Drucksache 16/1139 10. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Flächendeckender Breitbandzugang für Internetnutzer im Kreis Trier-Saarburg Die Kleine Anfrage 724 vom 19. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren beschweren sich viele Bewohner des Kreises Trier-Saarburg massiv über die äußerst lückenhafte Versorgung vielerorts mit dem Breitband-Internetzugang. Vielfach hatten Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich auch noch im 21. Jahrhundert beim schnellen Internetzugang quasi „von der Welt abgeschnitten“ und in einer Region „der trägen Bytes“ leben sehen, an die Deutsche Telekom sowie andere Anbieter gewandt und um Abhilfe gebeten, ohne dass hier Abhilfe geschaffen werden konnte bzw. so auch keine Verbesserung der Situation eintrat. Teilweise fordern die Anbieter Investitionskosten in einer Höhe, die von den Ortsgemeinden finanziell nicht zu leisten ist. Für die Ortsgemeinde Oberbillig an der Obermosel zum Beispiel fordert die Firma Inexio für die Versorgung des Ortes über einen Anschluss an das entlang der Mosel verlegte Glasfaserkabel Investitionskosten in Höhe von rd. 100 000 Euro, die von der Gemeinde nicht aufgebracht werden können. Ein flächendeckende Versorgung im Bereich der stark zunehmenden Internetkommunikation mit dieser schnellen Breitbandtechnik ist nicht nur wichtig für die Lebens- und Wohnqualität, gerade in ländlichen Regionen, sondern auch für deren weitere Entwicklung . Die fehlenden Breitbandverbindungsmöglichkeiten werden zunehmend auch als Wettbewerbsnachteil für Unternehmen der Trier-Saarburger Region empfunden. Selbst Interessenten an Baugrundstücken in den einzelnen Gemeinden erkundigen sich zunehmend, ob an dem jeweiligen Standort ein Breitbandzugang gegeben ist und entscheiden sich letztendlich für ein Baugrundstück in einer Gemeinde, wo ein solcher Anschluss möglich ist. Viele Bürgerinnen und Bürger betrachten die wiederholt angekündigte Unterstützung durch das Land und den Bund als vollkommen unzureichend oder gar als praktisch nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass es im Landkreis Trier-Saarburg noch immer etliche „weiße Flecken“ in der flächendeckenden Versorgung mit der modernen Breitbandverbindung, so zum Beispiel auch in Oberbillig und weiteren Gemeinden im Bereich der Obermosel, gibt? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Zeitalter der zunehmenden Internetkommunikation eine flächendeckende Versorgung , gerade auch in ländlichen Regionen, für die Lebens- und Wohnqualität dort sehr wichtig ist und eine unzureichende Versorgung mit dieser modernen Technik als großer Standortnachteil von etlichen Unternehmen und Bürgern angesehen wird? 3. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um die berechtigte Forderung vieler Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nach einer flächendeckenden Versorgung des Landkreises Trier-Saarburg mittels der Breitbandtechnik zu unterstützen? 4. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Ortsgemeinde Oberbillig finanziell bei den Investitionskosten für eine Breitbandversorgung zu unterstützen? 5. Welche Förderkriterien gelten für eine mögliche Landesförderung hinsichtlich der Höhe der Förderung und nach welchen zeitlichen Kriterien (Antragseingang, Antragssumme etc.) werden Förderanträge bewilligt (bitte detaillierte Angaben)? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Problematik mit der Breitbandversorgung LTE-Technologie und dem hierfür geforderten 30 km-Abstand zur Grenze bzw. zu ausländischen Mobilfunknetzen und welche konkreten Lösungsvorschläge werden hier seitens der Landesregierung vorgeschlagen? Drucksache 16/1139 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Versorgungssituation im Landkreis Trier-Saarburg wird auf die beiliegenden Tabellen (Quelle: Breitbandatlas des Bundes, Stand Ende 2011) verwiesen. Die Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg liegt im Landesdurchschnitt (97,9 % ≥ 1 Mbit/s, 93,9 % ≥ 2 Mbit/s). Im Vergleich mit der Gesamtversorgung in Rheinland-Pfalz kann von einer durchschnittlich guten Versorgung mit Breitband ausgegangen werden. In der Gemeinde „Oberbillig“ liegt gemäß dem Breitbandatlas des Bundes eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s, in einigen Ortsteilen von 2 Mbit/s vor. Damit kann im Sinne der Definition der Bundesregierung und gemäß den Förder - richtlinien von breitbandigem Internet ausgegangen werden. Ein sogenannter „weißer Fleck“ würde ein infrastrukturell unterversorgtes Gebiet mit Übertragungsgeschwindigkeiten von unter 1 Mbit/s bezeichnen. Die Umsetzung eines weitergehenden Ausbaus der Telekommunikationsnetze zu Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzen obliegt in erster Linie der Wirtschaft. Die Landesregierung wird – unter Maßgabe der Rahmenbedingungen der Europäischen Union und des Bundes – den bedarfsgerechten Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze im Rahmen der Möglichkeiten der Breitband-Initiative Rheinland-Pfalz unterstützen, sofern sich Marktlösungen als nicht umsetzbar erweisen. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz teilt die Auffassung, dass im Zeitalter der zunehmenden medialen Kommunikation eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet für alle Lebensbereiche wichtig und wünschenswert ist. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren folgende unterstützende Maßnahmen durchgeführt: – Bereitstellung von Informationen zur Breitbandversorgung, Breitbandverfügbarkeit sowie den relevanten Breitbandtechnologien , z. B. über Veranstaltungen und die Homepage der Breitband-Initiative (siehe www.breitband-initiative-rlp.de). – Förderung mit Unterstützung des Bundes und der EU im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kommunale Vorhaben zur Grundversorgung der ländlichen Gebiete mit Breitbandanschlüssen. Im Rahmen dieses Programms werden seit 2008 Mittel zur Förderung der Breitbandversorgung bereitgestellt. Über die zweckgebundenen Mittel des Bundes hinaus wurde dieser Ansatz in 2011 deutlich erhöht. – Leerrohrprogramm im Rahmen des Konjunkturpakets II (KP II). Aktuell wird in Fortführung der Arbeit der Breitband-Initiative der Landesregierung ein Aktionsprogramm erstellt, das folgende Maßnahmen beinhaltet: – Gründung des Breitband-Projekt-Büros Rheinland-Pfalz im ISIM als zentrale Anlaufstelle der Landesregierung für Breitbandinfra - struktur und Schnittstelle zwischen den Kommunen, der TK-Wirtschaft und den Verbänden (Vor-Ort-Beratung, Fortbildung kommunaler Stellen, Öffentlichkeitsmaßnahmen), – Bereitstellen einer Breitband-Datenbank für den tagesaktuellen Sachstandsabruf, – Aufbau einer Breitband-Homepage mit integriertem eigenen Breitband-Atlas (den Breitband-Navigator) Rheinland-Pfalz und Breitband-Finder, – Angebot eines Breitband-Darlehen-Programms sowie Prüfung der Möglichkeiten zur Anwendung des Landesbürgschaftsinstru - mentariums, – Breitband-Fortbildungs-Angebote für Kommunen, – Entwicklung von Öffentlichkeitsmaßnahmen (Breitband-Kongress, regionale Breitband-Veranstaltungen), – Begleitung von Pilotprojekten, – Fortsetzung der Förderung der Kommunen aus dem GAK-Programm mit einem Volumen von insgesamt ca. 11,2 Mio. Euro in den Jahren 2012 und 2013 zur Sicherstellung der Grundversorgung, – Vorbereitung und Aufbau möglicher neuer Förderinstrumente für 2014 ff. unter starker Berücksichtigung von EU-Ansätzen („Connecting Europe“-Programm der EU) und des Bundes (Bundesregierung 2013 ff.) zur Realisierung der wirtschaftlich wichtigen , flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetze. Das Aktionsprogramm beruht auf den Ergebnissen zahlreicher Fachgespräche mit Experten und Unternehmen, der Auswertung der Aktivitäten des Bundes und der EU, den Erkenntnissen im Kontakt mit Kommunen, Landkreisen und Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz sowie den Vorarbeiten der Breitband-Initiative Rheinland-Pfalz als Kooperationsprojekt der Ministerien für Wirtschaft und des Innern zwischen 2008 und 2011. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1139 Zu Frage 4: Für die Ortsgemeinde Oberbillig liegt eine Fördervoranfrage, datiert vom 7. April 2011, bei der ADD Trier zum Ausbau der Breitbandversorgung (GAK-Programm) vor. Die Ortsgemeinde Oberbillig hat grundsätzlich die Möglichkeit, Fördermittel nach dem GAK-Programm (Gesetz über die Gemein - schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK-Gesetz) zu erhalten. Das GAK-Programm hat Gültig keit bis Ende 2013. Zu Frage 5: Es gelten die Förderkriterien nach dem GAK-Programm (Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK-Gesetz, vgl. Verwaltungsvorschrift des MWVLW zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 9. Oktober 2008). Die Förder- und Auswahlkriterien werden zurzeit bilateral zwischen MULEWF, ISIM und ADD abgestimmt. Zu Frage 6: Im Rahmen des Aufbaus von LTE-Mobilfunkstationen besteht im grenznahen Bereich zu den Nachbarstaaten Deutschlands grundsätzlich das Problem, dass die angrenzenden Länder das 800 Megahertz-Band zum Teil weiterhin für die DVB-T Rundfunkübertragung im gleichen Frequenzbereich nutzen, sodass es hier zu Störungen mit LTE kommen kann, die zu vermeiden sind. Aus diesem Grund konnte Deutschland über die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr bilaterale funkfrequenztechnische Vereinbarungen mit nahezu allen Nachbarländern abschließen. Ende März 2012 konnte eine solche Vereinbarung schließlich auch mit Luxemburg abgeschlossen werden. Für den Kreis Trier-Saarburg ist der grenznahe Bereich zu Luxemburg relevant, sodass durch diese erst kürzlich getroffene Verein - barung künftig durch die hierfür zuständige Bundesnetzagentur günstigere funkfrequenztechnische Parameter bei der Genehmigung von LTE-Sendeanlagen zugrunde gelegt werden können. Gleichwohl konnte im grenznahen Bereich zu Luxemburg aber auch vor Abschluss der genannten Vereinbarung LTE-Mobilfunk innerhalb des in der Frage genannten 30 km-Korridors aufgebaut werden. So haben die Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, um grenzüberschreitende Störungen zu vermeiden, die zum Beispiel in der Ausrichtung der einzelnen Sektoren einer Basisstation, der Absenkung der Hauptstrahlrichtung der Antenne, der Reduzierung der Sendeleistung, der Anpassung der Antennenhöhe oder auch der Neuauswahl geeigneter Senderstandorte liegen. Der Einsatz der genannten Optionen unterliegt jedoch der unternehmerischen Entscheidung im Einzelfall. Den Mobilfunknetzbetreibern sind die im Rahmen der Grenzkoordinierung zu beachtenden frequenztechnischen Parameter vor der Antragstellung auf Genehmigung bekannt, sodass sie diese bereits bei ihrer Netzplanung einbeziehen können. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des LTE-Ausbaus im grenznahen Bereich des Kreises Trier-Saarburg zu Luxemburg sieht die Landesregierung daher aus den genannten Gründen zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 3 Drucksache 16/1139 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg Stand der Erhebung: Ende 2011 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1139 5 Drucksache 16/1139 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1139 7