Drucksache 16/1038 15. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten der beabsichtigten probeweisen Ausweitung des Fährbetriebs am Mittelrhein Die Kleine Anfrage 667 vom 22. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung verkündete am 16. Januar 2012, dass „die Prüfung der mit dem ausgeweiteten Fährbetrieb verbundenen Kosten - kalkulation [...] in den nächsten Wochen abgeschlossen werden“ soll (Drucksache 16/820). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten der beabsichtigten Ausweitung des Fährbetriebs am Mittelrhein und wie setzen sich die Ge- samtkosten konkret zusammen? 2. In welchem konkreten Haushaltstitel hat die Landesregierung die Kosten für die Ausweitung des Fährbetriebs vorgesehen? 3. Aus welchen Gründen unterstützt die Landesregierung durch eine Übernahme der Kosten nur die Ausweitung des Fährbetriebs am Standort St. Goar/St. Goarshausen? 4. Warum wurde gerade der Standort St. Goar/St.Goarshausen für die probeweise Ausweitung des Fährbetriebs ausgewählt? 5. Hat die Landesregierung auch ein Vergleichsangebot (bspw. beim Fährbetreiber in Kaub) eingeholt? 6. Wie bewertet die Landesregierung das (ggf. eingeholte) Angebot (Frage 6) und inwiefern unterscheidet es sich zum Angebot vom Fährbetreiber am Standort St. Goar/St. Goarshausen (insbesondere in finanzieller Sicht)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Angaben zu den Gesamtkosten und zur Kostengliederung sind mit Rücksicht auf die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Fährbetreibers im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Die Landesregierung ist bereit, nach Abschluss der Kostenprüfung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sport und Infrastruktur in vertraulicher Sitzung hierüber zu berichten. Zu Frage 2: Die Haushaltsabwicklung soll über Kapitel 03 21, Titel 682 11 erfolgen. Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6: Die vorgesehene Ausweitung des Fährbetriebs steht im Spannungsverhältnis zwischen der angestrebten Verbesserung der Verkehrssituation im Oberen Mittelrheintal und den Anforderungen einer wirtschaftlichen Gestaltung des Vorhabens. Vor diesem Hintergrund wird nach Auffassung der Landesregierung im Rahmen der geplanten probeweisen Ausweitung des Fährbetriebes im Oberen Mittelrheintal an dem Standort St. Goar/St. Goarshausen in besonderem Maße ein effektiver Einsatz öffent - licher Mittel sichergestellt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Fähre St. Goar/St. Goarshausen im Bereich der festen Rheinquerung verkehrt, die nach der Koalitionsvereinbarung bis 2016 nicht weiter verfolgt werden soll. Drucksache 16/1038 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Da bei der Erstellung des Betriebskonzeptes andere Fährenstandorte nicht in Betracht gezogen wurden, ist eine Kostenkalkulation beim Fährbetreiber der Fähre Kaub/Engelsburg nicht angefordert worden. Roger Lewentz Staatsminister