Drucksache 16/1133 10. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hannelore Klamm, Monika Fink, Kathrin Anklam-Trapp, Thorsten Wehner und Wolfgang Schwarz (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Ausgleichszahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund der zurückliegenden EHEC-Krise Die Kleine Anfrage 739 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit einer Gesamtfläche von ca. 18 500 ha gehört Rheinland-Pfalz neben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu den drei führenden Gemüseerzeugern in Deutschland. Rheinland-Pfalz konnte im letzten Jahr zusammen mit anderen Bundesländern erreichen, dass auch Nichtmitglieder von Erzeugerorganisationen in die EHEC-Ausgleichszahlungen einbezogen wurden. Salat wurde vor allem untergepflügt. Der EU-Entschädigungsanspruch greift dennoch nur für bestimmte Salate, für Gurken, Tomaten, Paprika und Zucchini. Der Bundesregierung war es nicht gelungen, neben notwendigen höheren Aus gleichs leis tungen auch eine Ausweitung der EU-Entschädigungen auf alle betroffenen Gemüse- und Salatsorten durchzusetzen. Somit waren weitere wichtige pfälzische Gemüse- und Salatsorten wie Radieschen, Feldsalat und Rucola nicht als entschädigungspflichtige Kulturen aufgenommen worden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch beziffert sich nach Kenntnis der Landesregierung der EHEC-Ausfallschaden in Rheinland-Pfalz im Bereich der nicht in die Entschädigung einbezogenen Kulturen wie Radieschen, Feldsalat und Rucola? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, dass die Bundesregierung, auch über EU-Hilfen, den landwirtschaftlichen Betrieben finanziell hilft, die von der EHEC-Krise betroffen waren und beispielsweise Radieschen, Feldsalat und Rucola angebaut haben, jedoch bislang nicht entschädigt werden konnten? 3. Hält die Landesregierung ein Entschädigungsverfahren im Zusammenhang mit EHEC-Ausfallzahlungen weiter für notwendig? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die genaue Höhe der durch die EHEC-Krise entstandenen Schäden für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft, und damit auch für die nicht entschädigungsfähigen Erzeugnisse wie z. B. Feldsalat, Rucola, Radies, Bundzwiebeln, lässt sich nur näherungsweise beziffern . Aus EU-Mitteln erfolgten Entschädigungszahlungen in Höhe von rd. 3 Mio. €. Damit sollte die Hälfte der entstandenen Absatzeinbußen für die entschädigungsfähigen Erzeugnisse ausgeglichen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Einbußen für nicht entschädigungsfähige Erzeugnisse sich in einer annähernd gleichen Größenordnung bewegen. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung hat die Bundesregierung bereits während der EHEC-Krise und in der Folgezeit mehrfach nachdrücklich dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch für nicht von den Ausgleichsmaßnahmen der EU betroffene Erzeugnisse ein ange- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1133 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode messener Ausgleich der eingetretenen Verluste erreicht wird. Da sich dies nicht durch eine Ausweitung der EU-Sonderhilfen auf weitere Gemüseerzeugnisse erreichen ließ, ist es nach Auffassung der Landesregierung Aufgabe des Bundes, eine entsprechende natio - nale Regelung, finanziert durch den Bund, zu schaffen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär