Drucksache 16/1036 14. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Datengrundlage für die von der Landesregierung gebildete Expertenkommission zur Justizstrukturreform Die Kleine Anfrage 663 vom 17. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Ministerrat hat am 9. August 2011 die Bildung eines Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform beschlossen. In ihren Antworten auf meine Kleinen Anfragen „Justizstrukturreform – Datengrundlage für die von der Landesregierung gebildete Expertengruppe“ (Drucksache 16/528) und „Datengrundlage für die von der Landesregierung gebildete Expertenkommission zur Justizstrukturreform“ (Drucksache 16/830) hat die Landesregierung Unterlagen aufgelistet, die sie dem Expertengremium zur Verfügung gestellt hat. Auf Anfrage kann die Expertenkommission weitere Informationen erhalten. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Justizstrukturreform – Unterstützung der von der Landesregierung gebildeten Expertengruppe “ (Drucksache 16/541) ergibt sich zudem, dass dem Expertengremium Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung der Expertenkommission inzwischen mögliche Einsparpotenziale im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgezeigt? Wenn ja: Wie hoch sind diese ggf.? 2. Hat die Landesregierung der Expertenkommission inzwischen folgende Landtagsdrucksachen zur Verfügung gestellt: – Drucksache 16/562, – Drucksache 16/804, – Drucksache 16/830, – Drucksache 16/839 sowie – Drucksache 16/852? 3. Welche sonstigen Zahlen, Datengrundlagen etc. hat die Landesregierung inzwischen der Expertenkommission ggf. darüber hinaus zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)? 4. Hat die Expertenkommission inzwischen von der ihr grundsätzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. Drucksache 16/541, Antwort auf Fragen 3 und 4)? 5. Wenn ja: Welche Aufgaben waren hiervon im Einzelnen umfasst? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Anfrage des Expertengremiums zu Einsparpotenzialen innerhalb des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt zwischenzeitlich vor und wurde gegenüber dem Expertengremium beantwortet. Ein konkretes Einsparvolumen wird darin nicht beziffert. Es wird in dieser Antwort allerdings darauf hingewiesen, dass das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Ministerratsbeschlusses aus dem Jahr 2010 bereits aktuell 6,5 Stelleneinsparungen realisiert, die bis Ende des Jahres 2013 erzielt werden müssen und von den im Rahmen der Umressortierung für den Verbraucherschutz zugewiesenen Planstellen eine weitere Stelle für den höheren Dienst bis Ende 2012 eingespart werden muss. Ferner wird erwähnt, dass auch im sächlichen Bereich Einsparmöglichkeiten bereits erarbeitet und fortlaufend geprüft werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1036 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Ja. Zu Frage 3: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung vom 19. Januar 2012 zu der Kleinen Anfrage 543 vom 21. Dezember 2012 (Drucksache 16/830); weitergehende Informationen wurden von dem Expertengremium bislang nicht erbeten. Zu Frage 4: Nein. Zu Frage 5: Entfällt. Jochen Hartloff Staatsminister