Drucksache 16/1108 03. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Prüfung beim Verwaltungsgericht Mainz Die Kleine Anfrage 720 vom 16. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfragen 551 (Drucksache 16/839), 648 (Drucksache 16/1011) und 649 (Drucksache 16/994) ergeben sich weitere Nachfragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Über welchen Zeitraum erstreckte sich die in den o. g. Antworten dargestellte Erhebung, wie oft Bürgerinnen und Bürger die Rechtsantragsstelle aufgesucht und wie viele private Beteiligte persönlich an mündlichen Verhandlungen teilgenommen haben (Frage 1 der Kleinen Anfrage 648 wurde insoweit nicht beantwortet; hier war nur nach der Erhebung zur Bürgernähe gefragt, nicht nach der gesamten Geschäftsprüfung)? 2. Welche Teile des Geschäftsprüfungsberichts wurden der Hill-Kommission am 24. Januar 2012 „auszugsweise“ übermittelt (vgl. Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 648)? 3. Wurde in dem Schreiben an die Hill-Kommission vom 24. Januar 2012 auch darauf hingewiesen, dass die zunächst mündlich am 10. Januar 2012 mitgeteilten Zahlen fehlerhaft waren? 4. Was war der Grund für die ergänzende Prüfung unter Zuhilfenahme des Gerichtsorganisationssystems EUREKA-Fach (vgl. Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 648)? 5. Vor dem Hintergrund, dass der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz in der Sitzung des Rechtsausschusses am 15. März 2012 darauf hingewiesen hat, ähnliche Erhebungen zur Bürgernähe könnten bei Bedarf auch noch an den anderen rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten durchgeführt werden: Wäre eine solche Erhebung außerhalb der allgemeinen Geschäftsprüfung möglich oder müssten hierfür die nächsten Geschäftsprüfungen in den Jahren 2015 bzw. 2016 (vgl. insoweit die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 649) abgewartet werden? 6. Wurden seitens der Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz der sog. „Hill-Kommission“ inzwischen die Antworten auf die Kleinen Anfragen 648 (Drucksache 16/1011), 649 (Drucksache 16/994) und 663 (Drucksache 16/1036) übermittelt? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Ermittlung der Anzahl der bei der Rechtsantragsstelle gestellten Anträge und erhobenen Klagen in allgemeinen Streitverfahren wurden die bei dem Verwaltungsgericht vorhandenen Akten der in den Jahren 2010 und 2011 eingegangenen Verfahren (insgesamt 748) eingesehen. Der Prüfungszeitraum hinsichtlich der Anzahl der an mündlichen Verhandlungen teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger umfasste das Jahr 2010 und das erste Halbjahr 2011. Zu Frage 2: Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat in dem Schreiben vom 24. Januar 2012 den Teil des Geschäftsprüfungsberichts mitgeteilt , der die Ergebnisse der Prüfung der Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle und der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an mündlichen Verhandlungen zum Gegenstand hat. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1108 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Bezogen auf die bei dem Verwaltungsgericht Mainz am 4. Januar 2012 eingesehenen Akten waren die am 10. Januar 2012 mündlich mitgeteilten Zahlen zutreffend. In dem Schreiben vom 24. Januar 2012 hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts auf die Notwendigkeit der ergänzenden Prüfung hingewiesen und die danach aktuellen Ergebnisse mitgeteilt; im Übrigen ergab sich auch auf deren Grundlage kein wesentlich anderes Gesamtbild. Zu Frage 4: Die ergänzende Prüfung war erforderlich, um eine vollständige Erhebung der mündlichen Verhandlungen im Prüfungszeitraum und die Feststellung der dort erschienenen privaten Prozessbeteiligten zu gewährleisten, weil an dem Prüfungstag vor Ort nicht alle Akten verfügbar waren. Zu Frage 5: Eine solche Prüfung wäre auch außerhalb der allgemeinen Geschäftsprüfungen möglich. Zu Frage 6: Ja. Jochen Hartloff Staatsminister