Drucksache 16/1057 19. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Hochschulräte an rheinland-pfälzischen Hochschulen Die Kleine Anfrage 675 vom 27. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Presse (FAZ vom 9. Februar 2012) ist zu entnehmen, dass es in Rheinland-Pfalz Überlegungen gibt, den Einfluss der Hochschulräte zu begrenzen und/oder dazu das Landeshochschulgesetz zu ändern. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Überlegungen der Landesregierung zu dem o. g. Thema? 2. Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge, die Hochschulräte sollten eine rein beratende Funktion haben? 3. Wie beurteilt die Landesregierung das Positionspapier des „Forums Hochschulräte“ zur Verteidigung der Hochschulräte? 4. Gibt es Auskünfte darüber, ob und an welchen Hochschulen es zu Konflikten mit den Hochschulräten gekommen ist? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. März 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß §§ 74, 75 HochSchG vom 21. Juli 2003 wurden an den rheinland-pfälzischen Hochschulen Hochschulräte implementiert. Die zehn Mitglieder des Hochschulrats werden je zur Hälfte durch das Wissenschaftsministerium aus den Bereichen Wirtschafts - leben, Wissenschaft und öffentliches Leben berufen sowie aus der Hochschule vom jeweiligen Senat gewählt. Das Gremium besitzt Beratungs- und Unterstützungsbefugnisse in zentralen Angelegenheiten der Hochschule und fördert deren Profilbildung sowie Leis - tungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus prüft der Hochschulrat im Hinblick auf die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten die Bewerbungen und macht dem Senat im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium einen Vorschlag. Die Einrichtung des Hochschulrats in Rheinland-Pfalz hat sich bewährt. Durch den externen Sachverstand von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Personen aus der Wirtschaft und weiteren Entscheidungsträgern außerhalb der betroffenen Hochschule ergeben sich wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Hochschule. Übergeordnete Gesichtspunkte kommen dadurch stärker als bisher zum Tragen. Gleichzeitig tragen die internen Mitglieder zum besseren Verständnis für die besonderen Belange der Hochschule bei, sodass sich die gemeinsame Arbeit insgesamt durch eine hohe Qualität auszeichnet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es gibt seitens der Landesregierung keine Überlegungen, den Einfluss der Hochschulräte zu begrenzen. Der am 9. Februar 2012 erschienene Artikel in der FAZ bezieht sich möglicherweise darauf, dass in der letzten Hochschulgesetznovelle, die in diesem Punkt am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, festgelegt wurde, dass Hochschulräte grundsätzlich hochschulöffentlich tagen. Damit soll die Transparenz innerhalb der Hochschule verbessert werden. Drucksache 16/1057 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nach § 74 HochSchG haben die an den rheinland-pfälzischen Hochschulen vorhandenen Hochschulräte eine beratende und die Hochschule unterstützende Funktion; sie haben in einigen wesentlichen Bereichen Zustimmungsbefugnisse (zur Grundordnung, zur Errichtung wissenschaftlicher Einrichtungen und Forschungskollegs, zu den allgemeinen Grundsätzen des Senats, zur Stellenund Mittelverteilung, zum Gesamtentwicklungsplan und zum Qualitätssicherungssystem) sowie Vorschlagsrechte z. B. für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat. Den Hochschulrat als reines Beratungsorgan zu gestalten, würde seine impuls - gebende Rolle gefährden. Zu Frage 3: Dem Positionspapier „Hochschulräte als Organe einer autonomen Hochschule“ der Vorsitzenden deutscher Hochschulräte vom Januar 2012 stimmt die Landesregierung im Wesentlichen zu, insbesondere was ihre strategiebildende Funktion und die vertrauens - volle Zusammenarbeit mit anderen Organen der Hochschule angeht. Eine Kontrollfunktion der Hochschulräte hält die Landes - regierung jedoch nicht für angemessen. Zu Frage 4: Konflikte mit Hochschulräten an den rheinland-pfälzischen Hochschulen sind der Landesregierung nicht bekannt. Doris Ahnen Staatsministerin