Drucksache 16/1067 20. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Verwaltungsreform Die Kleine Anfrage 698 vom 6. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Gab es ein Schreiben an den Bürgermeister bzw. die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kreuznach-Land, in dem diese aufge- fordert wurde, Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg zu führen? 2. Akzeptiert bzw. befürwortet die Landesregierung den Übertritt einzelner Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in die Verbandsgemeinde Rüdesheim? 3. Sind die Angliederungsanträge der Ortsgemeinden nach dem Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform oder nach der Gemeindeordnung zu behandeln? 4. Welche Konstellation erachtet die Landesregierung bezüglich der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach sowie der verbleibenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg als sinnvoll? 5. Falls für die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg – wie vom Abgeordneten Carsten Pörksen geäußert – nicht die Frist 30. Ju- ni 2012 für eine freiwillige Fusion gilt, welche Frist gilt in diesem Fall für die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg bzw. deren mögliche Partner? 6. Beabsichtigt die Landesregierung, für die schwierige Situation zwischen den Verbandsgemeinden Bad Kreuznach-Land, Bad Münster am Stein-Ebernburg und Rüdesheim einen Moderator zur Verfügung zu stellen? 7. Wieso gab es bisher trotz der schwierigen Situation keine Terminvorschläge an die Verbandsgemeinde Bad-Münster am SteinEbernburg und wann wird der Innenminister den von der Verbandsgemeinde erbetenen Gesprächstermin wahrnehmen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. März 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform einen Gebietsänderungsbedarf für die Ver bandsgemeinde Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg. Sie würde freiwillige Gebietsänderungen der beiden kommunalen Ge bietskörperschaften sehr begrüßen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 ist der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach empfohlen worden, mit der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg Verhandlungen über eine freiwillige Gebietsänderung zu führen. Ferner wird im Schreiben an die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach vom 2. Januar 2012 ein Zusammenschluss dieser kommunalen Gebietskörperschaft mit der Ver bandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg oder einem Teil davon, jeweils ohne die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg, als sachgerechte Gebietsände rungsmaßnahme eingestuft. Dieses Schreiben verweist auch auf die Drucksache 16/1067 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ergebnisse einer Untersuchung des Herrn Universitätsprofessors Dr. Martin Junkernheinrich, Techni sche Universität Kaiserslautern, zur Optimierung von Gebiets- und Verwaltungsstruk turen auf der Ebene der Verbandsgemeinden. Danach hält er einen Zusammen - schluss der Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg für eine Optimierungsmaßnahme im Sinne der Zielsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform. Zu Frage 2: Aus der Sicht der Landesregierung kommt eine Umgliederung von Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinde Rüdesheim nur im Rahmen einer sachgerechten Gesamtlö sung für eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in Betracht. Zu Frage 3: Die dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur übermittelten Anträge ha ben auf eine Umgliederung von Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinde Rüdesheim ohne weitergehende Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am SteinEbernburg abgezielt. Eine derartige isolierte Umgliederung einer Ortsgemeinde aus einer Verbandsgemeinde in eine andere Verbandsgemeinde richtet sich nach der Gemeindeordnung. Zu Frage 4: Die Landesregierung erachtet nach wie vor einen Zusammenschluss der Verbands gemeinden Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg, unter Ausklamme rung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg, als sachgerechte Gebietsände rungsmaßnahme. Sie sieht aber auch in einer Aufteilung der Ortsgemeinden der Ver bandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, ebenfalls ohne die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg, auf die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Rüdesheim eine sachgerechte Gebiets - änderungsmaßnahme. Zu Frage 5: Für Gebietsänderungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbands gemeinden läuft die Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2012. Diese Dauer der Frei willigkeitsphase, die sich aus dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform ergibt, gilt auch für Gebietsänderungen unter Beteiligung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg , ohne die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg, sowie der benachbarten Verbandsgemeinden. Zu Frage 6: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist weiterhin bereit, Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsgemeinden Bad Münster am Stein-Ebernburg, Bad Kreuznach und Rüdesheim über freiwillige Gebietsänderungen beratend zu begleiten. Zu Frage 7: Herr Staatssekretär Häfner hat am 2. März 2012 ein Gespräch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg über eine Gebietsänderung dieser kommunalen Gebietskörperschaft vor Ort geführt. Roger Lewentz Staatsminister