Drucksache 16/1115 04. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Augenärztliche Notfallversorgung in der Stadt Worms und Umgebung Die Kleine Anfrage 706 vom 12. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Bei einem Treffen mit Politikern, Vertretern der Wormser Augenärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und des Seniorenbeirats der Stadt Worms wurde angeregt, die augenärztliche Notfallversorgung für Patienten aus Worms und Umgebung künftig als Alternative zur bisherigen Notfallversorgung an der Universitätsklinik Mainz nach Ludwigshafen zu verlegen. Grund war der im Falle Ludwigshafens mit 20 km (gegenüber Mainz mit 60 km) kürzere Anfahrtsweg für Notfallpatienten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zu der in Worms vereinbarten Anregung, die augenärztliche Notfallversorgung für Patienten aus Worms und Umgebung an die Augenklinik des Klinikums Ludwigshafen zu verlegen? 2. Ist die Landesregierung bereit, diese für Patientinnen und Patienten wesentlich günstigere Alternativlösung auf Landesebene zu unterstützen? 3. Wenn ja, ist die Landesregierung vor dem Hintergrund der bei der KV Rheinland-Pfalz anstehenden Planungen zur Neurege- lung der Bereitschaftdienste bereit, auf diese einzuwirken, soweit das die Sachlage erlaubt? 4. Wenn nein, was schlägt die Landesregierung vor, um die augenärztliche Notfallversorgung in der Stadt Worms und Umgebung wohnortnah und patientengerecht sicherzustellen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Ältestenrat der Stadt Worms hat den Wunsch an die Kassenärztliche Vereinigung herangetragen, in Ludwigshafen einen augen - ärztlichen Bereitschaftsdienst nach dem Vorbild des seit einigen Jahren an der Universitätsmedizin Mainz bestehenden Angebotes einzurichten. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mitgeteilt, dass sie die Anregung aufnehmen und diese Möglichkeit in Absprache mit den Augenärztinnen und Augenärzten der Region sowie den Verantwortlichen des Krankenhauses in Ludwigshafen prüfen werde. Grundsätzlich strebe die Kassenärztliche Vereinigung eine Vereinheitlichung und Umsetzung für ganz Rheinland-Pfalz an. Die Landesregierung begrüßt die Einrichtung weiterer augenärztlicher Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern. Im Gegensatz zu den Praxen vieler niedergelassener Augenärztinnen und Augenärzte sind Krankenhäuser mit augenärztlichen Fachabteilungen auch für operative Eingriffe und spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ausgestattet. Patientinnen und Patienten mit schwereren Verletzungen können dort somit ohne zeitliche Verzögerung behandelt werden. Nach Auffassung der Landesregierung bietet eine augenärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im Rhein-Neckar-Raum nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern aus Worms eine zusätzliche Behandlungsalternative, sie stellt auch eine Verbesserung der Versorgung der Region Pfalz dar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. April 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1115 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass das Krankenhaus die personellen und räumlichen Voraussetzungen schaffen und die Kassen - ärztliche Vereinigung finanzielle und abrechnungstechnische Fragen klären kann. Zu 2.: Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Bau- und Umbaumaßnahmen sowie die Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen an rheinland-pfälzischen Krankenhäusern mit einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von bis zu 75 000 Euro. Die Mittel sind vom Krankenhaus zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist ein verbindlicher Vertrag des Krankenhausträgers mit der Kassen - ärztlichen Vereinigung. Es liegt jetzt an den künftigen Vertragspartnern, zeitnah Gespräche aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Förderung zu schaffen. Zu 3. und 4.: Wie bereits in der Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage 492 des Abgeordneten Adolf Kessel betr. Situation in der augenärztlichen Notfallversorgung im Stadtgebiet von Worms (veröffentlicht als Landtagsdrucksache 16/733) erläutert wurde, ist die Sicherstellung des augenärztlichen Bereitschaftsdienstes in der Stadt Worms und Umgebung gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbst verwaltungskörperschaft der Vertragsärzteschaft. Der Gesetzgeber hat der Kassenärztlichen Vereinigung dabei einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt, den der Staat respektieren muss. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt bei der Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes eigenverantwortlich . Die Landesregierung kann keine fachlichen Vorgaben machen. Entscheidungen sollten aber im Dialog mit den Betroffenen getroffen werden. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat daher die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz bereits vor geraumer Zeit gebeten, bei allen Fragen der Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes neben der regionalen Ärzteschaft auch die Argumente der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen in ihre Planungen einzubeziehen. Die Letztentscheidung liegt aber allein in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und kann mit den Mitteln der Rechtsaufsicht nicht beeinflusst werden. In Vertretung: Jacqueline Kraege Staatssekretärin