Drucksache 16/114 08. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Mittelrheinbrücke – Modellprojekt einer erweiterten Bürgerbeteiligung Die Kleine Anfrage 59 vom 15. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Vor der Landtagswahl im Februar 2011 hat sich die Landesregierung unter Federführung von Ministerpräsident Kurt Beck mit Vertretern der beiden betroffenen Landkreise (Rhein-Hunsrück-Kreis und Rhein-Lahn-Kreis) für eine umfassende Beteiligung der Bürger bei Planung und Bau der Mittelrheinbrücke ausgesprochen. Diese erweiterte Bürgerbeteiligung sollte laut Kurt Beck als „Modellprojekt“ umgesetzt werden. Gleichzeitig kündigte der damalige Innenminister Karl Peter Bruch an, dass das Innenministerium für das gesamte Modellvorhaben vor der Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorerst 150 000 Euro bereitstellen werde. Unterstützt wurde das „Modellprojekt“ auch von den beiden betroffenen Landkreisen (Rhein-Hunsrück-Kreis und Rhein-LahnKreis ), die sich in den zuständigen Gremien mit überwältigenden Mehrheiten – auch teilweise mit Stimmen der Kreistagsmitglieder der Grünen – für das Modellprojekt ausgesprochen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung in der zentralen Entscheidung, die Planungen zum Bau der Mittelrheinbrücke nicht weiterzuverfol- gen, eine neue Form der Bürgerbeteiligung und ist diese „neue Form der Bürgerbeteiligung“ bei weiteren Großprojekten zu erwarten ? Falls diese „neue Form der Bürgerbeteiligung“ bei weiteren Großprojekten nicht zu erwarten ist: Warum nicht? 2. Wie beurteilt die neue Landesregierung das von der alten Landesregierung beabsichtigte Modellprojekt der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planungen zum Bau der Mittelrheinbrücke? 3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung ohne die vorherige Umsetzung des Modellprojekts der umfangreichen Bürgerbeteiligung entschieden, die Pläne zum Bau der Mittelrheinbrücke nicht weiterzuverfolgen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung auf der einen Seite die fehlende Umsetzung des Modellprojekts zur Bürgerbeteiligung und auf der anderen Seite die zahlreichen Bekundungen zu mehr Bürgerbeteiligung? 5. Hat die Landesregierung an ihrer Ankündigung festgehalten, für das gesamte Modellvorhaben der Bürgerbeteiligung durch die beiden betroffenen Landkreise vor der Einleitung des Raumordnungsverfahrens 150 000 Euro bereitzustellen bzw. wird der Betrag noch bereitgestellt? Falls nein: Warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 59 bis 61 des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU): Die Bürgerinnen und Bürger haben am 27. März 2011 einen neuen Landtag gewählt und SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde von den Koalitionspartnern die politische Entscheidung getroffen, den geplanten Bau der Mittelrheinbrücke nicht weiterzuverfolgen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern in der Landtagswahl mit der Bildung einer neuen Regierung beauftragten Repräsentantinnen und Repräsentanten haben entschieden, den Auftrag der Wählerinnen und Wähler zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Mittelrheintal nicht durch den Bau einer festen Rheinquerung zu erfüllen, sondern dem vielmehr durch den Ausbau des Fährbetriebs nachzukommen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/114 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Angesichts der politischen Entscheidung der Landesregierung ist ein Verfahren der Bürgerbeteiligung zum Bau einer Mittelrheinbrücke nicht mehr angezeigt. Ernsthafte Beteiligung ist nur bei solchen Vorhaben und Projekten legitim, die tatsächlich auch umgesetzt werden können und sollen. Ein Beteiligungsprozess wäre hierbei also irreführend. Dies ändert nichts an dem grundsätzlichen Bekenntnis der Landesregierung zum Ausbau der Bürgerbeteiligung bei Großprojekten. Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu dem Vorhaben, die Bürgerinnen und Bürger bei künftigen raumbedeutsamen Vorhaben und Vorhaben von besonderer politischer Relevanz frühzeitig und in allen Phasen des Planungs- und Entscheidungsprozesses zu informieren sowie ihnen Möglichkeiten der Mitsprache und Mitentscheidung einzuräumen. Unabhängig von den seitens der Landesregierung bei Großprojekten initiierten Beteiligungsprozessen stehen den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur Erwirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden offen, die die Landesverfassung sowie die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung bieten (siehe hierzu auch die Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 61, Drucksache 16/116). Zu Frage 5: Aufgrund der Entscheidung der Landesregierung, die Pläne zum Bau einer Mittelrheinbrücke nicht weiterzuverfolgen, ist die Geschäftsgrundlage für die Bereitstellung von 150 000 Euro für das Modellvorhaben der Bürgerbeteiligung entfallen. Roger Lewentz Staatsminister