Drucksache 16/1099 zu Drucksache 16/885 29. 03. 2012 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/885 – Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage vom 10. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Die demografische Entwicklung hat weitreichende Folgen für das Leben der Menschen in unserem Land. Nach vorliegenden Modellrechnungen wird sich der Altersaufbau der Bevölkerung grundlegend verändern. Das hat Folgen für das Zusammenleben der Menschen und die gesellschaft - lichen Strukturen in allen Bereichen. Nicht die sinkende Einwohnerzahl allein, sondern die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung macht mit ihren Folgen die Herausforderung des demografischen Wandels aus. Dabei werden regional sehr unterschiedliche Entwicklungen erwartet . Entsprechend unterschiedlich werden sich die Folgen gestalten, entsprechend unterschiedlich fällt der Handlungsbedarf aus. Nur durch rechtzeitige politische Weichenstellung ist es möglich, den damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden. In Rheinland-Pfalz besteht großer Handlungsbedarf, um Lebensqualität und Lebenschancen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in der Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Themas verlangt nach einer systematischen Vorbereitung und Konzepten, die von der Landesregierung bisher nicht ge leistet wurden. Die Entwicklung wird insbesondere auch im Bereich der Verbraucherpolitik deutlich werden. Im Zuge der demografischen Entwicklung wird die Gruppe der älteren und hochbetagten Menschen an Bedeutung gewinnen. Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände werden zunehmend die Anforderungen und Herausforderungen an die Verbraucherpolitik bestimmen. Verbraucherpolitik, die sich in diesem Sinne als Querschnittspolitik versteht, muss eine unterstützende , generationengerechte Verbraucherpolitik sein, die Teilhabe sichert, indem sie dem wachsenden Informations- und Beratungsbedarf gerecht wird und sicherstellt, dass verbraucher - gerechte Produkte in erreichbarer Nähe vorhanden sind. Übervorteilungen und Benachteiligungen insbesondere von Seniorinnen und Senioren als Verbraucher müssen wirksam unter - bunden werden. Wir fragen die Landesregierung: Auswirkungen 1. Worin sieht die Landesregierung die hauptsächlichen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz? Handlungserfordernisse 2. Welche verbraucherpolitischen Handlungserfordernisse bestehen somit a) für das Land als Ganzes, b) für bestimmte Regionen des Landes in besonderem Maße, c) für bestimmte gesellschaftliche Gruppen von Verbrauchern, d) in welchen spezifischen Themenbereichen der Verbraucherpolitik und e) in welchen konkreten Formen in den Zeiträumen bis 2015, bis 2025 und darüber hinaus? 3. Welche Konsequenzen hat das für Ziele, Instrumente und Inhalte der Verbraucherpolitik der Landesregierung? Vorbereitungen 4. In welcher Rolle sieht die Landesregierung das Land, die Kommunen, die Wirtschaft und die Verbraucher selbst im Prozess der Vorbereitung auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. April 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 5. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für gesundheitlichen Verbraucherschutz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? 6. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Lebensmittelsicherheit auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? 7. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Produktsicherheit und -transparenz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? 8. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Verbraucherinformation auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? 9. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Verbraucherbildung auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? 10. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Verbraucherrechts- und -datenschutz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? 11. Wie soll insbesondere die Förderung der Verbraucherberatung auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz vorbereitet und eingestellt werden? 12. Wie sollen insbesondere Ausstattung, Organisation und Arbeit der Lebensmittelkontrolle auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz vorbereitet und eingestellt werden? 13. Wie soll insbesondere die Bürgerkommunikation auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz vorbereitet und eingestellt werden? 14. Welche Maßnahmen will die Landesregierung bei den Kommunen, bei der Wirtschaft und den Verbrauchern selbst anregen und fördern? Handlungsansätze 15. Welche konkreten Maßnahmen werden bereits ergriffen? 16. Welche sind für welche Zeitpunkte oder Zeiträume geplant? 17. Wie ist der Stand der Vorbereitung oder Umsetzung? 18. Was leisten die betroffenen Maßnahmen und vorliegenden Planungen? 19. Welche offenen Fragen und Probleme bestehen noch? 20. Welche Maßnahmen müssen hierfür noch vorbereitet bzw. ergriffen werden? 2 Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 28. März 2012 – wie folgt beantwortet: Bereits 2004 hat die Landesregierung das Handlungsprogramm „Zukunft gestalten – Zukunft sichern. Die Chancen des demografischen Wandels für Rheinland-Pfalz nutzen“ auf den Weg gebracht. Ziel des Handlungsprogramms war, Familien zu stärken, in Bildung und Qualifikation zu investieren, das Miteinander der Generationen zu fördern und die Kommunen bei den notwendigen Anpassungen zu unterstützen. Die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) erarbeitet seit 2003 in ihrem Leitprojekt „Zukunftsradar 2030“ Ideen und Optionen für wirtschaftliche, technische und soziale Zukunftsentwicklungen, die für Rheinland-Pfalz prägend sein werden. Der demografische Wandel war auch Leitgedanke bei der Erstellung des neuen Landesentwicklungsprogramms IV. Gerade in seiner Erstellungsphase 2007/2008 wurde besonders deutlich, dass der demografische Wandel auf allen Ebenen der Gesellschaft Anpassungsmaßnahmen notwendig macht. Und: Mit dem 10-Punkte-Papier „Landleben – Gutes Leben; zehn Punkte zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum“ hat die Landesregierung Ende 2010 weitere Impulse zur Gestaltung des demografischen Wandels in den ländlichen Regionen gesetzt. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode hat die rheinland-pfälzische Landesregierung ihren Willen unterstrichen, den demogra - fischen Wandel gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern erfolgreich zu gestalten. Sie hat als erstes und bisher einziges Bundes - land das Thema Demografie im Namen eines Fachressorts verankert. Im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo - grafie wird die Querschnittsaufgabe, den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz zu gestalten, gebündelt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe gibt neue Impulse für eine ressortübergreifende Demografiepolitik, damit die Menschen in allen Regionen des Landes auch in Zukunft gut leben können. Der demografische Wandel ist ein Querschnittsthema, das nahezu alle Politikbereiche berührt. Ebenso ist Verbraucherpolitik kein abschließend abgrenzbares Politikfeld, sondern erfüllt vielmehr eine Querschnittsfunktion, die neben der Schutzaufgabe für den einzelnen Verbraucher umfassender als gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe zu verstehen ist. Demografische Entwicklung und Verbraucherschutz sind in Rheinland-Pfalz in einer Vielzahl von Politikbereichen auf allen Ebenen seit langem als Querschnittsaufgaben präsent. In der Familien- und Jugendpolitik, in der Bildungs- und Wissenschafts politik, in der Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Sozialpolitik, in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, in der Verkehrs-, Umwelt- und Raumordnungspolitik, in der Politik für Migration und Integration und anderen politischen Fachbereichen werden seit vielen Jahren entsprechende Weichen gestellt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 Der demografische Wandel zeichnet sich dadurch aus, dass die Bevölkerungszahl in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahrzehnten deutlich sinken und der Anteil älterer Menschen deutlich steigen wird. In seiner statistischen Analyse Rheinland-Pfalz 2050 aus dem Jahr 2007 geht das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz in seiner mittleren Variante davon aus, dass die Gesamtbevölkerung des Landes von 2006 bis zum Jahr 2020 um 3,2 % und bis zum Jahr 2050 sogar um 15 % sinkt. Die Zahl der Menschen im Land wird nach den Vorausberechnungen von heute rund 4,05 Mio. bis zum Jahr 2020 auf rund 3,92 Mio. und bis zum Jahr 2050 auf rund 3,45 Mio. sinken. Dabei verschiebt sich die Altersstruktur stärker zu den über 65-Jährigen; ihr Anteil an der Bevölkerung könnte bis zum Jahr 2020 von heute 20,1 % auf 23,1 % steigen, bis zum Jahr 2050 sogar auf 32,6 %. Besonders stark wird laut Vorausberechnungen der Anteil der über 80-Jährigen zunehmen – von heute 4,9 % auf 7,3 % im Jahr 2020 und 14,1 % im Jahr 2050. Entsprechend sinkt der Anteil von Kindern, Jugendlichen und Menschen im erwerbsfähigen Alter. Dabei werden regional sehr unterschiedliche Entwicklungen erwartet. Vor allem in der veränderten Altersstruktur liegen die Herausforderungen des demografischen Wandels. Auswirkungen 1. Worin sieht die Landesregierung die hauptsächlichen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Verbraucherpolitik in Rheinland -Pfalz? Der demografische Wandel der Gesellschaft ist ein langfristiger Prozess. Es wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine zentrale Aufgabe der Regierungsarbeit sein, die voraussichtlichen und tatsächlichen Bevölkerungsentwicklungen in den Regionen des Landes genau zu beobachten und ihre Auswirkungen aktiv zu gestalten. Vor allem mittel- und langfristige Konzepte sind auf ihre Demografiefestigkeit zu prüfen. Verbraucherpolitik ist, unabhängig von der demografischen Entwicklung, immer auch dann gefragt, wenn es darum geht, z. B. den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Des Weiteren sind subjektive „Verbraucherrechte“, der Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken, vor wettbewerbswidriger Preisgestaltung, vor dem Missbrauch ihrer Daten, vor existenzbedrohenden Fehlentscheidungen zentrale Aufgaben der Verbraucherpolitik, die für alle Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig von ihrem Alter und ihrer Herkunft seit Jahren geleistet werden und auch weiterhin im Fokus der Landesregierung stehen. Die Verbesserung der Markttransparenz durch Verbraucherinformation und Informationspflichten der Anbieter sind weitere Eckpfeiler der Verbraucherpolitik der Landesregierung. Aus Sicht des Verbraucherschutzes sind vor allem die Auswirkungen des demografischen Wandels (Auswirkungen von ver änderter Altersstruktur, höherer Lebenserwartung, Bevölkerungsrückgang) auf Daseinsvorsorge, die häufig auch dem Verbraucherschutz dient, und Infrastruktur aktiv zu gestalten. Dies wird bei der Beantwortung der Großen Anfrage noch weiter konkretisiert. Des Weiteren muss Verbraucherpolitik angesichts des veränderten Generationenaufbaus verstärkt auf unterschiedliche Ver braucher - gruppen ausgerichtet sein, die sich beispielsweise hinsichtlich Alter, Herkunft und Erfahrungshintergründen voneinander unterscheiden . Dazu gehören u. a. Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund und ältere Menschen. „Altern“ darf dabei nicht mit Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Ältere Menschen sind heute oft gesünder und auch besser informiert als früher. Gerade Seniorinnen und Senioren sind oft erfahrene Konsumenten mit besonderen Ansprüchen an Preistransparenz und Produktbeschreibung, an Serviceangebot und Beratung. Die Landesregierung hat bereits seit langem in verschiedenen politischen Handlungsfeldern Maßnahmen ergriffen, die für ältere Menschen von besonderer Bedeutung sind. Die Initiativen dienen u. a. der längeren Beschäftigungsfähigkeit, der Gesundheit und Pflege, dem Wohnen, dem gesellschaftlichen Engagement, der Mobilität und Kommunikation. Verbraucherpolitik konzentriert sich darüber hinaus längerfristig auch auf sogenannte Erfahrungsgüter, d. h. Güter, bei denen die Leistungseigenschaften erst nach dem Kauf während der Produktnutzung zu prüfen sind, und auf sogenannte Vertrauensgüter, bei denen unter vertretbaren Informationssuchkosten die Vertrauenseigenschaften nicht zu prüfen sind und der Käufer vielfach der Leistungszusicherung des Anbieters vertrauen muss (z. B. der gesamte Bereich der Finanzdienstleistungen und der Altersvorsorge, aber auch die Beurteilung einer ärztlichen Leistung). Gerade diese Vertrauensgüter spielen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine immer größere Rolle. Handlungserfordernisse 2. Welche verbraucherpolitischen Handlungserfordernisse bestehen somit a) für das Land als Ganzes, b) für bestimmte Regionen des Landes in besonderem Maße, c) für bestimmte gesellschaftliche Gruppen von Verbrauchern, d) in welchen spezifischen Themenbereichen der Verbraucherpolitik und e) in welchen konkreten Formen in den Zeiträumen bis 2015, bis 2025 und darüber hinaus? 3. Welche Konsequenzen hat das für Ziele, Instrumente und Inhalte der Verbraucherpolitik der Landesregierung? Um den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz zu gestalten, soll eine ressortübergreifende Strategie aller Ressorts und der Staatskanzlei entwickelt werden. Dabei soll an Bisheriges angeknüpft und Erfolgreiches fortgeführt werden. 3 Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf alle Gruppen der Bevölkerung, auf ihr Leben und ihr Zusammenleben. Ebenso beeinflusst Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe die alltägliche Lebensqualität des Einzelnen in sehr unterschiedlichen Lebens bereichen. Weniger junge Menschen bedeuten, dass der Bedarf an Infrastruktur und Dienstleistungen für Jüngere zurückgeht. Trotzdem müssen auch in den ländlichen Regionen z. B. Schul- und Betreuungsangebote erhalten bleiben, um als Wohnstandort weiter attraktiv für Familien sein zu können. Zeitgleich müssen mehr bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote für Ältere bereitgestellt werden. Die Landesregierung unterstützt daher die Kommunen dabei, die für ihre Region jeweils passenden Maßnahmen zu ergreifen, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern – auch dort, wo weniger Menschen leben werden. Es geht neben den bereits genannten Punkten z. B. auch um die Sicherstellung einer leistungsfähigen, zukunftsfesten und bezahlbaren Infrastruktur überall in Rheinland-Pfalz (z. B. Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung, Müllentsorgung, Bildungsangebote), um die Stärkung der Dorf- und Stadtkerne, die Nutzung von leerstehenden Gebäuden, die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der inneren Sicherheit, bedarfsgerechte Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs, die Verbreitung einer leis - tungsstarken Informationstechnologie und um passende kulturelle und soziale Angebote. Die demografische Entwicklung wird auch den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen. Das statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz hat prognostiziert, dass der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter bis 2020 in etwa konstant bleibt, dann jedoch bis 2050 von knapp 59,5 % auf 51,6 % sinken wird. Das Erwerbspersonenpotenzial wird aller Voraussicht nach deutlich sinken. Es ist ferner davon auszugehen, dass der Anteil der über 50-Jährigen an den Erwerbstätigen stark zunehmen wird. Entsprechend der unterschiedlichen Altersstruktur in den einzelnen Berufsbereichen sind unterschiedliche Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Einen besonders hohen Anteil älterer Beschäftigter (50- bis 65-Jährige) findet man etwa bei den technischen Berufen sowie bei den Altenpflegern. Krankenschwestern bzw. -pfleger und Hebammen weisen hingegen ein relativ niedriges Durchschnittsalter auf. In den MINT- und Pflegeberufen wird künftig bundesweit ein hoher Ersatzbedarf bestehen, dement - sprechend hoch wird der Wettbewerb um Fachkräfte sein. Angesichts des steigenden Durchschnittsalters der Belegschaften müssen deshalb Arbeitsplätze noch stärker als bisher altersgerecht gestaltet sein, sodass die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhalten bleibt und ein längerer Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht wird. Dies geschieht am sinnvollsten im Rahmen eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. einer guten betrieblichen Gesundheitsförderung. Der gesundheitliche Verbraucherschutz muss insbesondere ein anderes Altersbild in unsere Gesellschaft transportieren, auch unter Berücksichtigung älterer Migrantinnen und Migranten. Ältere Menschen sind nicht mehr nur konsumierende Bürgerinnen und Bürger, sondern verstehen sich als aktiver und kompetenter Teil der Bürgerschaft. Auch für die anderen Bevölkerungs- und Altersgruppen gilt: Es ist notwendig, zielgruppenspezifische Patienteninformation anzubieten . Dazu bedarf es einer zielgruppenspezifischen Analyse und Ansprache in allen Medien. Nicht nur die U40-Generation braucht dabei eine andere Ansprache. Die Patienteninformation muss weg vom Standardflyer, Postkarten, Give-Aways und verstärkt die Möglichkeiten der digitalen Informationsgesellschaft nutzen. Die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in allen Regionen des Landes steht seit Jahren im Mittelpunkt der rheinland-pfälzischen Gesundheitspolitik. Wir haben insgesamt eine gute und flächendeckende Versorgung sowohl mit ambulanten als auch mit stationären Leistungen, sowohl in der medizinischen Versorgung als auch in der Pflege. Zukünftig muss dafür Sorge getragen werden, dass der medizinische Fortschritt nicht nur in den Ballungsregionen ankommt, sondern auch in den ländlichen Regionen. Dafür müssen z. B. Mobilitätskonzepte, technische Lösungen und die sektorüber greifende Zusammenarbeit gestärkt werden. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde die rechtliche Grundlage für ein sektor über greifendes Landesgremium geschaffen. Das werden wir in Rheinland-Pfalz einrichten. Und über allem steht: die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen und pflegerischen Versorgung hat allerhöchste Priorität. Ambulante Strukturen sind dabei von besonderer Bedeutung. Ebenso wichtig ist, dass alle den gleichen Zugang zu hochwertiger medizinischer und pflegerischer Versorgung haben und dass eine gute medizinische und pflegerische Versorgung für alle bezahlbar bleibt. Durch den demografischen Wandel ändern sich u. a. Altersstrukturen und Familiengröße. Dies hat vielfältige Auswirkungen auch auf den Energiebereich. Die Energiekosten müssen künftig auch für die zunehmende Anzahl von Rentenempfängern bezahlbar gehalten werden. Auch die fortschreitenden Klimaveränderungen haben Konsequenzen. Die größer werdende Gruppe älterer Personen innerhalb der Bevölkerung wird auch durch klimatische Veränderungen in unserem Land in besonderem Maße betroffen sein. Höhere Lufttemperaturen in den Sommermonaten, insbesondere bei Hitzewellen, können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Herzund Kreislaufbelastungen führen. Mildere Winter, wie sie ebenfalls vorhergesagt werden, sind für diese Personengruppen hingegen eher als vorteilhaft zu betrachten. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 Vorbereitungen 4. In welcher Rolle sieht die Landesregierung das Land, die Kommunen, die Wirtschaft und die Verbraucher selbst im Prozess der Vorbereitung auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz? Die Landesregierung gestaltet seit vielen Jahren die demografischen Veränderungen und ihre Auswirkungen mit zahlreichen Maßnahmen . Insofern wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Unter anderem auf folgenden Gebieten werden seit langem bereits Maßnahmen und Projekte entwickelt und durchgeführt: Die demografischen Veränderungen mit einer zurückgehenden Bevölkerungszahl, einem steigenden Anteil älterer Menschen und weniger Jüngeren erfordern eine Anpassung und Neuausrichtung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im kommunalen Bereich . Mit der laufenden Kommunal- und Verwaltungsreform sollen Beiträge dazu geleistet werden. Der demografische Wandel wird sich auf das Aufgabenspektrum der Kommunen auswirken. Die Bildung größerer kommunaler Einheiten im Rahmen einer Optimierung der Gebietsstrukturen kann zu geringeren Verwaltungskosten und einer wirtschaft - licheren Unterhaltung der Infrastruktur führen, was im Hinblick auf die demografischen Veränderungen von erheblicher Bedeutung ist. Aufgrund der demografischen Entwicklungen wird eine bürger-, sach- und ortsnahe Erledigung öffentlicher Aufgaben durch die Kommunen eine große Rolle spielen. Wichtig sind Serviceangebote der Kommunen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Abwicklung zahlreicher Verwaltungsangelegenheiten von zu Hause aus oder wohnungsnah ermöglichen. Energieversorgung, Abfallwirtschaft und Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung sind Leistungen der Daseinsvorsorge, die auch den Bürgerinnen und Bürgern mit zurückgehender und älter werdender Bevölkerung zu vernünftigen Preisen und in adäquater Form angeboten werden müssen. Sie sind gleichzeitig Maßnahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes. Die Leistungsfähigkeit der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur muss unabhängig von der demografischen Entwicklung gewährleistet sein, um die Funktionsfähigkeit wichtiger Bereiche des Gemeinwohls zu sichern. Der zu erwartende Rückgang der Nutzerzahlen und die damit zurückgehenden Wasser- und Abwassermengen bedeuten für die derzeitig überwiegend am Wasserverbrauch bzw. Abwasseranfall orientierten Tarifstrukturen erheblich zurückgehende Einnahmen für die ver- und entsorgungspflichtigen Kommunen. Dieser demografisch begründete Einnahmerückgang wird überlagert von einem Einnahmerückgang, der in einem anhaltenden Trend zum Wassersparen bei den Haushalten, dem Gewerbe und der Industrie begründet ist. So ist der Pro-Kopf-Verbrauch in Rheinland-Pfalz im Zeitraum von 1983 bis 2007 von 143 auf 118 Liter/Einwohner und Tag gesunken. Diese Veränderungen im Verbraucherverhalten hin zu einem effizienteren Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser sind zwar umweltpolitisch zu begrüßen, sie verstärken jedoch die Auswirkungen auf die Wasser- und Abwasserentgelte, da aufgrund des sehr hohen Fixkostenanteils der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur von 70 bis 80 % die entstehenden Kosten nur in geringem Umfang reduziert werden und so für die Verbraucherinnen und Verbraucher zwangsläufig höhere Entgelte anfallen werden. Das Land unterstützt die kommunalen Träger der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur durch eine umfangreiche finanzielle Förderung zur Errichtung sowie zum Erhalt, Ausbau und zur Optimierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Alleine im Zeitraum 1989 bis 2011 wurden den Kommunen 2,2 Mrd. EUR für den Bereich Abwasserbeseitigung sowie 0,57 Mrd. EUR an Fördermitteln für den Bereich Wasser versorgung zugewiesen. Dabei richtet sich die Förderquote nach dem Entgeltbedarf der Maßnahmeträger, d. h. die höher belasteten Kommunen, insbesondere in den vom demografischen Wandel stärker betroffenen ländlichen Räumen, werden stärker finanziell unterstützt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren maßgeblich von den finanziellen Zuwendungen, die es den Kommunen gestatten , landesweit vertretbare Wasser- und Abwasserentgelte zu erheben sowie die Entwicklung der Entgelte bisher im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung zu halten. Im bundesweiten Vergleich liegen die Abwasserentgelte an dritter Stelle, die Trinkwasserpreise im Mittelfeld. Mit dem seit 2004 laufenden Leistungsvergleich der rheinland-pfälzischen Wasser- und Abwasserunternehmen (Benchmarking Wasser wirtschaft) hat das Land ein modernes Instrument zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen geschaffen. Durch das „Lernen vom Besten“ sollen die Kommunen gerade auch im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen des demografischen Wandels die vorhandenen Effizienzpotenziale so weit als möglich ausschöpfen, um positive Effekte für die Entgelte der Ver braucher zu erzielen. Die Landesregierung nimmt die Veränderungen in der Arbeitswelt im Rahmen des demografischen Wandels sehr ernst. Wenn Arbeits schutz und Arbeitsplatzqualität gewährleistet sind, können Beschäftigung und Wirtschaftswachstum davon profitieren. Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht bei der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung alle Arbeitgeber in der Pflicht. Schwerpunktmäßig hat sich der rheinland-pfälzische Beirat für Arbeitsschutz in dieser Legislaturperiode dem Thema „Demografische Wandel und Beschäftigungsfähigkeit“ angenommen. Der Beirat für Arbeitsschutz ist ein paritätisch mit je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitsschutzexpertinnen und -experten besetztes Gremium, das seit 1994 im MSAGD angesiedelt ist. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Auswirkungen der sich ändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz und hat u. a. die Aufgabe, die Landesregierung in Fragen des Arbeitsschutzes und in Fragen der Verhinderung von betriebsbedingten Gesundheitsgefahren auch im Rahmen des demografischen Wandels zu beraten. Das MSAGD arbeitet im Rahmen der einzelnen Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) eng mit den rheinland-pfälzischen Arbeitsschutzbehörden, den Unfallversicherungsträgern und dem Bund, aber auch mit den Sozial - 5 Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode partnern zusammen. Die GDA, die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen wird, hat sich bundesweit des Themas „Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung“ angenommen. Ziel dieser Zusammen - arbeit ist, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahr genommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Eine durch den demografischen Wandel veränderte Gesellschaft beeinflusst auch die Wohnungsbaupolitik. Damit die Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in vertrauter Umgebung leben können, legt die rheinland-pfälzische Wohnungsbaupolitik auch in Zukunft einen Schwerpunkt auf Barrierefreiheit, Umbau und Modernisierung im Bestand. So gibt es über die Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ zehn vom Land geförderte regionale Beratungsstellen zur Wohnungsanpassung bei der Verbraucherzentrale. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage werden zudem entsprechende Anreize durch die Förderpolitik gesetzt, um die Ziele der Wohnungspolitik im Land zu realisieren. Hier spielt die Soziale Wohnraumförderung eine große Rolle, um diese sozial ausgewogen umzusetzen. Weiterhin wird sich die Landesregierung auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Förderprogramme des Bundes zum altersgerechten Umbau von Wohnungen fortgeführt werden. Die Landesregierung fördert zudem Modellprojekte, z. B. die Nutzung intelligenter Technologien in Wohnungen (Modellprojekt Ambient Assisted Living [AAL] im Rahmen des Landesprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt). Um die Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnprojekte zu unterstützen, hat die Landesregierung landesweit Informations- und Beratungsangebote aufgebaut. Mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern rund um das Thema Wohnen veranstaltet sie im Herbst 2012 die zweite landesweite „Aktionswoche Wohnen in Rheinland-Pfalz“ mit dem Schwerpunkt „Neue Wohnformen und lebendige Nachbarschaften.“ 5. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für gesundheitlichen Verbraucherschutz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? Im Gesundheitswesen des Landes Rheinland-Pfalz wird der Patienteninformation ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Patienten - information soll Bürgerinnen und Bürgern als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem dienen. Es soll rheinland-pfälzische Patientinnen und Patienten dazu befähigen, ihre Interessen im Bereich der ambulanten Versorgung gegenüber den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den stationären Angeboten in Krankenhäusern zu wahren. Dabei setzt die Patienteninformation in Rheinland-Pfalz auch auf die Hilfe zur Selbsthilfe und die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Der gesundheitliche Verbraucherschutz durch Information ist fortzuentwickeln. Die bereits vorhandenen Instrumente wie das Gesundheitstelefon der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) oder die Online-Suche des MSAGD sind zunehmend auf altersgruppenspezifische Anforderungen einzustellen. Das Gesundheitstelefon der LZG bietet aktuelle Informationen rund um Gesundheitsförderung und Prävention. Die Texte spiegeln in allgemeinverständlicher Sprache aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu verbreiteten Krankheitsbildern wider. Alle veröffentlichten Gesundheitstelefontexte sind auf der LZG-Homepage in Form eines „Gesundheitslexikons“ aufrufbar, wo sie unter zentralen Gesundheitsbegriffen zusammengefasst sind. Mit der Online-Suche Rheinland-Pfalz (http://www.onlinesuche.rlp.de), die ständig bedarfsgerecht erweitert und aktualisiert wird, bieten MSAGD und MIFKJF den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland Pfalz einen besonderen Service an. Mit ihr kann landesweit gezielt nach verschiedenen Einrichtungen und Institutionen im Zuständigkeitsbereich der Ministerien gesucht werden, beispielsweise nach Krankenhäusern, Familienzentren, Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfegruppen, Suchtberatungsstellen, Werkstätten für behinderte Menschen, Pflegestützpunkten oder Einrichtungen der Altenhilfe. Das Internet mit seinen Informations-, Orien tierungs- und Kommunikationsmöglichkeiten bekommt zukünftig gerade auch „in der Fläche“ immer größere Bedeutung. Die Landesregierung wird diese Entwicklung auch weiterhin unterstützen. Pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen steht in Rheinland-Pfalz bereits heute ein beispielhaftes Beratungsangebot zur Verfügung. Mit den 135 Pflegestützpunkten wurde ein bundesweit einmaliges, flächendeckendes und wohnortnahes kostenloses Beratungsangebot aufgebaut. Pflegestützpunkte beraten und unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Suche nach einem für sie passenden Pflege- und Betreuungsangebot. Dieses kann sich sowohl auf die häusliche Umgebung, Tagesangebote als auch Ange bote in ambulanten Wohnformen oder Einrichtungen beziehen. Die Landesregierung wird die Pflegestützpunkte auch in Zukunft verlässlich mitfinanzieren und sie inhaltlich weiterentwickeln. Seit dem 1. Januar 2010 hat Rheinland-Pfalz das Heimgesetz des Bundes durch ein innovatives Landesgesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Teilhabe und auch die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärkt. Mit dem neuen Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde auch der Aspekt der Beratung für die frühere Heim - aufsicht ausgeweitet. Die Heimaufsicht heißt nun Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe . Die Beratungs- und Prüfbehörde berät nunmehr neben den Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen und neuen Wohnformen u. a. auch deren Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer sowie interessierte volljährige Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Bewohnervertretungen und Beiräte. Die Landesberatungsstelle PflegeWohnen berät Pflegebedürftige, die bereits in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, und deren Angehörige sowie an der Gründung einer solchen Wohnform Interessierte über die Voraussetzungen und Erfordernisse von 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 selbstorganisierten Wohngemeinschaften. Mit dem Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen steht die Verbraucherzentrale pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen für Fragen rund um die Pflege und das Wohnen in Wohnformen nach dem LWTG sowie zum Vertragsrecht nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Verfügung. Damit ist die Verbraucherzentrale eine kostenfreie und vertrauliche telefonische und schriftliche Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um Pflege und das Wohnen in Einrichtungen. Sofern die Zuständigkeit der Verbraucherzentrale nicht gegeben ist, vermittelt diese die Fragen und Probleme je nach Themengebiet an die Beratungs- und Prüfbehörden nach dem LWTG, den Medi - zinischen Dienst der Krankenversicherungen, die Pflege- und Krankenkassen. Unterschiedliche Beratungsschwerpunkte werden somit ergänzt und Beratungsangebote durch kontinuierliche gegenseitige Information miteinander verzahnt. Mit der Übertragung der Beratungsangebote auf verschiedene Organisationen gewährleistet die Landesregierung, dass sich ältere Menschen, Pflegebedürftige und deren Angehörige bei diesen Stellen gezielt zu bestimmten Themen informieren und beraten lassen können. Damit stärken wir die Transparenz und stützen die Eigenverantwortlichkeit der Menschen hinsichtlich der Auswahl aus den bestehenden Wohn- und Unterstützungsangeboten. Es ist der Landesregierung seit langem ein Anliegen, pflegebedürftige Menschen und Menschen, die Leistungen der Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, als Verbraucherinnen und Verbraucher von professionellen Pflegeleistungen zu stärken. Sie setzt sich deshalb dafür ein, dass auch zukünftig ausreichend und entsprechend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, die eine gute Pflege leisten. Im Rahmen des Landesleitprojektes Gesundheitsfachberufe wurden die beiden Teilprojekte „Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe “ und „Gutachten Fachkräftebedarf in den Gesundheitsfachberufen“ durchgeführt. Dabei wurde für das Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz eine Fachkraftlücke bei Pflegefachkräften von rund 2 250 Personen ermittelt, der regional unterschiedlich ausgeprägt ist. Es ist damit zu rechnen, dass die Fachkraftlücke bis 2020 weiter zunehmen wird. Die Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Personalsuche werden durch die demografische Entwicklung mittel- bis langfristig weiter zunehmen, wenn nicht vorausschauend gehandelt und alles daran gesetzt wird, Personallücken möglichst zu vermeiden. Die Sicherung der Fachkräfte basis im Bereich der Gesundheitswirtschaft bildet daher einen Handlungsschwerpunkt der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Mehrere Maßnahmen wurden bereits eingeleitet: Derzeit wird das „Gutachten Fachkräftebedarf in den Gesundheitsfachberufen“ erstellt, das in den „Ausbildungsstättenplan 2012“ mündet. Dieser legt fest, in welchem Gesundheitsfachberuf wo und wie viele Ausbildungsplätze in Rheinland-Pfalz gebraucht werden. Ein zielgerichteter Ausbau der Ausbildungskapazitäten ist somit ab dem Schuljahr 2012/2013 möglich. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds werden neun arbeitsmarktpolitische Projekte mit Beginn im Jahr 2012 gefördert. Der Fokus liegt dabei auf Vorqualifizierungsmaßnahmen für eine Altenpflegehilfeausbildung. Ziel ist es, den aktuell bestehenden Bedarf an Fachkräften im Bereich der Altenpflegehilfe zu decken und dabei vor allem die SGB II-Leistungsberechtigten einzubeziehen . Das Modellprojekt „Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz“ führt das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Offenbach, durch. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem für die Alten pflege zuständigen MBWWK, dem MSAGD sowie den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit in Rheinland-Pfalz. Dieses vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Modellprojekt hat die abschlussorientierte betriebliche Nachqualifizierung von an- und ungelernt in der Altenpflege Tätigen zur Altenpflegefachkraft zum Ziel. Im Rahmen der ersten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, die im November 2009 startete, werden derzeit gemeinsam mit den anderen Bundesländern das Arbeitsprogramm „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“ durchgeführt. Bei diesem bis Ende 2012 laufenden Arbeitsprogramm setzen sich die Hauptträger des staatlichen Arbeitsschutzes der Länder, die Unfall - versicherungsträger und der Bund erstmalig gemeinsam für die Entwicklung bzw. Stärkung einer Präventionskultur in den Unter - nehmen der Pflegebranche und für die Förderung der Gesundheitskompetenz von Führungskräften und Beschäftigten in der Pflege ein. Rheinland-Pfalz koordiniert dabei bundesweit die Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. Im November 2011 startete das Projekt „Führung lernen in Pflegeeinrichtungen und Praxen der therapeutischen Gesundheitsfachberufe “. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit Bildungsanbietern und einschlägigen Akteuren vor Ort, ein innovatives Konzept für eine berufsbegleitende Führungskräftequalifizierung in Einrichtungen der Altenhilfe und physiotherapeutischen Praxen zu entwickeln . Es soll den Leitungskräften ermöglichen, notwendige Organisationsentwicklungsprozesse erfolgreich zu initiieren und zu begleiten. Denn Führungskräfte spielen bei der Fachkräftesicherung eine zentrale gestaltende Rolle. Sie beeinflussen sowohl die Arbeits bedingungen als auch zentrale Faktoren wie betriebliches Gesundheitsmanagement oder Personalentwicklungsmaßnahmen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird eine umfassende „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative 2012“ erarbeiten, die die bereits eingeleiteten Aktivitäten ergänzt. Diese Initiative wird mit allen Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege gemeinsam entwickelt. 6. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Lebensmittelsicherheit auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden aller Ebenen mussten sich schon seit jeher auf sich ändernde Umstände einstellen und die erforderlichen Maßnahmen im Sinne sicherer Lebensmittel treffen. Die amtliche Lebensmittelüber- 7 Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode wachung kann daher auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen, die auf der sachgerechten Reaktion auf eine Vielzahl gesellschaftlicher Entwicklungen gründen. Diese Entwicklungen betrafen in der Vergangenheit beispielsweise den allmählichen Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher und kleingewerblicher Betriebe gerade in ländlich geprägten Regionen und damit einhergehend die wachsende Zahl überregionaler Einzelhandelszentren. Weiter mussten unterschiedliche Erwartungshaltungen von Unter - nehmern und Verbrauchern vermittelt werden, die mit dem verstärkten Aufkommen internationaler gastronomischer Angebote verbunden waren. Aktivitäten und Projekte, wie z. B. der Aufbau von wirtschaftlichen Vereinen, Genossenschaften oder Dorfläden werden von der Landesregierung gefördert, um Dorfkerne zu stärken, die Bevölkerung mit den Dingen des täglichen Bedarfs vor Ort zu versorgen und dabei Kommunikation und den sozialen Austausch in der Gemeinde zu befördern. Viele solcher Vorhaben gehen über die reine Versorgung mit Lebensmitteln hinaus und bieten auch allgemeine Dienstleistungen im Bereich Post- und Telekommunikation an. Ein Beispiel ist das Projekt M. Punkt RLP, mit dem Kommunen bei der Sicherung der Nahversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Die Landesregierung steht in engem Kontakt mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, um über die neuen Handelsentwicklungen informiert zu sein. So erleichtert die technologische Entwicklung im Bereich des E-, Mobile- und S-Commerce die wohnortnahe Versorgung der älter werdenden Bevölkerung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs. Handelsunternehmen reagieren auf die zunehmend steigenden Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem sie mobile Lösungen für die Sicherstellung der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs anbieten . So gibt es Hol-und-Bring-Services von Lebensmittelläden und Onlinehändlern und sogenannte „Drive-through“-Stationen, an welchen die online bestellten Lebensmittel abgeholt werden können. Auch die zunehmende Verbreitung von Smartphones, die insbesondere für die ältere Bevölkerung bedienungsfreundlich sind, erleichtert die Versorgung mit lokalen und regionalen Lebensmitteln und Produkten des alltäglichen Bedarfs, da Einzelhändler und Geschäfte in der Nachbarschaft mittels Smartphone über Browser, App oder Latitude auffindbar sind. Daraus ergeben sich auch neue Vermarktungsperspektiven für regionale Produkte. Zugleich wird die Nahversorgung durch die zunehmende Verbreitung des E-Commerce und der Verzahnung des mobilen und stationären Internet verbessert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, und insbesondere für mobilitätsbeeinträchtigte Verbraucherinnen und Verbraucher, wird es immer einfacher werden, die Bedürfnisse des täglichen Lebens ohne größeren körperlichen Krafteinsatz zu bewältigen. Auch wird die jetzige Generation, die circa 2040 die Generation über 65 Jahre sein wird, ihre Kenntnisse aus der Bedienung von Smartphones, Internet, Tablets-Computer etc. nutzen können, sodass eine andere Art des Älter werdens möglich werden wird. Älterwerden bedeutet dann nicht zwangsläufig, auf andere Mitmenschen angewiesen zu sein. Ein neuer Freiheitsbegriff ist mit dem qualitativen Altern möglich. Gerade aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen des demographischen Wandels im ländlichen Bereich u. a. auf die örtliche Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lebensmitteln muss sich die Lebensmittelüberwachung frühzeitig auf die sich ändernden Einkaufsmöglichkeiten der Bevölkerung einstellen. Die oben aufgezeigten Entwicklungen des Internet-basierte Handels mit Lebensmitteln, die Inanspruchnahme der Angebote von Gemeinschaftsverpflegungen sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen sowie der Bereich der sogenannten Convenience-Produkte stellt die Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen. Entsprechendes gilt für Fragen der Überwachung von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen, die über das Internet bezogen werden können. 7. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Produktsicherheit und -transparenz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? Das zuständige Ministerium überwacht das ordnungsgemäße Inverkehrbringen von Produkten im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes . Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die (altersgerechte) Gestaltung von Produkten bestehen dabei nicht. Eigenständige sicherheitstechnische Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz für eine an die demografische Entwicklung angepasste altersgerechte Produktgestaltung sind wegen der europarechtlich für den gesamten Binnenmarkt verbindlich vorgegebenen Produktanforderungen grundsätzlich nicht möglich. Die Landesregierung wird aber auch in Zukunft – gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden – im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten für eine angemessene Überwachung des Inverkehrbringens von sicherheitsgerecht gestalteten Produkten für ältere und hochbetagte Menschen Sorge tragen. 8. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Verbraucherinformation auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? Hinsichtlich der Maßnahmen des Landes für Verbraucherinformation im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird auf die Ausführungen zu Frage 3 bzw. Frage 5 verwiesen. Gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für ältere Menschen sind Schwerpunkte der Maßnahmen der Landesregierung. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Gruppe der über 65-Jährigen wie jede andere Gruppe, die durch ihr Alter definiert ist, sehr vielfältig ist. Ältere Menschen dürfen von neuen (technologischen) Entwicklungen nicht ausgeschlossen sein. Vielmehr sollen sie verstärkt die Möglichkeiten und Vorteile des Internets für sich entdecken. Es ermöglicht beispielsweise soziale Kontakte, auch wenn die Mobilität eingeschränkt ist. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Verbraucherschutzes, Gefahren und Risiken der digitalen Welt zu benennen und über Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 Auch wenn derzeit nur rund 32 Prozent der älteren Menschen ab 65 das Internet nutzen (Quelle: Erhebung von BITKOM, dem Hamburger Meinungsforschungsinstitut Aris und Forsa aus dem Jahr 2010), so gaben 95 Prozent der sogenannten Silver Surfer an, das Internet sei ein Gewinn durch nützliche Informationen. 90 Prozent betrachten das Netz als Plus an Flexibilität und 86 Prozent sehen es als Gewinn für ihre Lebensqualität. Ältere Menschen haben aber auch größere Sicherheitsbedenken gegenüber der Nutzung des Internets. 40 Prozent der älteren Inter - net nutzer gaben an, aus Sorge vor Gefahren auf Online-Transaktionen zu verzichten. Seit dem Jahr 2007 hat die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ihre Informations- und Beratungsangebote im Bereich Internet, Digitalisierung und Konvergenz der Medien ausgebaut. Dies geschah im Rahmen von Projekten, die durch das damalige MUFV und das damalige ISM gefördert wurden. Nachdem in den vergangenen Jahren die Aufklärung von Schülerinnen und Schülern im Vordergrund stand, standen 2011 Seniorinnen und Senioren mit den Themen Fernsehen, Telekommunikation und Internet im Fokus. Das damalige ISM hat im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Medienkompetenznetzwerk Mainz-Rheinhessen (MKN) begonnen, für die Zielgruppe 50+ ein modularisiertes Seminar für ältere Onlinerinnen und Onliner zu entwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt des Seminars „Silver Surfer – Sicher online im Alter“ zielt auf den praktischen Umgang mit Internetinhalten, vor allem in Hinblick auf die Nutzung von Onlineshops und Online-Banking sowie auf mögliche Kostenfallen im Internet. Die Seminare werden an den Volkshochschulen durchgeführt, was den Vorteil bietet, dass das Angebot landesweit genutzt werden kann. Hinzu kommen außerplanmäßige Veranstaltungen der Verbraucherzentrale und der Medienkompetenznetzwerke. Bundesweit beachtet waren der Marktcheck zur kundenfreundlichen Seniorenberatung im Bereich Telekommunikation und die auf den Erkenntnissen der Untersuchung aufbauende Broschüre „Durchblick beim Fernsehkauf – Einkaufshilfe für Senioren“. Die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch Vortragsangebote der Verbraucherzentrale zu Themen wie Kaffeefahrten, Telefonwerbung und Gewinnspielen ergänzt. Verbraucherschutz muss auch die wachsende Zahl von Migrantinnen und Migranten einbeziehen. So sind für diejenigen, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, mehrsprachige Verbraucherinformationen hilfreich, wie sie auch die Verbraucher - zentrale Rheinland-Pfalz anbietet. Im Hinblick auf die interkulturelle Öffnung ist die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale der rheinland-pfälzischen Aktionspartnerschaft Vorsprung durch Vielfalt beigetreten. Darüber hinaus sollen sowohl Jugendlichen als auch älteren oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Menschen mit Migrationserfahrung E-Government-Verfahren und Zugänge in gleicher Weise in einfacher Form zur Verfügung gestellt werden. Zwei Verfahren stehen dabei im Vordergrund: 1. Ausbau der D 115 (einheitliche Behördennummer). Diese bietet insbesondere älteren Menschen Informationen über Leistungen der öffentlichen Verwaltung. 2. Ausbau des Zuständigkeitsfinders (bus.rlp.de): Durch den weiteren Ausbau des Zuständigkeitsfinders, z. B. durch die Erweite- rung um zusätzliche Leistungsbeschreibungen, wird dieser ein wichtiges Element im Konzept der Lösungsarchitektur für den demografischen Wandel. Nicht nur die Leistungen und Kontaktinformationen werden dargestellt, auch der Zugang zur Verwaltung wird mit dem Zuständigkeitsfinder für alle Bürger orts- und zeitungebunden ermöglicht. Die zielgruppenspezifische Verbraucherpolitik der Landesregierung wird weiterhin darauf ausgerichtet sein, dem unterschiedlichen Wissens- und Erfahrungsstand der Verbrauchergruppen Rechnung zu tragen, Informationsdefizite abbauen und damit ihre Stellung als informierte Verbraucher auf Waren- und Dienstleistungsmärkten weiter zu stärken. Darüber hinaus können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher über die vom Land gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern betriebene Internetseite über aktuelle, für sie relevante Rückrufe zu Lebensmitteln (www.lebensmittelwarnung.de) übersichtlich informieren. 9. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Verbraucherbildung auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? Bereits jetzt finden im Rahmen des vom Land geförderten Weiterbildungsangebotes Maßnahmen zur Verbraucherbildung statt, welche die demografische Entwicklung und ihre Folgen berücksichtigen. Diese sollen auch zukünftig gefördert werden. So ist für die katholische Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz und ihre Mitgliedseinrichtungen die Verbraucherbildung im Bereich fair-produzierte und gehandelte Produkte ein großer Schwerpunkt. Weitere Maßnahmen befassen sich mit dem nachhaltigen Umgang mit Energie/Energieberatung, Rechtsfragen wie Umgang mit Verträgen, Folgenabschätzung, Patientenverfügung, Betreuungs - und Vorsorgevollmachten, gesunde Ernährung für alle Altersgruppen, Lebenslagen und Krankheitsbilder und der Gesundheitsbildung . Im Rahmen der Lernpartnerschaften Neue Medien werden Menschen ab 50 für Computernutzung, Textverarbeitung, Internetund Handynutzung qualifiziert. Diese Qualifizierung dient sowohl zur Informationsbeschaffung als auch zur Suche neuer Tätigkeitsfelder oder neuer sozialer Kontakte. Der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz und seine Volkshochschulen sehen den Verbraucherschutz, insbe sondere für ältere Menschen, als eine wichtige Bildungsaufgabe. Sowohl der Landesverband als auch die Volkshochschulen bieten zahl reiche Fortbildungen aus unterschiedlichen Bereichen zum Thema Verbraucherschutz an. Der Landesverband arbeitet in einer systematischen Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammen. 9 Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus hat der Landesverband in der Vergangenheit verschiedene Fortbildungsveranstaltungen zum Internet- und EDVRecht für Kursleiterinnen und Kursleiter angeboten, u. a. in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes. Das Programm „Altersvorsorge macht Schule“ ist eine großangelegte, bundesweite Bildungsoffensive der Volkshochschulen zur finan ziellen Absicherung für das Alter. Die Seminare informieren u. a. darüber, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags achten müssen. Hinter der Initiative stehen eine Vielzahl von Partnern, u. a. das Bundesministerium für Verbraucherschutz, der Deutsche Volkshochschulverband, die Deutsche Rentenversicherung und der Bundesverband der Verbraucherzentrale . In Rheinland-Pfalz haben sich in den letzten Jahren 30 Volkshochschulen an dem Projekt beteiligt. Die Multimediainitiative der Landesregierung rlp inform unterstützt seit mehreren Jahren externe oder unter Federführung von anderen Ressorts laufende Projekte im Bereich Senioren/Seniorinnen und Neue Medien/IT. Dies geschieht durch finanzielle Förde - rung, Netzwerkarbeit sowie durch beratende Hilfestellung und Vermittlung passender Kooperationspartner. Die Projekte fördern auf unterschiedliche Weise den Zugang älterer Menschen zu den neuen Medien und vermitteln Kompetenzen im Umgang mit Computer und Internet oder sie nutzen moderne Technologien, um das alltägliche Leben der Seniorinnen und Senioren zu erleichtern. Aktuelle, durch die Multimediainitiative rlp inform unterstützte Projekte sind etwa das Projekt „Maus Mobil-Berater“ und das Projekt „Internettraining für Senioren von Senioren“. Kürzlich abgeschlossen wurden das Projekt „LEA – Lernend Altern“ und die „Studie Innovative Technologien für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz“ (Fraunhofer IESE). Eine gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung tragen erheblich dazu bei, im Alter möglichst lange gesund und fit zu bleiben. Da das Ess- und Bewegungsverhalten bereits in der Kindheit entscheidend geprägt wird, setzen die Maßnahmen des MULEWF zur Förderung eines gesunden Ernährungs- und Lebensstils bereits in Kindertagesstätte und Schule an. Ziel der Vernetzungsstelle Schulverpflegung , die im Jahr 2012 auf den Bereich der Kindertagesstätten erweitert wird, ist es, ein gesundes und qualitativ hoch wertiges Essensangebot verknüpft mit einem konsequenten Ernährungsbildungsangebot in Schulen und Kitas sicherzustellen. Weitere Maßnahmen wie das Schulobstprogramm, das in den kommenden Jahren ebenfalls nach und nach auf Kindertagesstätten ausgeweitet werden soll, das Projekt „Kochwerkstatt“ für Familien und die Unterrichtsreihe „ABC der Lebensmittel“ dienen dazu, schon im Kindesalter ein Bewusstsein für gesunde Ernährung zu schaffen und Wissen zu gesunder Ernährung und im Umgang mit Lebensmitteln zu vermitteln. Der demografische Wandel unterstreicht auch im Bereich der Ernährungsbildung die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens. Die Maßnahmen der Ernährungsberatung und -bildung werden daher in der Erwachsenenbildung weitergeführt. So hält die Ernährungsberatung an den Dienstleistungszentren ländlicher Raum ein umfangreiches Vortragsangebot zum Themenkomplex „gesunde und nachhaltige Ernährung“ bereit. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet landesweit Ernährungsberatung mit dem Schwerpunkt Lebensmittelrecht und Lebensmittelkennzeichnung an. Weiter wird sich die Landesregierung mit den ihr möglichen Maßnahmen auch dafür einsetzen, dass es doch noch zu einer leicht verständlichen Deklaration der Nährstoffgehalte kommt, um auch auf diesem Weg der zunehmenden Zahl von Diabetes und Übergewicht in der Bevölkerung zu begegnen. Ältere Menschen benötigen grundsätzlich keine anderen Lebensmittel als jüngere Menschen, um sich gesund zu ernähren. Trotzdem entsteht durch die zunehmende Gruppe der älteren Menschen und deren wachsende Kaufkraft ein Markt für speziell an Seniorinnen und Senioren gerichtete Lebensmittel und Nahrungsergänzungen. Um ältere Menschen in die Lage zu versetzen, beurteilen zu können, welche dieser Produkte sinnvoll sind, bedarf es eines speziellen Beratungs- und Bildungsangebots. Mit ihrem Veranstaltungsangebot „Fit im Alter – gesund essen, besser leben“ ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in diesem Bereich tätig. Für die Ernährung der besonders stark zunehmenden Gruppe alter und hochbetagter Menschen, die sich nicht mehr selbst verpflegen können und die ihr Essen daher in Senioreneinrichtungen oder über externe Angebote erhalten, gelten besondere Anforderungen . Erstes Ziel ist es hier, einer Mangelernährung vorzubeugen. Dies erfordert speziell geschultes Fachpersonal – sowohl in der Pflege als auch im hauswirtschaftlichen Bereich. Ein neues Schulungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und des Qualitätszirkels Ernährung Rheinland-Pfalz richtet sich daher an das Personal in Senioreneinrichtungen. Ziel ist es, konkrete und praxisorientierte Empfehlungen für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren zu vermitteln. Die von der Landesregierung geförderte Bewegungskampagne mit Bewegungszentrum der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) zielt mit unterschiedlichen Informationsangeboten darauf ab, mehr Bewegung in den Alltag – auch älterer Menschen – zu bringen und dient somit u. a. der Sturzprophylaxe. 10. Wie sollen insbesondere die Maßnahmen des Landes für Verbraucherrechts- und -datenschutz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und eingestellt werden? Die Landesregierung setzt sich seit langem auf verschiedenen Ebenen für eine Stärkung der Verbraucherrechte ein. Im Bundesrat hat Rheinland-Pfalz gemeinsam mit anderen Ländern seit 2008 einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung gefordert. Gerade Seniorinnen und Senioren sind vielfach Opfer dieser unseriösen Geschäfts praktiken. Ebenfalls bereits im Jahr 2008 haben die Länder im Bundesrat beschlossen, die Bestätigungs- bzw. Buttonlösung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Hierdurch soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Abschluss des Vertrages im Internet in klarer Form aufgezeigt werden, dass die entsprechende Dienstleistung kostenpflichtig ist. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 Steigende Energiepreise beeinflussen die Kaufkraft der privaten Haushalte. Darüber hinaus gewinnt Energiearmut als gesellschaftliches Problem immer mehr an Bedeutung. Die Länder haben daher aus Gründen des Verbraucherschutzes und eines fairen Wettbewerbs im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 Änderungsvorschläge eingebracht: Die Fristen für den Wechsel des Energieversorgers sollten gekürzt werden, auf Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Monats - abrechnungen ohne Mehrkosten und in Papierform erfolgen, damit auch Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Internetzugang über Energieverbrauch und Verbrauchsverhalten informiert werden. Darüber hinaus sollten die Vorgaben aus dem Bereich der Grund- und Ersatzversorgung (Vertragslaufzeiten, Sonderkündigungsrechte etc.) auch für die übrigen Verträge der Sonderversorgung gelten. Die sogenannten Vertrauensgüter gewinnen vor dem Hintergrund der Verschiebung des Generationenaufbaus eine immer größere Bedeutung. Dabei sind staatlich geförderte private Altersvorsorgeprodukte in die Kritik geraten, da der Abschluss von Verträgen beispielsweise zu teuer oder nicht auf die individuelle Situation des Versicherten zugeschnitten sei. Dies ist umso gravierender, als es sich bei einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht um eine Zusatzvorsorge im Sinne eines „Extras“ handelt, sondern eine ausreichende Altersvorsorge erreicht werden soll. Die rheinland-pfälzische Landesregierung nutzt ihre Möglichkeiten, um auf die Bundesgesetzgebung Einfluss zu nehmen, neben dem Bundesrat auch über die Mitgliedschaft in der Verbraucherschutz- und in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat daher die von der Bundesregierung geplante Einführung eines „Produktinformations - blattes“ für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge begrüßt, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten im Hinblick auf Rendite, Risiko und Kosten zu erhöhen. Die Landesregierung wird die konkrete Ausgestaltung auch weiterhin kritisch begleiten. Um auch Zielgruppen mit besonderem Informationsbedarf zu erreichen, haben sich das rheinland-pfälzische Sozialministerium und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zu der Kooperation „Altersvorsorge Regional. In Rheinland-Pfalz.“ zusammen - geschlossen. In der Finanzmarktkrise sind zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher dramatisch geschädigt worden. Private Anlegerinnen und Anleger wurden zum Kauf risikoreicher Anlageprodukte überredet, die nicht auf ihre Anlagebedürfnisse zugeschnitten waren. Insbesondere viele ältere Anlegerinnen und Anleger wurden Opfer falscher oder schlechter Beratung und verloren zum Teil über Jahrzehnte angesparte Vermögen. Aber auch Anlegerinnen und Anleger, die in der Hoffnung auf eine ergänzende Altersvorsorge investiert hatten, erlitten erhebliche finanzielle Schäden. Die Landesregierung hat sich daher im Bundesrat im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen insbesondere im Hinblick auf Produktinformation und Beratungsqualität eingesetzt. Die Landesregierung wird auch die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Regelung zur Einführung eines Berufsbildes des Honorarberaters aufmerksam begleiten. Zudem bringen sich die Länder über den Bundesrat im Vorfeld von verbindlichen Rechtsakten der EU in von Seiten der Kommission initiierten Konsultationsverfahren ein. Die Länder haben daher von der Möglichkeit der unmittelbaren Stellungnahme des Bundesrates an die EU-Kommission beispielsweise im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Euro - päischen Parlaments und des Rates Gebrauch gemacht und Vorschläge für eine Weiterentwicklung Anleger schützender Ansätze unterbreitet. Beim Datenschutz geht es um den in Artikel 4 a der Landesverfassung Rheinland-Pfalz garantierten und aus Artikel 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Schutz informationeller Selbstbestimmung natürlicher Personen. Jede natürliche Person soll der selbstbestimmte Umgang mit ihren eigenen persönlichen Daten ermöglicht werden. Der Datenschutz stellt dabei eine akzessorische Sachmaterie dar, die in allen Verbraucherbereichen von Bedeutung und immer zu berücksichtigen ist, wenn personen bezogene Daten verarbeitet werden. Dabei ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht unerheblich, ob die zu schützenden Personen jung oder alt, wenige oder viele sind. Beim Umgang mit persönlichen Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist der datenschutzrechtliche Grundsatz der Transparenz zu beachten. Ein selbstbestimmter Umgang mit den eigenen Daten ist Verbrauchern daher nur möglich, wenn sie ausreichend über die Verwendung ihrer Daten informiert sind. Dabei gehört zur Information nicht nur die Aufklärung über die Art der verarbeiteten Daten, den verfolgten Zweck, die verantwortliche Stelle und etwaige weitere Empfänger der Daten. Vielmehr hat die Aufklärung auch in einer für den Adressatenkreis verständlichen Weise zu erfolgen. Dabei sind Wissensstand und Verständnismöglichkeiten der betroffenen Verbraucher zu berücksichtigen. Nach der zutreffenden Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird es angesichts des demografischen Wandels notwendig werden, die jeweils anzusprechenden Altersstrukturen noch stärker zu berücksichtigen. Infor - mationen müssen in Ausgestaltung und Formulierung auf die Bedürfnisse der angesprochenen Altersstrukturen abgestimmt werden. So sind Schülerinnen und Schüler bei Fragen zum Internet anders anzusprechen als eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren. In Übereinstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geht auch die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen aus den angebotenen Schulungs- und Fortbildungsangeboten davon aus, dass es zukünftig noch wichtiger sein wird, Verbraucherinnen und Verbraucher beim sicheren Umgang mit ihren Daten zu unterstützen und Angebote 11 Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode entsprechend den demografischen Entwicklungen an den Bedürfnissen der rheinland-pfälzischen Bevölkerung und den daraus erwachsenden datenschutzrechtlichen Problematiken auszurichten. 11. Wie soll insbesondere die Förderung der Verbraucherberatung auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz vorbereitet und eingestellt werden? Die Förderung der Verbraucherberatung ist auch abhängig von den finanziellen Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Landeshaushalt. Vom jetzigen Zeitpunkt kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei sinkenden Einwohnerzahlen wesent - lich weniger Beratungsbedarf besteht. Vielmehr kommen zu den bereits bestehenden Beratungs- und Informationsthemen neue, komplexe Themenfelder hinzu. Die Verbraucherzentrale muss darüber hinaus ihre Dienstleistungen heute an ganz unterschied - liche Zielgruppen adressieren. Die Landesregierung steht zu ihrer Aussage, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf hohem Niveau zu unterstützen. Mit der Verstetigung der Haushaltsmittel durch Verpflichtungsermächtigungen bis ins Jahr 2015 gibt sie der Verbraucherzentrale Planungsund Finanzsicherheit für deren Verwaltungshaushalt. Um auf spezielle Ereignisse am Markt reagieren zu können, sind daneben in allen Ressorts auch Gelder für einzelne Projekte vorgesehen. Darüber hinaus ist die Landesregierung der Ansicht, dass zur Finanzierung der Verbraucherarbeit auch andere Quellen herangezogen werden müssen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits am 17. September 2010 beschlossen, Kartellbußen und abgeschöpfte Unrechtsgewinne oder unlauter erzielte Vorteile wenigstens anteilig zweckgebunden für den Verbraucherschutz zu verwenden. Weiterhin hatte die VSMK gefordert, die gesetzlichen Grundlagen der Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG, § 34 a GWB) grundlegend zu überarbeiten mit dem Ziel, das Instrument praxisnah auszugestalten und das Prozesskostenrisiko der Verbraucherverbände durch die Schaffung eines Fonds, in den abgeschöpfte Gewinne fließen, zu reduzieren. 12. Wie sollen insbesondere Ausstattung, Organisation und Arbeit der Lebensmittelkontrolle auf den demografischen Wandel in Rheinland -Pfalz vorbereitet und eingestellt werden? Bei der Beantwortung der Frage sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: Der demografische Wandel wird in zunehmendem Maße nicht nur die Gesamtbevölkerung, sondern auch das amtliche Personal auf allen Stufen der Lebensmittelüberwachung betreffen. Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden müssen wie alle Arbeitgeber sowohl im privaten wie im öffentlichen Sektor damit rechnen, dass der Arbeitskräftemarkt für qualifiziertes und motiviertes Personal zunehmend umkämpfter wird. Daher sind die Anstrengungen zu verstärken, auch diesen Arbeits - bereich für Arbeitnehmer attraktiv zu gestalten. Es ist daher erforderlich, dass es die angebotenen Arbeitsplätze in noch stärkerem Maße als bisher ermöglichen, Familie und Erwerbstätigkeit zu verbinden. Auch wird sich das Personal der amtlichen Überwachung künftig noch flexibler als bisher auf die Internationalisierung als einen nicht unwichtigen Aspekt des demografischen Wandels einzustellen haben. Weiter müssen die im Bereich der Lebensmittelüberwachung tätigen Beschäftigten auf der Basis aktueller Erkenntnisse der Wissen - schaft stetig fortgebildet werden, auch um der zunehmenden Technisierung seitens der Lebensmittelwirtschaft Rechnung zu tragen. 13. Wie soll insbesondere die Bürgerkommunikation auf den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz vorbereitet und eingestellt werden? Bei der Bürgerkommunikation ist die Landesregierung bestrebt, alle Gruppen der Bevölkerung zu erreichen. Entsprechend unterschiedlich sind die genutzten Mittel und Instrumente. Mit ihrem Bürgerbüro bietet die Landesregierung allen Bürgerinnen und Bürgern die ständig gegebene Möglichkeit, sich mit Anliegen aller Art (Anfragen, Eingaben, Beschwerden) an den Ministerpräsidenten oder die Landesregierung zu wenden. Jede Form des Vorbringens ist möglich. Das Bürgerbüro der Landesregierung prüft die Anfragen und ist bemüht, den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern innerhalb eines Monats abschließend zu antworten. Positive Ergebnisse wurden in der Vergangenheit bei über 75 % der Eingaben erreicht. Das Bürgerbüro der Landesregierung besteht im Juni 2012 seit zehn Jahren und hat bis heute über 35 000 Anfragen abschließend bearbeitet. Es steht für schnelle, kompetente und bürgernahe Kommunikation. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung setzt die Landesregierung bei eigenen Projekten auch verstärkt auf die neuen Medien. So wird im Jahr 2012 gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung das „Jugendforum rlp – liken, teilen, was bewegen“ durchgeführt, das in großen Teilen auf einem Online-Partizipationsverfahren basiert. Zudem fördert und anerkennt die Landesregierung mit dem jährlich verliehenen BrückenPreis Projekte aus dem Bereich des bürger - schaftlichen Engagements von Jung und Alt. 14. Welche Maßnahmen will die Landesregierung bei den Kommunen, bei der Wirtschaft und den Verbrauchern selbst anregen und fördern? Der 2010 von der Landesregierung vorgestellte Aktionsplan „Gut leben im Alter“ bündelt die Ansätze und Maßnahmen der Landes - regierung für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik und ein solidarisches Miteinander der Generationen. In einem landesweiten Beteiligungsprozess wird dieser Aktionsplan weiterentwickelt – mit Unterstützung einer von der Landesregierung geförderten Service stelle bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung e. V. (LZG). In sieben Regionalforen und daran anschließenden kom- 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 munalen Workshops sollen ab Februar 2012 die unterschiedlichsten Beteiligten darüber diskutieren, was die Menschen für ein gutes Leben im Alter brauchen, was schon vorhanden ist, was die Beteiligten vor Ort selbst tun können und wo sie Unterstützung brauchen. Die Kommunen werden bei diesem Prozess von der Servicestelle bei der LZG beraten, begleitet und unterstützt. Am Ende des Beteiligungsprozesses soll ein Landesaktionsplan stehen, der gute Beispiele in den Kommunen aufzeigt und Handlungsempfehlungen gibt, damit Rheinland-Pfalz für jedes Alter lebenswert ist. Folgekostenrechner sollen die Kommunen bei der Entwicklung für eine zukunftsfähige und bezahlbare Siedlungsentwicklung unter - stützen und vor kostenträchtigen Fehlinvestitionen bewahren. Die Landesregierung unterstützt daher ein Modellprojekt, um für die Region jeweils passende Maßnahmen zu ergreifen, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern – auch dort, wo weniger Menschen leben werden. Das Modellvorhaben „Folgekostenrechner RP“ wird voraussichtlich bis Ende 2012 abgeschlossen sein und könnte künftig die Kommunen in ihrer anspruchsvollen Aufgabe einer bedarfsgerechten und wirtschaftlich tragfähigen Baulandbereitstellung unter stützen. Der Rechner erfasst neben den Erstkosten für Planungs- und Baukosten auch die langfristigen Kosten unterschiedlicher Bauland-/ Flächenerschließungen. Zudem berücksichtigt er die demografische Entwicklung und die vorhandene Infrastruktur. Neben den genannten Punkten geht es z. B. auch um die Sicherstellung einer leistungsfähigen, zukunftsfesten und bezahlbaren Infra - struktur überall in Rheinland-Pfalz (z. B. Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung, Müllentsorgung), um die Stärkung der Dorfkerne , die Nutzung von leerstehenden Gebäuden, die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung, bedarfsgerechte Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs, die Verbreitung einer leistungsstarken Informationstechnologie und um passende kulturelle und soziale Angebote. Eine schrumpfende und zugleich alternde Gesellschaft und eine sich wandelnde Sozialstruktur kennzeichnen die demografische Entwicklung der Abfall- und Stoffstromwirtschaft auch in Rheinland-Pfalz. Die Bereitstellung einer adäquaten Entsorgungsinfrastruktur in dünn besiedelten Räumen stellt auch unter logistischen Aspekten eine Herausforderung dar. Vor dem Hintergrund rückläufiger und in der Zusammensetzung veränderter Abfallaufkommen stellen sich Fragen nach hierfür geeigneten Erfassungs- und Abfalllogistiksystemen, deren Auswirkungen auf die kommunalen Gebührensysteme und den Grenzen kommunaler Daseinsvorsorge. Die interkommunale Zusammenarbeit der Entsorgungsträger wird vor diesem Hintergrund an Bedeutung gewinnen. Bei der Suche nach Möglichkeiten, die Entsorgungsinfrastruktur altersgerecht anzupassen, wird die Systematik der Abfallerfassung und der Sammelintervalle ebenso zu prüfen sein wie die Frage, ob Sammelsysteme wie das „Bring-System“ bei einem größer werdenden Anteil älterer Menschen noch zeitgemäß sind. Die Kommunen müssen im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftspläne auf die sich abzeichnenden Entwicklungen je nach ihrer Betroffen - heit individuell reagieren. Die Ergebnisse werden im Abfallwirtschaftsplan der Landesregierung dargestellt. Darüber hinaus führt die Landesregierung Gespräche mit öffentlichen und privaten Entsorgern über Möglichkeiten zur Verbesserung des Recyclings von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Themen werden zudem in der Projektgruppe Stoffstrommanagement des LUWG im Dialog mit den kommunalen Betrieben mit dem Ziel behandelt, rechtzeitig auf die sich abzeichnenden Entwicklungen reagieren zu können. Auswirkungen der demografischen Entwicklung werden auch im Bauabfallbereich sichtbar. Regionen, die durch Bevölkerungsrückgang und überalternde Gesellschaft geprägt sind, verändern sich in der Siedlungsstruktur nachhaltig. Die Umgestaltung, Aufgabe oder Teilaufgabe führt zu Abriss, Rückbau oder Teilrückbau von Immobilien und Infrastruktureinrichtungen. Dadurch steigt das Bauabfallaufkommen in diesen Regionen und somit der Bedarf an geeigneter Rückbau- und Abrisstechnik sowie Aufbereitungs - technologie. Die Gewinnung von Rohstoffen aus dem Bestand ist unter Ressourcenschonungsaspekten eine wichtige Zukunftsaufgabe . Durch die von der Landesregierung forcierte Energiewende, der Erschließung von Einspar- und Effizienzpotenzialen – vor allem im Gebäude- und Energiegerätebereich – sowie den Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien wird ein wichtiger Beitrag geleistet , die Energieversorgung von den stetig steigenden Weltmarktpreisen für fossile Energieträger zu entkoppeln und die Energie - kosten für alle Bevölkerungsgruppen bezahlbar zu halten. Der ÖPNV steht besonders in ländlichen Gebieten zunehmend vor ökonomischen Herausforderungen, insbesondere durch den starken Rückgang der Schülerzahlen, aber auch durch steigende Energiekosten. Eine große Chance und damit auch Daueraufgabe sieht das Land in flexiblen Bedienungsformen. Um bereits erprobte neue Verkehrsformen nachhaltig und rechtssicher zu etablieren, sind neben den laufenden Beratungen der Initiativen vor Ort entsprechende Ergänzungen des bundesrechtlichen Rechtsrahmens erforderlich. Diese werden vom Land im Zuge der Novellierung des Personen - beförderungs gesetzes zurzeit im Bundesratsverfahren verfolgt. Ferner gibt es im Nahverkehr Planungsverfahren mit dem Ziel, die lokalen Verkehrsangebote besser mit den regionalen Ver kehren zu verzahnen. Damit wird zum einen eine stärkere Netzwirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt. Darüber hinaus soll die Bündelung von Buslinien dazu führen, dass ein ökonomisch tragbares Verkehrsgefüge