Drucksache 16/1134 10. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkauf diverser Tochterunternehmen durch RWE – Haltung der Landesregierung Die Kleine Anfrage 725 vom 19. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Die RWE beabsichtigt den Verkauf diverser kommunaler Tochterunternehmen. Auf rheinland-pfälzischem Gebiet ist davon auch die SÜWAG betroffen. Das Versorgungsgebiet der SÜWAG erstreckt sich über vier Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und RheinlandPfalz ). Der größte Anteil liegt in Hessen, Rheinland-Pfalz wird im Norden des Landes versorgt. In Rheinland-Pfalz halten die Landkreise Neuwied und Rhein-Lahn sowie die Städte Lahnstein und Diez insgesamt einen Anteil von 25,5 % an dem kommunalen 23 %igen Gesamtanteil an der SÜWAG. Ausgehend von den Verkaufsabsichten der RWE planen die kommunalen Anteilseigner, den RWE-Anteil zu übernehmen. Eine Möglichkeit könnte sein, dass jeder kommunale Anteilseigner entsprechend seiner Beteiligung an dem kommunalen Anteil einen RWE-Anteil erwirbt. Für die vier beteiligten rheinland-pfälzischen Kommunen würde das bedeuten, dass sie einen Anteil in der Größenordnung von mehr als 200 Mio. Euro (hängt von der noch durchzuführenden Bewertung der SÜWAG ab) übernehmen müssten. Um dies zu finan zieren, ist die Zusammenarbeit mit kommunalen Energieversorgungsunternehmen im Norden von Rheinland-Pfalz sowie weiteren solventen interessierten Kommunen geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Unterstützt die Landesregierung das Vorhaben der beteiligten Kommunen, die SÜWAG zu 100 % in kommunale Anteilseig- nerschaft zu übernehmen? Wenn ja, mit welcher Zielsetzung? 2. Wie kann die Landesregierung sich eine Unterstützung am Gesamtprozess beteiligter Kommunen bzw. kommunalen Energie- versorgungsunternehmen bei der Finanzierung des Kaufpreises vorstellen (z. B. Übernahme von Bürgschaften oder Unterstützung durch die landeseigene ISB)? 3. Sieht die Landesregierung die Zukunft der dann kommunalen SÜWAG weiterhin als einheitliches Unternehmen, dessen Versorgungsbereich sich auf vier Bundesländer erstreckt, oder sieht sie gerade im Hinblick auf den Ausbau von Rheinland-Pfalz als Energieland eine Aufteilung der SÜWAG auf die jeweiligen Bundesländer als sinnvoll an? Wenn Letzeres gewollt ist, wie will die Landesregierung diese Aufteilung vorantreiben? 4. Wann legt die Landesregierung ein abgestimmtes zentrales Konzept vor, wie der Umbau des Landes zum Energieland, welches 2030 100 % seines benötigten Stromes auch selbst erzeugt, erfolgen soll? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung unterstützt das Vorhaben der beteiligten Kommunen, die SÜWAG zu 100 Prozent in kommunale Anteilseignerschaft zu übernehmen, da die Rekommunalisierung bei dem aufgrund ihres Koalitionsvertrages von ihr aktiv unterstützten Prozess der Dezentralisierung der Energieversorgung eine wichtige Rolle spielt. Hierbei sind die notwendige Ertüchtigung und der Ausbau der Verteilnetze ein wichtiger Gesichtspunkt. Drucksache 16/1134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Finanzierung des Kaufpreises ist alleinige Angelegenheit der beteiligten Kommunen bzw. kommunalen Energieversorgungsunternehmen . Dabei haben sich die beteiligten Kommunen an den Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts zu orientieren. Die Übernahme von Bürgschaften durch das Land oder eine Unterstützung durch die ISB ist nicht beantragt. Zu Frage 3: Die Entscheidung, ob die SÜWAG nach einer Übernahme der RWE-Anteile durch die Kommunen bzw. deren Energieversorgungsunternehmen weiterhin als einheitliches Unternehmen geführt wird oder eine Aufteilung der SÜWAG auf die jeweiligen Bundes länder sinnvoller ist, obliegt den kommunalen Anteilseignern. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat in der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck vom 25. Mai 2011 ihr Konzept zum Umbau unseres Energieversorgungssystems vorgestellt. Bis zum Jahr 2030 soll der Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz bilanziell zu 100 % aus heimischen regenerativen Energiequellen gedeckt werden. Die Rahmenbedingungen und die einzelnen Umsetzungsschritte für das Energiekonzept wurden unter anderem in der Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (Drucksache 16/856) auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drucksache 16/718) detailliert aufgeführt. Die Landesregierung hat bereits eine Reihe von grundlegenden Umsetzungsschritten eingeleitet. Zu nennen sind hierbei vor allem die Teilfortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV und die Überarbeitung des „Windkrafterlasses “ vom 30. Januar 2006. Die Vergabe einer Netzstudie Rheinland-Pfalz befindet sich in Vorbereitung. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung das in der Metropolregion Rhein-Neckar ansässige Cluster StoREgio, das die Entwicklung und Anwendung stationärer Energiespeicher und deren intelligente Einbindung in die Energienetze zum Gegenstand hat. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär