Drucksache 16/1113 03. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Bettina Brück (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Elterngeld Die Kleine Anfrage 738 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Am 27. Februar 2012 wurde die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW Berlin) zum Elterngeld vorgestellt (Elterngeld-Monitor). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Entfaltet das im Jahr 2007 eingeführte Gesetz die ihm zugedachte Wirkung? 2. Welche zentralen Schlüsse aus der Studie sind aus Sicht der Landesregierung zu ziehen? 3. Welche Entwicklung der Inanspruchnahme des Elterngeldes ist in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen, insbesondere bei den Vätern? 4. Sieht die Landesregierung bei der derzeitigen Ausgestaltung des Elterngeldes Hand lungs bedarf? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 beantworte ich zusammenfassend: Nach Auffassung der Landesregierung erfüllt das 2007 eingeführte Elterngeld weitgehend seinen Zweck. Hervorzuheben sind: – Die Einkommen von Familien haben sich erhöht. Im ersten Lebensjahr des Kindes ist es im Durchschnitt monatlich um rund 400 € gestiegen. – Die Erwerbsunterbrechungen von Müttern sind verkürzt. Im ersten Lebensjahr des Kindes bleiben zwar aufgrund des Elterngeldes mehr Mütter zu Hause. Der Anteil der Frauen, die im 2. Lebensjahr ihres Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, ist jedoch gestiegen. Dadurch können sich mehr Frauen eine eigene wirtschaftliche Existenz sichern und im Beruf verwirklichen. – Männer beteiligen sich stärker an der Kinderbetreuung und -erziehung. Mittlerweile nimmt jeder vierte Vater zumindest die zwei Partnermonate in Anspruch. Das Elterngeld entfaltet damit im Wesentlichen die ihm durch die Einführung im Jahr 2007 zugedachte Wirkung. Nicht zu akzeptieren ist aus Sicht der Landesregierung allerdings, dass durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes auf das Arbeitslosengeld II, auf die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag entfallen ist, falls das Elterngeld als Pauschalleistung ausgezahlt wird. Damit verweigert die Bundesregierung Familien, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, also armen Familien, Leistungen in Höhe von circa 400 Mio. € jährlich. Das ist falsch und muss korrigiert werden. Diese 400 Millionen Euro entsprechen im Übrigen einem Viertel der Summe, die das Betreuungsgeld kosten soll. Unter sozialer Gerechtigkeit versteht diese Landesregierung etwas grundlegend anderes. Zu Frage 3: Die Ausgaben für das Elterngeld sind in Rheinland-Pfalz von gut 192 Mio. € im Jahr 2008 auf fast 210 Mio. € im Jahr 2011 gestiegen. 2008 haben mehr als 34 000 Frauen und Männer Elterngeld bezogen, 2011 waren es über 37 000. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1113 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist in Rheinland-Pfalz von 4 732 (13,8 %) im Jahr 2008 auf 6 822 (18,4 %) im Jahr 2011 gestiegen. Dies entspricht dem Trend, der auch bundesweit eine kontinuierliche Steigerung der Beteiligung der Väter an der Betreuung der Kinder aufweist. Zu Frage 4: Abgesehen von der aktuell beratenen Änderung des Bundeselterngeldgesetzes, die der Verwaltungsvereinfachung dienen und das Verfahren gerade auch für die Eltern vereinfachen soll, ist eine Weiterentwicklung des Elterngeldes notwendig. Das gilt vor allem für zusätzliche Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit, z. B. durch eine Kombinationsmöglichkeit von Elterngeldbezug mit Teilzeitarbeit. Will man einen großen Schritt auf mehr Väterbeteiligung machen, wie es sie in den skandinavischen Ländern mit einem bis zu 90-%-Anteil gibt, dann muss das Elterngeld mittelfristig eine Lohnersatzfunktion erhalten. Im Zuge einer umfassenden Reform der Familienförderung wäre daran zu denken. Zu befürchten ist, dass die Bundesregierung die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes, das wir strikt ablehnen, weil es fatale Folgen für das Aufwachsen von Kindern gerade in sozial prekären Situationen hätte, durch Kürzungen beim Elterngeld gegenfinanzieren will – auch wenn das bislang von Bundesfamilienministerin Schröder dementiert wurde. Irene Alt Staatsministerin