Drucksache 16/1126 05. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Verwaltungsreform II Die Kleine Anfrage 715 vom 14. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Ende Juni endet die Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform. Wir fragen die Landesregierung: 1. Die Verbandsgemeinde Meisenheim liegt unterhalb der von der Landesregierung genannten Mindesteinwohnerzahl. Wird die Landesregierung zwischen der Verbandsgemeinde und einer weiteren Verbandsgemeinde eine Zwangsfusion einleiten, wenn es bis zum Stichtag keinen Beschluss für eine freiwillige Fusion gibt? 2. Wenn ja, mit welcher? 3. Die Verbandsgemeinde Stromberg liegt unterhalb der Mindesteinwohnerzahl. Wird die Landesregierung zwischen der Ver- bandsgemeinde und einer weiteren Verbandsgemeinde eine Zwangsfusion einleiten, wenn es bis zum Stichtag keinen Beschluss für eine freiwillige Fusion gibt? 4. Wenn ja, mit welcher? 5. Oftmals unterscheiden sich Bürgermeinungen in Befragungen, Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und Beschlüsse der Verbands- gemeinderäte in Bezug auf die Frage, ob und mit wem die jeweilige Ortsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde fusionieren soll. Inwieweit sollen Beschlüsse der Gemeinderäte oder auch Bürgerbefragungen für den Verbandsgemeinderat als kommunales Entscheidungsgremium im Sinne der Bürgerbeteiligung maßgebend sein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (Arti kel 1 des Ersten Landesgesetzes zur Kommunalund Verwaltungsreform vom 28. September 2010 [GVBl. S. 272]) geht davon aus, dass in der Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbands gemeinden mit mindestens 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ausrei chende Leistungsfähigkeit, Wett bewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben. Nach dem Landesgesetz ist die vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz zum 30. Juni 2009 festgestellte amtliche Zahl der Personen , die mit alleiniger Wohnung oder, sofern eine Person mehrere Wohnungen hat, mit ihrer Hauptwohnung in der verbandsfreien Gemeinde oder Verbandsgemeinde gemeldet sind, maßgebend. Wie das Landesgesetz zudem regelt, kann eine Unterschreitung der Mindesteinwoh nerzahlen bei verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden aus bestimmten Gründen unbeachtlich sein. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur würde freiwillige Ge bietsänderungen der Verbandsgemeinden Meisenheim und Stromberg sehr begrü ßen. Drucksache 16/1126 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Anschluss an die Freiwilligkeitsphase, das heißt ab dem 1. Juli 2012, wird das Mi nisterium des Innern, für Sport und Infrastruktur Vorschläge für die aus Gemeinwohl gründen erforderlichen, nicht auf freiwilliger Basis zustande gekommenen oder zustandekommenden Gebietsänderungen nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sowie Vorschläge für entspre chende gesetzliche Regelungen ausarbei ten. Die Entscheidungen über die Gebiets änderungen obliegen dem Landtag Rheinland-Pfalz. Zu Frage 5: Nach Auffassung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sind Be schlüsse von Ortsgemeinderäten, mit denen sie sich zu kommunalen Gebietsände rungen positionieren, als ein Gemeinwohlaspekt in den folgenden Beratungen sowie Abwägungsund Entscheidungsprozessen der Verbandsgemeinden zu berücksichti gen. Gleiches gilt für die Ergebnisse von Bürgerbeteiligungen zu kommu nalen Ge bietsänderungen. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär