 Stunden nicht geteilt. An der Berufsbildenden Schule Ludwigshafen Wirtschaft II sind in 58 Klassen 59 Teilungsstunden vorgesehen. In einer Klasse werden von den vorgesehenen 16 Teilungsstunden vier Stunden nicht geteilt. An der Berufsbildenden Schule Ludwigshafen Technik I sind in 30 Klassen 121 Teilungsstunden vorgesehen, davon werden 119 Stunden nicht geteilt. An der Berufsbildenden Schule Ludwigshafen Technik II sind in 65 Klassen 219 Teilungsstunden vorgesehen, davon werden 144 Stunden nicht geteilt. In neun Klassen konnte aufgrund der Klassengröße und der Raumkapazitäten im Umfang von 57 Stunden auf eine Teilung verzichtet werden. An der Berufsbildenden Schule Ludwigshafen Hauswirtschaft/Soziales sind in 19 Klassen 108 Teilungsstunden vorgesehen, davon werden 76 Stunden nicht geteilt. An der Berufsbildenden Schule Ludwigshafen Naturwissenschaften sind in 20 Klassen 84 Teilungsstunden vorgesehen, davon werden zwölf Stunden nicht geteilt. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin