Drucksache 16/1142 11. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hofabgabeklausel Die Kleine Anfrage 733 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach aktuellen Presseberichten hat Landwirtschaftsministerin Höfken die Abschaffung der sogenannten Hofabgabeklausel gefordert . Ich frage die Landesregierung: 1. Worin sieht die Landesregierung die Bedeutung der sogenannten Hofabgabeklausel für die Alters sicherung der Landwirte in Rheinland-Pfalz? 2. Worin sieht die Landesregierung die Bedeutung der sogenannten Hofabgabeklausel für die Förde rung des landwirtschaftlichen Nachwuchses in Rheinland-Pfalz? 3. Inwieweit gibt es Probleme mit der Anwendung der Hofabgabeklausel in Rheinland-Pfalz? 4. Warum plädiert die Landesregierung vor diesem Hintergrund gegen Stimmen aus der Land wirtschaft selbst, insbesondere auch der Junglandwirte, für die Abschaffung der sogenannten Hofabgabeklausel? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. April 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen der Etablierung der Agrarsozialpolitik Mitte der 1950er Jahre wurde die Hofabgabe im Zusammenhang mit Einführung der Altersrente für Landwirte zum 1. Oktober 1957 als Agrarstruktur verbesserndes Instrument eingerichtet. Ihr Ziel war eine frühere Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an die nächste Generation, um die Verjüngung und Modernisierung des Agrarsektors zu beschleunigen. Ohne die Abgabe des Hofes ist der volle Bezug des landwirtschaftlichen Altersgeldes nicht möglich. Inzwischen haben sich die Verhältnisse in Landwirtschaft und Weinbau erheblich gewandelt. In Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe von 211 000 im Jahre 1949 auf unter 20 000 Betriebe in 2011 zurückgegangen und ihre Durchschnittsgröße von 4,2 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) auf 35 ha LF angestiegen. Nur jeder sechste Einzelunternehmer über 45 Jahren in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft hat eine Hofnachfolgerin oder einen Hofnachfolger. Über die Hälfte aller Betriebsleiter bewirtschaften ihre Betriebe im Nebenerwerb (53,3 v. H. Nebenerwerbs- und 46,7 v. H. Haupterwerbsbetriebe) und sind von der Alterskasse befreit. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) wie folgt: Zu Frage 1: Die Hofabgabeklausel hat ihre ursprüngliche Bedeutung zur Strukturverbesserung inzwischen verloren. Wie eingangs erläutert, hat sich der Strukturwandel in Landwirtschaft und Weinbau unabhängig von der Hofabgabeklausel beschleunigt und steht in keinem Zusammenhang mehr mit der erzwungenen Abgabe des Hofes, um die Rentenberechtigung herbeizuführen. Zudem wird rund ein Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1142 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche und mehr als die Hälfte aller Betriebe von Nebenerwerbslandwirten geführt, die nicht an die Hofabgabeklausel gebunden sind. Zu Frage 2: Auch für die Förderung des landwirtschaftlichen Nachwuchses hat die Hofabgabeklausel unter Hinweis auf die eingangs beschriebene Agrarstruktur und die Hofnachfolgesituation ihre Bedeutung verloren. In zukunftsorientierten bäuerlichen Betrieben sind heute an betriebswirtschaftlicher und nachhaltiger Unternehmensführung orientierte und somit andere Kriterien als im letzten Jahrhundert für die Betriebsübergabe maßgebend, sodass die Betriebsübergabe nicht mehr durch die Hofübergabeklausel erzwungen werden muss. Zu Frage 3: Die Hofabgabeklausel bereitet in vielerlei Hinsicht Probleme. Dies belegen aktuelle Eingaben betroffener Landwirte und Winzer: so finden beispielsweise kleine Betriebe auf weniger günstigen Standorten niemanden, der ihre Flächen übernimmt – mit allen nega - tiven Folgen für den ländlichen Raum und die Kulturlandschaft. Aus sozialer Sicht verweigert die Hofabgabeklausel den Betroffenen die volle Altersrente, obwohl sie jahrzehntelang ihre Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt haben. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass bäuerliche Tierhaltung aufgegeben werden muss, während gewerbliche Tierhaltung beibehalten werden kann. Zahlreiche rechtliche Grauzonen sind dadurch entstanden, dass die Hofabgabeklausel umgangen wird, z. B. durch Überschreiben auf die Kinder, die aber real nicht den Betrieb bewirtschaften. Andere Bauern suchen sich „Nebenerwerb“, um die Hofabgabe klausel zu umgehen, und zahlen nicht mehr in die Alterskasse. Zu Frage 4: Die Hofabgabeklausel schränkt in hohem Maße die Verfügungsgewalt der Eigentümerinnen und Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe ein und verhindert einen flexiblen Übergang in den Altersruhestand. Immer mehr Kinder von Landwirtinnen und Landwirten , Winzerinnen und Winzern arbeiten nicht mehr in Landwirtschaft und Weinbau; sie sind häufig auch nicht mehr bereit, den Betrieb zu übernehmen. Bei gut ausgebildeten, betriebswirtschaftlich denkenden und handelnden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern bereitet die Hofübergabe ohnehin keine Probleme, ist die Hofabgabeklausel „kein Maßstab“ und die Hofübergabe in gutem Einvernehmen aller Beteiligten beizeiten geregelt. Die heutige Hofabgabeklausel sollte bundesgesetzlich durch eine zeitgemäßere und flexiblere Regelung ersetzt werden. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär