Drucksache 16/1085 22. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich Die Kleine Anfrage 690 vom 28. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich war von 1986 bis 1988 – insgesamt 13 Monate lang – in Betrieb. Der Grund für die relativ kurze Betriebszeit war, dass der Reaktor nach den ursprünglichen Bauplänen direkt auf einer geologischen Verwerfung gestanden hätte und daher die Pläne geändert worden waren, jedoch ohne die Baugenehmigung entsprechend anzupassen. Seit Sommer 2004 befindet sich das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich im Rückbau. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Wer kommt für die Kosten des Rückbaus des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf? 2. Bis wann wird der Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich vollständig abgeschlossen sein? 3. Inwieweit wurden und werden Öffentlichkeitsbeteiligungen beim Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich berück sichtigt? 4. Wurden Experten, die am Rückbau anderer Atomkraftwerke beteiligt waren, als Berater hinzugezogen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die RWE Power AG ist als Betreiberin der Anlage Mülheim-Kärlich für den Rückbau verantwortlich. Sie hat die Kosten für den Rückbau zu tragen. Zu Frage 2: Der Zeitbedarf für den weiteren Rückbau der Anlage Mülheim-Kärlich hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Faktor ist die Dauer, die die Durchführung der jeweiligen Arbeiten vor Ort in Anspruch nimmt. Ein weiterer Faktor ist der Verlauf der vor Durchführung der Arbeiten notwendigen atomrechtlichen Genehmigungs verfahren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Rückbau von der RWE Power AG in mehreren rechtlich selbstständigen Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes beantragt wird. Für weitere Rückbaumaßnahmen ist derzeit das Genehmigungsverfahren für die sog. Abbauphase 2 a anhängig, bei der es im Wesentlichen um den Abbau der Hauptkühlmittelpumpen und der Leitungen des Hauptkühlmittelkreislaufes geht. Ein weiterer Faktor, der Einfluss auf die Dauer des Rückbaus nehmen kann, ist die Verfügbarkeit von externen Entsorgungskapazitäten für die beim Abbau noch anfallenden radioaktiven Abfälle. Daher gibt die Betreiberin zurzeit kein Datum für das Ende des Abbaus an. Zu Frage 3: Im Rahmen des ersten atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Rückbau des ehemaligen Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich wurde eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Drucksache 16/1085 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zurzeit prüft die Genehmigungsbehörde, ob auch im laufenden Genehmigungs verfahren nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Abbauphase 2 a eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sein wird. In zukünftigen Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für den weiteren Rückbau wird jeweils die Frage der Durchführung einer förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft werden. Zu Frage 4: Ja. Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hat gemäß § 20 des Atomgesetzes Experten der TÜV Rheinland Indus - trie Service GmbH, die auch Erfahrungen mit anderen kerntechnischen Rückbauprojekten haben, als Sachverständige gemäß § 20 des Atomgesetzes zugezogen. Eveline Lemke Staatsministerin