Drucksache 16/1056 19. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderung der Teilsanierung und Modernisierung des Freibads Ellenz-Poltersdorf Die Kleine Anfrage 674 vom 24. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit der ersten freiwilligen Fusion im Lande Rheinland-Pfalz zwischen der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem hat der damalige Innenminister Bruch mit Schreiben vom 19. Juni 2008 im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform verschiedene Projektförderungen mit Landesmitteln in Aussicht gestellt. Darunter befindet sich auch das Projekt „Teilsanierung und Modernisierung des Freibades Ellenz-Poltersdorf“, für das eine Landesförderung i. H. v. 40 % der als notwendig anerkannten förderungsfähigen Kosten konkret benannt wurde. Nach meiner Kenntnis wird die konkrete Förderung derzeit vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Landes und nicht in ausreichender Höhe vorhandener Finanzmittel in Frage gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche rechtliche Bedeutung und Bindungswirkung hat die schriftliche Inaussichtstellung dieser Landesförderung durch den da- maligen Innenminister? 2. Vor dem Hintergrund, dass mit dem Doppelhaushalt grundsätzlich eine Mitteleinstellung für solche Maßnahmen erfolgt ist: Ist damit das Kriterium „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ als gegeben anzusehen oder wie wird der Terminus „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ definiert? 3. Wie ist der konkrete Sachstand in der Angelegenheit? 4. In welchem Jahr kann mit einer Förderung gerechnet werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerschreiben vom 19. Juni 2008 an die Bürgermeister der Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land (jetzt: Verbandsgemeinde Cochem) hatte den Zweck, den beiden kommunalen Gebietskörperschaften für den Fall der freiwilligen Eingliederung der Stadt Cochem in die Verbandsgemeinde Cochem-Land die Förderung von Projekten mit Landesmitteln in Aussicht zu stellen, die der Gebietsänderung dienlich sind. Dieses Schreiben stellt Förderungen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der Vereinbarkeit mit den jeweils zu beachtenden rechtlichen Vorgaben. Eine Förderung kann deshalb nur auf der Grundlage vollständiger und prüffähiger Antragsunterlagen erfolgen. Zu Frage 2: Projektförderungen, die für den Fall einer freiwilligen Gebietsänderung in Aussicht gestellt werden, genießen eine hohe Priorität. Gleichwohl ist auch in Hinblick auf bereits ergangene Bewilligungen für andere Projekte und eine eventuelle Gleichzeitigkeit von Anträgen fusionswilliger Kommunen die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für das jeweilige Haushaltsjahr zu prüfen. Drucksache 16/1056 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Bezüglich der Sanierung des Freibades in Ellenz-Poltersdorf fanden mehrere Gespräche mit der Fachabteilung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur statt. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass die veranschlagte Gesamtinvestition von rund 2,5 Mio. € in keinem angemessenen Verhältnis zu einer Nutzung durch nur rund 30 000 Besucher pro Jahr und einer Öffnungszeit von bis zu 122 Tagen steht. Deshalb wurde der Verbandsgemeinde Cochem empfohlen, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit die Investitionskosten zu reduzieren und damit den Betriebskostenzuschuss pro Badegast zu mindern. Aus diesem Grund wurde die Verbandsgemeinde Cochem aufgefordert, ihr Sanierungskonzept im fachlichen Dialog mit dem Ministerium weiterzuentwickeln . Da auch ein Sanierungsbedarf im Moselbad in Cochem besteht, stehen insoweit die beiden Bäder in einer gewissen Förderkonkurrenz . Zudem steht die Verbandsgemeinde Cochem in Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Treis-Karden. Im Falle einer Eingliederung der Ortsgemeinde Treis-Karden in die Verbandsgemeinde Cochem käme auf diese auch die Trägerschaft des Freibads in Treis-Karden zu. Deshalb stellt sich die Frage, ob damit gegenüber der Sachlage, die dem Ministerschreiben vom 19. Juni 2008 zugrunde lag, eine wesentliche Änderung eintreten wird. Denn mit der Übernahme des Freibads Treis-Karden wäre die Verbandsgemeinde Cochem Träger von drei Bädern. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem wurde deshalb gebeten, im Zusammenhang mit den Fusionsverhandlungen diesen Umstand auch mit allen Beteiligten zu diskutieren. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär