Drucksache 16/1106 30. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Zukunft der Kooperativen Realschulen plus Die Kleine Anfrage 728 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung veröffentlichte anlässlich einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes, dass es bei rund der Hälfte der Kooperativen Realschulen plus in diesem Schuljahr aufgrund der äußeren Differenzierung zu Klassenmehrbildungen gekommen ist. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie wird sich das Phänomen der Klassenmehrbildungen angesichts des schrittweisen Auf wachsens der Kooperativen Realschu- len plus nach Ansicht der Landesregierung perspektivisch entwickeln? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass an den betroffenen Kooperativen Real schulen plus der Spielraum für indivi - duelle Fördermaßnahmen deutlich enger wird? 3. Plant die Landesregierung eine Veränderung der Lehrerstundenzuweisung für Kooperative Realschulen plus? 4. Ist die existierende Lehrerstundenzuweisung, die in enormer Zahl zu Klassenmehrbildungen führt, ein Beitrag zur „Ermutigung“ von Realschulen plus, „verstärkt integrative Angebote zu machen“, wie es der Koalitionsvertrag ausdrückt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform bilden Kooperative Realschulen im Schuljahr 2011/2012 erstmals abschluss - bezogene Klassen in der Klassenstufe 7. Von 58 Kooperativen Realschulen haben 29 Schulen jeweils eine Klasse mehr gebildet. Es ist davon auszugehen, dass es beim weiteren Aus- und Aufbau der Kooperativen Realschulen auch zukünftig Klassenmehrbildungen geben wird. Die genaue Zahl kann nicht prognostiziert werden, weil diese jeweils von der Schülerzahlentwicklung, den Ein- und Umstufungsentscheidungen der Schulen sowie den schuleigenen Förder- und Differenzierungskonzepte abhängt. Zu Frage 2: Die ersten Erfahrungen zeigen, dass ausreichend Handlungsspielraum für individuelle Fördermaßnahmen besteht. Im Rahmen der Regelzuweisung nach der Berechnungsformel (22 Lehrerwochenstunden pro zu bildender Klasse und 0,6 Lehrerwochenstunden pro Schülerin und Schüler) stehen den Schulen Ressourcen für Maßnahmen der individuellen Förderung zur Verfügung. Im Falle einer Klassenmehrbildung wird auf diese Stunden zurückgegriffen. Da sich durch Klassenmehrbildungen die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse verringert, werden innere Differenzierung und individuelle Förderung für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler auf diesem Weg unterstützt. Darüber hinaus können von der Schulaufsicht nach der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Realschulen plus“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 weitere Stunden für „sonstige im Einzelfall zwin- Drucksache 16/1106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gend benötigte Bedarfe“ sowie Stunden für „schuleigene Förderkonzepte“ zugewiesen werden. In der Antwort der Landesregierung vom 5. Oktober 2011 auf die Kleine Anfrage 284 der Abgeordneten Bettina Dickes (Drucksache 16/417) wurde aufgezeigt, dass im laufenden Schuljahr 7 724 Poolstunden durch die ADD zugewiesen wurden. Zu Frage 3: Die Realschulen plus befinden sich noch im Aufbau. Sie wurden von Anfang an sehr gut ausgestattet. Die im Schuljahr 2009/2010 errichteten Kooperativen Realschulen mussten für das laufende Schuljahr erstmals über die Klassenbildung in der Klassenstufe 7 entscheiden. Die ersten Erfahrungen auch im Umgang mit Klassenmehrbildungen haben gezeigt, dass eine Änderung der Lehrerwochenstundenzuweisung nicht erforderlich ist. Zu Frage 4: Nicht die Zuweisung von Lehrerwochenstunden führt zu Klassenmehrbildungen, sondern die Entscheidung einer Schule über die Ein- und Umstufung der Schülerinnen und Schüler in die abschlussbezogenen Klassen der beiden Bildungsgänge. Die Lehrerwochenstundenzuweisung ist in der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Realschulen plus“ vom 7. April 2009 geregelt und steht somit in keinem Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung. Die Ermutigung von Realschulen plus, verstärkt integrative Angebote zu machen, bezieht sich in erster Linie auf das Weiterentwickeln des eigenen pädagogischen Konzeptes, z. B. in der Frage einer bildungsgangübergreifenden Organisation des Unterrichts in den Wahlpflichtfächern, in Sport und Religion gerade auch im Kontext des Primats der Durchlässigkeit in der Kooperativen Real - schule. In der vorgenannten Antwort der Landesregierung – Drucksache 16/417 – wurde deutlich, dass die Mehrheit der Kooperativen Realschulen ihr Angebot im Wahlpflichtfach bildungsgangübergreifend organisiert. Selbstverständlich schreitet auch im Bereich der Realschulen plus die innere Schulentwicklung voran, sodass es auch bei Kooperativen Realschulen Diskussionen über eine Veränderung des pädagogischen Konzepts hin zu teilintegrativen oder integrativen Unter - richtsangeboten geben kann. Doris Ahnen Staatsministerin