Drucksache 16/1018 09. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Trassenführung der zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 652 vom 13. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern bestehen bei der Landesregierung Überlegungen, die Trassenführung für die zweite Rheinbrücke bei Wörth neu zu überdenken? 2. Beurteilt die Landesregierung die Trassenführung aus dem Planfeststellungsverfahren weiterhin als bestmögliche Trassenführung? 3. Wie beurteilt die Landesregierung Bestrebungen auf baden-württembergischer Seite, eine andere Trassenführung zu finden, hin- sichtlich des Zeitrahmens und der Dringlichkeit einer zweiten Rheinbrücke? 4. Mit welchem Zeithorizont bis zum möglichen Bau der zweiten Rheinbrücke wäre zu rechnen, wenn es auf rheinland-pfälzischer Seite ein neues Linienbestimmungsverfahren geben würde? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Derzeit bestehen auf Seiten der rheinland-pfälzischen Landesregierung keine Überlegungen, die Trassen führung für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth neu zu überdenken. Vielmehr werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Baden-Württemberg auf der Grundlage des Faktenchecks zeitnah Lösungsvorschläge für eine leistungsfähige Rheinquerung im Raum Karlsruhe/Wörth erarbeitet. Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 474 (Drucksache 16/722) verwiesen. Zu Frage 4: Die Landesregierung strebt kein neues Linienbestimmungsverfahren an; insoweit wären Angaben zu den Auswirkungen auf den möglichen Baubeginn der Brücke rein theoretischer Natur. Roger Lewentz Staatsminister