Drucksache 16/1098 29. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Aufwandsentschädigung für Blutspenden Die Kleine Anfrage 699 vom 6. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach § 10 des Transfusionsgesetzes soll eine Blutspende unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll. Am 28. Februar 2012 fand als Aktion „Blutspende für Hilfsprojekte“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ein ganztätiger Blutspendetermin statt. Hierbei wurde die Aufwandsentschädigung der Transfusionszentrale des Universitätsklinikums Mainz und dem Verein „Partnerschaft Rheinland-Pfalz-Ruanda e. V.“ gespendet. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit werden vom DRK-Blutspendedienst West in Bad Kreuznach bzw. von der Transfusionszentrale des Universitäts - klinikums Mainz Aufwandsentschädigungen bei mobilen Entnahmeterminen gezahlt? 2. Unter welchen Voraussetzungen hält die Landesregierung die Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 10 Transfusions- gesetz für zulässig? 3. Welche Höhe ist dabei nach Auffassung der Landesregierung angemessen? 4. Worin bestand beim Termin der Transfusionszentrale des Universitätsklinikums Mainz im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 28. Februar 2012 der Aufwand der Spender? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Kenntnis der Landesregierung wird derzeit bei Vollblutspenden in der Transfusi onszentrale beziehungsweise auf stationären Außenterminen durch die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz pauschal eine Aufwandsentschädigung von etwa 26 Euro gewährt, während der DRK-Blutspendedienst West bei stationären Außenterminen oder im Zentrum Bad Kreuznach den Spenderinnen und Spendern keine Aufwandsentschädigung anbietet, sondern kostenfreie Getränke und kleine Mahl zeiten reicht. Bei Spezialpräparaten (zum Beispiel Thrombozytenkonzentraten) und in besonders dringli chen Fällen außerhalb der regulären Spende - termine gewähren beide Blutspende dienste bereits registrierten und bekannten Spenderinnen und Spendern eine ent sprechend angepasste Aufwandsentschädigung (zum Beispiel für Taxifahrten), um die Akut versorgung zu gewährleisten. Zu 2.: Unter den eng definierten Voraussetzungen des § 10 des Transfusionsgesetzes, basierend auf der einschlägigen Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Par laments und Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung , Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen, hält die Landes regierung die oben genannte Entschädigungspraxis für zulässig und vertretbar. Gemäß § 10 des Transfusionsge setzes soll eine Spende entnahme Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1098 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll. Dadurch ist die Gewährung von Aufwandsentschädigungen gesetzlich verankert. Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht sich in ihrer Auffassung vom Bundesmi nisterium für Gesundheit ausdrücklich bestätigt. Das vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte Fachgremium für Blutpräparate, der Arbeitskreis Blut (AK Blut), hat in seinem nach wie vor gültigen Votum 1 vom 15. November 1993, auf den das Transfusionsgesetz in seiner Begründung Bezug nimmt, ausgeführt, dass die praktizierte Zahlung einer pau schalierten Aufwandsentschädigung dem Sinn und Zweck des § 10 des Transfusions gesetzes entspricht und insoweit zu - lässig ist. Der Arbeitskreis Blut nennt auch Höchstsätze für eine pauschalierte Aufwandsentschädigung, damit diese nicht den Charakter eines Entgelts annimmt. Dieses Votum 1 aus dem Jahr 1993 lässt für eine Normalspende einen Betrag von bis zu 50 DM zu. Ein sol cher Betrag kann nicht als überzogen angesehen werden und wird von den Blutspen dediensten eingehalten, was die zuständigen Behörden regelmäßig überwachen. Auf Anfrage des DRK-Blutspendedienstes West und als Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium diese Position erneut mit Schreiben vom 16. Dezember 2010 gegenüber dem DRK-Blutspendedienst West, gegenüber der Transfusionszentrale der Johannes Gutenberg-Univer sität in Mainz und gegenüber der Transfusionsmedizin des Klini - kums der Stadt Lud wigshafen vertreten und so die maßgeblichen Blutspendedienste im Land entspre chend informiert. Zu 3.: Die anlässlich des Blutspendetermins am 28. Februar 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie gewährte Aufwandsentschädigung von pauschal 26 Euro hält die Landesregierung vor dem Hintergrund des Transfusionsgesetzes für angemessen. Der Betrag bewegt sich in dem in der Gesetzesbegründung genannten, seit Jahren unveränderten Rahmen des Höchstsatzes von 50 DM. Bei dieser Summe handelt es sich um eine Entschädigung des Aufwands, die in dieser Höhe nicht den Charakter einer Bezahlung hat. Ergänzend ist noch anzumerken, dass mehr als 90 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Blut - spendetermin am 28. Februar 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie freiwillig ihre Entschädigung zu Gunsten der gemeinnützigen Partnerschaft Rheinland-Pfalz-Ruanda e. V. gespendet haben, wobei jeder Fall ent sprechend doku - mentiert wurde. Zu 4.: Der unmittelbare Aufwand bei einer Spende wird in der Gesetzesbegründung zum Transfusionsgesetz erläutert und präzisiert. Dort werden in Anlehnung an das Votum des Arbeitskreises Blut aus dem Jahr 1993 „jedenfalls die Fahrtkosten und/oder der Zeitaufwand “ genannt. Zeitaufwand ist die Dauer der Spende, die bei der Vollblutspende geringer ist als bei anderen Spendearten. Deshalb ist auch nur eine geringe Aufwandsentschädigung vorgesehen. Zusätzlich ist durch die Bereitschaft der spendenden Person, sich zu einem Eingriff in ihren Körper bereitzuerklären, auch noch ein immateri eller Aufwand zu berücksichtigen. Die Aufwandsentschädigung hat dann den Charakter einer Anerkennung für den Dienst am Nächsten und fördert die Bereitschaft zur Blutspende, was in diesem Zusammenhang zu begrüßen ist. Der Spendetermin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 28. Februar 2012 hat all die oben ge nannten Kriterien für einen unmittelbaren Aufwand im Zusammenhang mit der Blut spende erfüllt. Durch die organisatorisch bedingte genaue Festlegung der Spende termine auf ein enges Zeitfenster am Vor- und Nachmittag des 28. Februar 2012 waren die spende willigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung gezwungen, auswärtige Gesprächstermine umzudisponieren beziehungsweise zusätzliche Wege in Kauf zu nehmen. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Arbeit als Telearbeit von zu Hause aus verrichten , hatten zum Blutspendetermin am 28. Februar 2012 zusätzliche Fahrten und Fahrtkosten zu bewältigen. Blutspendetermine in den Ressorts der Landesregierung haben eine lange und erfolgreiche Tradition. Auch der Blutspendetermin am 28. Februar 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie war zielführend, weil 80 be reitwillige Spenderinnen und Spender erschienen waren, die das Ansinnen und den Zweck des Termins, die Bereitschaft zur Blutspende zu fördern, unterstützt haben. Bei diesen Blutspendeterminen arbeitet die Landesregierung mit dem DRK-Blut spendedienst West und mit der Transfusionszentrale der Universität Mainz zu sammen, um gemäß des einstimmigen Beschlusses der 80. Gesundheitsministerkonfe renz aus dem Jahr 2007 die in Deutschland vorhandene Trägervielfalt mit verschie denen Konzepten zu erhalten. Diese Kooperationen dienen der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Blutprodukten. Malu Dreyer Staatsministerin