Drucksache 16/1132 10. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rotherbach/Hüttenweiher in Bendorf Die Kleine Anfrage 717 vom 15. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Vor Jahren wurden der Rotherbach und der Hüttenweiher als Ausgleichsmaßnahme für die Einrichtung des Gewerbeparks Concordiagelände auf dem Gebiet der ehemaligen Concordiahütte in Bendorf, Stadtteil Mühlhofen, zur Verfügung und unter Naturschutz gestellt. Im Zuge der Aktion „Lachs 2000“ wurde dann ein funktionierendes Wehr im Saynbach entfernt. Eingerichtet wurde eine raue Rampe mit Gumpenpass, bei der die Einlauftiefe des Baches zugleich um 30 Zentimeter abgesenkt wurde. Es folgten weitere Veränderungen , deren Funktionalität vor Ort umstritten ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Situation am ehemaligen Wehr am Saynbach hinsichtlich der gegebenen Funktionalität und notwendigen Wasserströmung ein? 2. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, damit die Entschlammung des Einlauftunnels und des Rother bachs dauerhaft auf natürlichem Wege gewährleistet ist? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, damit diese Voraussetzungen gegeben sind? 4. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, damit die notwendigen Rahmenbedingungen künftig vor Ort gegeben sind? 5. In welchem zeitlichen Rahmen sollen die notwendigen Maßnahmen erfolgen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. April 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 1985 wurden der Hüttenweiher und ein Teil des Rotherbaches durch die Bezirksregierung Koblenz zum Naturschutzgebiet erklärt. Als landespflegerischer Ausgleich für den Gewerbepark Concordiahütte wurde vor einigen Jahren ein Abschnitt des Unterlaufs des Rotherbaches renaturiert. Der Rotherbach ist ein künstliches Gewässer III. Ordnung und diente ursprünglich der Speisung des Hüttenweihers der Concordia - hütte in Bendorf. Die zugehörige Wehranlage im Saynbach wurde im Jahr 1998 durch die Bezirksregierung Koblenz fischdurchgängig umgestaltet. Die Maßnahme diente der Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Rahmen des Wiederansiedlungsprogramms „Lachs 2000“. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 717 des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der 1998 durchgeführte Wehrumbau diente der Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit des Saynbaches. Der Erfolg der Maßnahme wird nicht zuletzt dadurch belegt, dass im Saynbach mittlerweile regelmäßig Lachsrückkehrer registriert werden. Die Speisung des künstlichen Gewässers Rotherbach ist auch nach Umbau der Wehranlage hydraulisch hinreichend gewährleistet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1132 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Beim Rotherbach handelt es sich um ein künstliches Gewässer. Wie häufig bei künstlich angelegten Mühlgräben kommt es aufgrund des geringen Gefälles zu Verlandungstendenzen, sodass es der regelmäßigen Sohlräumung bedarf, um ein sukzessives Verlanden zu vermeiden. Zu Frage 3: Durch die obere Naturschutzbehörde bei der SGD Nord wurde im Jahr 2011 ein Gutachten zur Ermittlung des Sanierungsaufwandes in Auftrag gegeben. Der Aufwand für die Deichsanierung des Hüttenweihers und Entschlammung der Gewässer wird auf 1,7 Mio. EUR geschätzt. Darüber hinaus wird der jährliche Unterhaltungsaufwand auf 50 000 EUR veranschlagt. Zu den Fragen 4 und 5: Aufgrund der untergeordneten wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Bedeutung des Hüttenweihers und des Rother - baches sieht die Landesregierung keinen Bedarf zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär