Drucksache 16/1091 23. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Abfallentsorgung im Stollen der Trierer Kalk-Dolomit- und Zementwerke (TKDZ GmbH) Die Kleine Anfrage 689 vom 28. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Im letzten Herbst wurde bekannt, dass die Trierer Kalk-Dolomit- und Zementwerke TKDZ GmbH durch die österreichische Porr AG übernommen werden soll. Diese hat weiterhin vor, in dem Stollen belastete Abfallstoffe zu entsorgen, sogenannter Bergversatz . In der Öffentlichkeit herrscht aber weiterhin Unsicherheit darüber, welche Art von Abfällen dort verfüllt werden sollen. Vor allem sorgen sich viele Bürger um einen möglichen Austritt toxischer Substanzen und um eine Verunreinigung des Trinkwassers. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens? 2. Welche Erfahrung hat das Landesamt für Geologie und Bergbau mit dem Versatz von gefährlichen Stoffen im Muschelkalk? 3. Die TKDZ hat Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für Umschlag, Zwischenlagerung bzw. Verarbeitung von Abfällen in der Dolomithalle gestellt (übertägige Konditionierung). Nach Aussage der zukünftigen Geschäftsführung der Porr AG am 16. Januar 2012 sollen die Verarbeitung und Konditionierung nun innerhalb des Bergwerks selbst erfolgen. Nach welchen Vorgaben sind die dazu notwendigen Anlagen zu errichten – Landesbergrecht oder Bundes-Immissionsschutzgesetz? 4. Im Sonderbetriebsplan wurde zur Sicherung des Bergwerks ein Versatz von 100 000 Jahrestonnen angegeben. Die Porr AG geht nun allerdings von 200 000 bis 400 000 Jahrestonnen aus. Wie lässt sich die Diskrepanz erklären und lässt die Genehmigung des Sonderbetriebsplans diese Massenvermehrung zu? 5. Inwieweit passt ein solch großes Abfallentsorgungsprojekt in die Landesraumplanung der Obermoselregion, für die vorrangig die Förderung des Tourismus und des Weinbaus vorgesehen ist? 6. Hält die Landesregierung in Anbetracht der vorhandenen Kapazitäten in gut gesicherten Großdeponien im Land eine weitere Ausweitung von kleinen, dezentralen Abfalllagerstätten in der Fläche für vertretbar? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bezüglich des geplanten Versatzes liegt eine bestandskräftige Betriebsplanzulassung vom 14. April 2009 vor, welche die grundsätzliche Möglichkeit und die Rahmen bedingungen für das Einbringen von Versatz in den untertägigen Grubenbetrieb unter Beachtung aller Zulassungsvoraussetzungen, zu denen insbesondere auch umwelt- und naturschutzfachliche Belange sowie die Belange der Oberflächeneigentümer gehören, regelt. Die Zulassung wurde mit Nebenbestimmungen versehen, welche u. a. das Vorlegen eines hydrogeologischen Gutachtens fordern und das Einbringen von Versatz von Einzelstoffzulassungen abhängig machen. Zur Frage 2: Im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Geologie und Bergbau wurden bisher keine Zulassungen ausgesprochen, welche das Einbringen von gefährlichen Stoffen in Tage- oder Tiefbauen beinhaltet. Auch im Falle des angesprochenen Sonderbetriebs plans ist das Einbringen gefährlicher Stoffe nicht zugelassen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1091 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zur Frage 3: Derzeit liegt noch kein Antrag der Fa. Porr AG vor, sodass hierzu abschließend keine Auskunft erteilt werden kann. Sollte aber die Planung einen Umschlag und eine Konditionierung alleine in den untertägigen Grubenräumen vorsehen, so würde das Vor - haben eines bergrechtlichen Betriebsplans bedürfen, der nach dem berg rechtlichen Regelwerk zu beurteilen wäre. Zur Frage 4: Durch die Porr AG wurde bisher kein konkreter Antrag vorgelegt. Folglich können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Gleichwohl ist festzustellen, dass mit der o. g. Betriebsplanzulassung vom 14. April 2009 keine konkrete Jahrestonnage festgelegt wurde. Zu den Fragen 5 und 6: Der vorgesehene Versatz im Bergwerk Josefstollen der TKDZ GmbH stellt eine berg technische Verwertungsmaßnahme zur Stabilisierung der unterirdischen Grubenbaue dar, bei der Abfälle als Ersatzbaustoffe verwendet werden. Insofern handelt es sich hier nicht um eine Deponie, die der Abfallbeseitigung dient und im geltenden Abfallwirtschaftsplan ausgewiesen sein soll. Aspekte der Raumordnung und Landesplanung sind darüber hinaus bei unterirdischen Projekten in der Regel nicht berührt. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall. Eveline Lemke Staatsministerin