nachhaltig aufrechterhalten werden kann. 13 Drucksache 16/1099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch das Förderinstrumentarium wird sukzessive an diese technischen Entwicklungen angepasst. Beispielsweise wird über das Echtzeit -Förderprogramm die Ausstattung der Verkehrsunternehmen mit GPS-Ortungsgeräten unterstützt, die technische Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Bedienung sowie dynamische Fahrgastinformation ist. Die polizeilichen Präventionsstrukturen werden an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und berücksichtigen künftig stärker die Zielgruppe Seniorinnen und Senioren. Das Ziel ist eine lage- und personenorientierte Präventionsarbeit, die in größerem Umfang regionalisiert und noch stärker bürgerbezogen stattfinden wird. Im gesamtgesellschaftlichen Vergleich sind Kinder und ältere Menschen in der Gruppe der „Opfer von Straftaten“ eher unterrepräsentiert. Studien zeigen jedoch, dass gerade das Sicherheitsgefühl vieler Seniorinnen und Senioren durch Kriminalität erheblich beeinträchtigt ist. Die zukünftige Ausrichtung polizei - licher Präventionsmaßnahmen wird diesen Aspekt in besonderem Maße berücksichtigen. Die stärkere Regionalisierung der polizei - lichen Präventionsarbeit ist hierbei besonders wichtig, da ältere Menschen aufgrund eingeschränkter Mobilität auf die polizeiliche Ansprechbarkeit vor Ort angewiesen sind. Bereits 2005 wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerrat für die Landesbediensteten das Rahmenkonzept „Gesundheitsmanagement in der Landesregierung“ als Grundlage des betrieblichen Gesundheitsmanagements beschlossen. Zur Umsetzung ist im MSAGD als Steuerungs-, Entscheidungs- und Koordinierungsgremium der Arbeitskreis Gesundheit gebildet worden. Wie bei Frage 4 beschrieben, hat sich der rheinland-pfälzische Beirat für Arbeitsschutz in dieser Legislaturperiode des Themas „Demo grafischer Wandel und Beschäftigungsfähigkeit“ angenommen. Das MSAGD arbeitet im Rahmen der einzelnen Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) eng mit den rheinland-pfälzischen Arbeitsschutzbehörden, den Unfallversicherungsträgern und dem Bund, aber auch mit den Sozial - partnern zusammen. Die GDA, die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen wird, hat sich bundesweit des Themas „Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung“ angenommen. Ziel dieser Zusammen - arbeit ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrge - nommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Seit 1977 hat die Polizei in Zusammenarbeit mit Seniorenbeiräten der Städte und Gemeinden sowie den Leitstellen „Älter werden“ bei den Kreisverwaltungen ca. 600 „Sicherheitsberaterinnen und -berater für Seniorinnen und Senioren (SfS)“ ausgebildet. Hierbei handelt es sich um ehrenamtlich tätige Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nach einer gezielten Ausbildung als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren anderen älteren Menschen Tipps und Erfahrungen für die eigene Sicherheit vermitteln. In einer Schulung werden Themen wie Verhalten in Notsituationen, Straßen- und Haustürkriminalität, Absicherung von Gebäuden, Verkehrs - sicherheit und Sicherheitsgefühl vermittelt. Bereits 2002 hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit der Leitstelle „Älter werden“ Mindeststandards für die Ausbildung der Sicherheitsberaterinnen und -berater für Seniorinnen und Senioren festgelegt. An der Ausbildung beteiligt sind alle Institutionen, Behörden und Vereine/Verbände, die zur Sicherheit von Seniorinnen und Senioren beitragen. Ziel der Landesregierung ist, die Ausbildung von SfS auszubauen. Weniger junge Menschen und ein geringeres Erwerbspersonenpotenzial bedeuten insgesamt veränderte Anforderungen auch an Bildung und Ausbildung. Nicht nur zur dauerhaften Sicherung der Sozialsysteme ist eine verstärkte Eigenverantwortung jedes Bürgers und jeder Bürgerin von größter Bedeutung. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Informationsflut und Komplexität der Märkte bedarf es zielgerichteter Hilfe und Unterstützung, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihre Rolle im Marktgeschehen kritisch wahrzunehmen und Konsumentscheidungen bewusst unter wirtschaftlichen, aber auch unter ökologischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkten zu treffen. Das dafür nötige Wissen und die entsprechenden Kompetenzen und ethischen Grundhaltungen müssen frühzeitig schon in der Schule vermittelt werden. In Rheinland-Pfalz ist daher Verbraucher - bildung ein wesentliches Bildungsziel an allgemeinbildenden Schulen. Im Dezember 2010 ist die fächerübergreifende Richtlinie „Verbraucherbildung an allgemeinbildenden Schulen“ in Kraft getreten. Sie wurde auf Basis eines Landtagsbeschlusses vom 8. Oktober 2009 (Drucksache 15/3533) entwickelt und macht Verbraucherbildung in allen allgemeinbildenden Schulen und allen Jahrgangsstufen zum festen Bestandteil im Schulalltag. Fachübergreifend werden Kompetenzen zu den Bereichen Ernährung und Gesundheit , Finanzkompetenz und Konsum sowie Datenschutz erworben. Lehrkräfte werden in einem Modellprojekt für diese Aufgabe in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau qualifiziert. Auch die Medienkompetenz als eine wesentliche Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an Gesellschaft und Beruf wird in den Schulen in Rheinland-Pfalz systematisch erlernt, entwickelt und geübt. In Rheinland-Pfalz hat die Multimedia-Initiative der Landesregierung „rlp inform“ im Innenministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, dem Ministerium für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale und der Polizei unterschiedliche Projekte zur Medienkompetenzförderung eingeführt. Wichtigstes Projekt ist dabei das 10-Punkte-Programm der Landesregierung „Medienkompetenz macht Schule“, bei dem Schulen nicht nur mit neuester Technik ausgestattet werden, sondern von den Schülerinnen und Schülern über ihre Lehrkräfte bis hin zu den Eltern gelernt wird, verantwortungsbewusst und gekonnt mit Computern und Internet umzugehen. Seit dem Start des Projekts zum Schuljahr 2007/2008 konnten 432 Projektschulen mit neuester Technik ausgestattet werden. Diese umfangreiche Maßnahme wurde durch zusätzliche Mittel aus dem Konjunkturprogramm II ermöglicht. Rund 30 000 Lehrkräfte nahmen bisher an Fortbildungsmaßnahmen zum Thema neue Medien teil. 1 650 von ihnen wurden inzwischen zu Jugendmedienschutzberaterinnen und -beratern fortgebildet und fungieren in ihrer Schule als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu diesem Thema. An 58 Schulen wurden inzwischen 920 Schülerinnen und Schüler zu „MEDIENSCOUTS .rlp“ ausgebildet mit dem Ziel, ihre Mitschülerinnen und Mitschülern für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1099 Inter net zu sensibilisieren. Ferner wurde ein umfangreiches Handbuch „Schule. Medien. Recht“ erstellt, das allen Schulen zugegangen ist. Dabei handelt es sich um einen Wegweiser für den Einsatz digitaler Medien an Schulen, der grundlegende juristische Sachkenntnis vermitteln und Schulen die Orientierung in Rechtsfragen vereinfachen will. Mehr als 18 000 Eltern informierten sich bei über 470 speziell konzipierten Elternabenden zu den Themen Internet und Web 2.0, Chat und Instant Messaging, Handy – Chancen und Risiken, Kostenfallen – Handy und Internet, Computerspiele sowie Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten. Weitere Veranstaltungen (bisher über 550 Workshops) für Schülerinnen und Schüler werden über „Medienkompetenz macht Schule“ angeboten, u. a. über den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Um Lehrerinnen und Lehrern die nötigen Kompetenzen zu vermitteln, wurde in Rheinland-Pfalz der Landesmodellversuch „Digi - tale Medien in der Grundschule“ (DIMIG) ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Innovationsinitiative des Bildungs - ministeriums und der Multimediainitiative rlp inform in der Zentralstelle für IT und Multimedia im Innenministerium. Ziel des Projekts ist die Förderung von Medien-, Fach- und Methodenkompetenz speziell in der Primarstufe. Hierzu sollen mediengestützte Unterrichtsprozesse in den rheinland-pfälzischen Grundschulen stärker etabliert werden. Interaktive Tafeln, Computer, Laptops und andere Medien werden so in das Unterrichtsgeschehen eingebunden, damit die Schülerinnen und Schüler lernen, diese eigenverantwortlich und selbstgesteuert zu nutzen. DIMIG wurde im Mai 2010 gestartet und zunächst für eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt. In zwei Studienseminaren für angehende Grundschullehrerinnen und -lehrer sowie in zehn Grundschulen landesweit werden im Rahmen des Modellversuchs neue Lehr- und Lernformen entwickelt und erprobt. In Bezug auf die möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerade älterer Personen infolge des Klimawandels sind vor allem Information und Aufklärung über den gesundheitlich richtigen Umgang mit Hitzesituationen notwendige Maßnahmen, um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Der bereits eingeführte Hitzewarndienst steht für vorbeugendes Handeln und ermöglicht die rechtzeitige Vorbereitung auf Hitzetage. Das Gleiche gilt auch für die institutionalisierten Ozonwarnungen. Handlungsansätze 15. Welche konkreten Maßnahmen werden bereits ergriffen? 16. Welche sind für welche Zeitpunkte oder Zeiträume geplant? 17. Wie ist der Stand der Vorbereitung oder Umsetzung? 18. Was leisten die betroffenen Maßnahmen und vorliegenden Planungen? 19. Welche offenen Fragen und Probleme bestehen noch? 20. Welche Maßnahmen müssen hierfür noch vorbereitet bzw. ergriffen werden? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 4 bis 14 verwiesen. Die Veränderung der Altersstruktur stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Aufgaben, birgt aber auch viele Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Landesregierung will die Chancen nutzen und den demografischen Wandel intensiv und nach haltig so gestalten, dass auch in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger gerne in Rheinland-Pfalz wohnen und sich hier wohl und sicher fühlen. Um die Auswirkungen des demografischen Wandels bei allen landespolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen und fest zu institutionalisieren, sind zukünftig bei allen Landesgesetzen und -verordnungen im Gesetzesvorblatt Aussagen dazu zu treffen, inwieweit sie die Bevölkerungs- und Altersentwicklung berücksichtigen und ob sie demografiefest sind, das heißt, ob sie auf den demografischen Wandel in angemessener Art und Weise reagieren. Jochen Hartloff Staatsminister 15