Drucksache 16/1088 23. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Finanzierungszusage des Bundes beim weiteren B 10-Ausbau von Hinterweidenthal nach Hauenstein Die Kleine Anfrage 691 vom 1. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Wie aus der Sitzung des Innenausschusses zu erfahren war, wird der Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein dreispurig fortgesetzt, obwohl dieser Bereich bereits weitestgehend dreispurig ausgebaut ist. Bislang ist man von einem ununterbrochenen vierspurigen Ausbau von Pirmasens nach Landau ausgegangen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es vom Bundesverkehrsministerium eine Finanzierungszusage zum geplanten dreispurigen B 10-Ausbau von Hinterweiden - thal nach Hauenstein bzw. ist damit zu rechnen, dass der Bund diesen Abschnitt, trotz anders lautender Aussagen, dreispurig finan zieren wird? 2. Wann und aus welchen Gründen ist die Landesregierung zu dem Ergebnis gekommen, diesen Bereich nur dreispurig und nicht vierspurig auszubauen? 3. Wann ist mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 4. Wann wird voraussichtlich mit dem weiteren Ausbau des Bauabschnitts Hinterweidenthal nach Hauenstein begonnen? 5. Welche Kriterien legt das Land beim Bau der Wildbrücke in diesem Bereich zugrunde? Gibt es hierfür Rechtsnormen, Richt - linien bzw. statistische Erfassungen über den Wildwechsel in diesem Bereich? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der dreistreifige Ausbau der B 10 westlich von Hauenstein im Bereich der Felswand ist keine Neubaumaßnahme und unterliegt daher nicht der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Die Finanzierung dieses Vorhabens erfolgt aus den Zuweisungen des Bundes für den Um- und Ausbau von Bundesfernstraßen. Eine gesonderte Finanzierungszusage ist dafür nicht erforderlich . Zu Frage 2: Bei der Maßnahme im Bereich der Felsnase westlich von Hauenstein handelt es sich um den dreistreifigen Ausbau eines noch verblie be nen zweistreifigen Abschnitts der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein. Der Abschnitt soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ausgebaut werden. Zu den Fragen 3 und 4: Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartals 2012 erfolgen. Wegen der Unwägbarkeiten des Verfahrens sind Angaben zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses beim derzeitigen Stand noch nicht möglich . Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 582 vom 9. Februar 2012 – Drucksache 16/876 verwiesen. Drucksache 16/1088 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Das Land plant auf der Grundlage der Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes Bundes fern straßen als Auftragsverwaltung des Bundes. Bei der Planung einer Kapazitätserweiterung durch einen Fahrstreifen an einer Bundesfernstraße muss die Auftragsverwaltung u. a. auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und den Artenschutz vollziehen. Der Straßenbaulastträger muss dabei die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation der Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorsehen. Im Fall der B 10 bei Hauenstein gehört hierzu der Bau einer Wildbrücke auf der Grundlage eines wildbiologischen Gutachtens . Wichtige Hinweise für die Planung von solchen Tierquerungshilfen gibt das vom Bundesverkehrsministerium eingeführte „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen von 2008. Roger Lewentz Staatsminister