Drucksache 16/1032 13. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Tourismusabgabe im Zusammenhang mit dem Nürburgring-Projekt Die Kleine Anfrage 671 vom 17. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus dem Jahresbericht 2012 des Landesrechungshofs (S. 104) geht hervor, dass der Nürburgring GmbH seit 2009 eine sogenannte „Tourismusabgabe“ gezahlt wurde. Trifft es zu, dass sich diese „Abgabe“, die verschiedentlich auch „Spielbankabgabe“ genannt wird, auf jährliche Zahlungen an die Nürburgring GmbH in Höhe von 3,2 Mio. Euro beläuft? 2. Trifft es zu, dass nach dem Betriebspachtvertrag die Verpächter verpflichtet sind, dem Pächter zur Durchführung des Vertragszwecks , d. h. dem Betrieb des Nürburgrings, sämtliche Leistungen der öffentlichen Hand für den Nürburgring, die in der Vergangenheit die Nürburgring GmbH erhalten hat, zur Verfügung zu stellen? 3. Hat die Nürburgring GmbH nach Abschluss des Betriebspachtvertrags in den Jahren 2010, 2011 die bewilligte Tourismusab gabe an die neue Betreiberin, nämlich die Nürburgring Automotive GmbH, ausgekehrt? 4. Falls nein, wofür wurden die Gelder verwendet? 5. Trifft es zu, dass nach den Regelungen des Betriebspachtvertrages eine Veränderung des geschuldeten Pachtzinses vorgesehen ist, wenn die „Tourismusabgabe“ bzw. „Spielbankabgabe“ ausfällt? Wenn der Pächter die Abgabe nicht von der Nürburgring GmbH erhalten hat, wurde dann der Pachtzins entsprechend reduziert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verwendungsmöglichkeiten der Spielbankabgabe richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Landeshaushalt waren im Jahr 2009 1,6 Mio. €, im Jahr 2010 3,2 Mio. € und im Jahr 2011 3,2 Mio. € veranschlagt. Diese Mittel wurden der Nürburgring GmbH jeweils bewilligt. Zu Frage 2: Nein. Insoweit besteht keine Verpflichtung. Zu den Fragen 3 und 4: Nein. Die Nürburgring GmbH hat die Mittel gemäß den in den Bescheiden enthaltenen Zweckbestimmungen zu verwenden. Danach dienen die Mittel dem Ausgleich nicht durch Einnahmen gedeckter Teile der ergebniswirksamen Belastungen der Nürburgring GmbH aus den Investitionen zur touristischen Attraktivierung des Nürburgrings im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“. Drucksache 16/1032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Vor dem Hintergrund der vertraglichen Regelungen des Betriebspachtvertrages, wonach sich die Verteilung des Jahresergebnisses proportional verändert, wenn die „Spielbankabgabe“ ausfällt, vertritt die Nürburgring GmbH die Auffassung, dass der Nürburg - ring Automotive GmbH kein Anspruch auf Zahlung der Tourismusförderung zusteht. Eine auch nur anteilige Reduzierung der Pachtzinsforderungen durch die Nürburgring GmbH erfolgte nicht. Die Berücksichtigung der Tourismusförderung bei der Bemessung der Pachtraten ist zwischen den Vertragsparteien streitig. Roger Lewentz Staatsminister