Drucksache 16/113 08. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hans Jürgen Noss, Astrid Schmitt und Benedikt Oster (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Atomwaffenlagerung in Büchel Die Kleine Anfrage 71 vom 20. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Rheinzeitung, Lokalausgabe Mittelmosel vom 3. Juni 2011, berichtet von einem bevorstehenden Gespräch des MdB Peter Bleser mit Verteidigungsstaatssekretär Thomas Kossendey und führt dabei umfangreich aus, dass und wie viele Atomwaffen beim Jagdbombergeschwader 33 in Büchel vorhanden sind. Der ehemalige Verteidigungsminister zu Guttenberg hatte noch im Januar 2010 in einem Brief an Herrn Bleser auf die gängige Geheimhaltungspraxis hingewiesen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Bundesregierung von ihrer bisherigen Praxis abgerückt ist, keine Informationen zur Lagerung von Atomwaffen in Deutschland abzugeben und Mutmaßungen dazu weder zu bestätigen noch zu dementieren? 2. Sind der Landesregierung Erkenntnisse seitens der Bundesregierung zugänglich gemacht worden, die eine eventuelle Lagerung von Atomwaffen in Büchel betreffen? 3. Ist es der Landesregierung daher nunmehr möglich, Fragen zu der bisher nur gemutmaßten Lagerung von Atomwaffen in Büchel zu beantworten? 4. Wenn ja, welche und wie viele Atomwaffen werden in Büchel gelagert? 5. Wird sich die Landesregierung weiterhin für den Abbau aller nuklearen Waffensysteme in Rheinland-Pfalz einsetzen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nein. Auf Anfrage der Landesregierung hat das Bundesministerium der Verteidigung mit Schreiben vom 29. Juni 2011 erneut mitgeteilt: Die Bundesregierung sieht sich den Geheimhaltungsregelungen des Bündnisses in Bezug auf die Nuklearstreitkräfte der NATO unverändert verpflichtet. Demzufolge dürfe sie keine Auskünfte über mögliche Lagerorte oder die Anzahl an Waffen geben. Aussagen und Mutmaßungen hierzu könnten damit weder bestätigt, noch dementiert werden. Dies entspreche der Praxis aller bisherigen Bundesregierungen bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Nein. Siehe dazu die Aussage zu Frage 1. Zu Frage 5: Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass die heutige Bedrohungslage eine Lagerung von Nuklearwaffen auf deutschem Boden nicht rechtfertigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/113 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Sie geht daher davon aus, dass die Bundesregierung angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage mit den anderen NATOPartnern in die notwendigen Abstimmungsgespräche treten wird, um auch die verbliebenen 5 % der ehemals vorhandenen Nuklearwaffen in Europa, wenn möglich, abzuschaffen. Dies entspricht dem mit großer Mehrheit des Landtags Rheinland-Pfalz bereits am 15. September 2005 gefassten Beschluss. Roger Lewentz Staatsminister