Drucksache 16/1144 12. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Pheromonförderung Die Kleine Anfrage 740 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Ausbringung von Pheromonen steht im Frühjahr nach dem Austrieb an. Damit soll der Befall von Weinbergen durch den Traubenwickler verhindert werden. Die Landesregierung hat bisher keine Aussage getroffen, ob sie weiterhin unterstützende Mittel zur Verfügung stellen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit des Einsatzes von Pheromonen ein? 2. Wie plant die Landesregierung die zukünftige Förderung der Pheromonausbringung? 3. Welche Zukunftsperspektiven hat der Einsatz von Pheromonen im Weinbau? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der Pheromonverwirrungsmethode, auch Konfusionsmethode genannt, werden im Weinbau der Bekreuzte und der Einbindige Traubenwickler bekämpft. Beide Kleinschmetterlinge kommen in Rheinland-Pfalz vor und gehören hier zu den bedeutendsten Rebschädlingen . Der Einsatz von Pheromonen ermöglicht den Verzicht von Insektiziden. Neben den positiven Umweltwirkungen ist die Anwendungssicherheit dieses Verfahrens hervorzuheben. Nach der arbeitsintensiven Aushängung der Dispenser im Frühjahr ist, im Gegensatz zum Insektizideinsatz, keine weitere Anwendung erforderlich. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Pheromone. Nicht zuletzt wirkt sich der freiwillige Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden imagefördernd auf den rheinland-pfälzischen Weinbau aus. Zu Frage 2: Derzeit nehmen 205 Anwendergemeinschaften mit rund 39 000 ha Rebfläche am Programmteil biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau teil. Rund 8 000 Winzer sind Mitglieder in den Anwendergemeinschaften. Die voraussichtliche Auszahlungssumme liegt 2012 bei rund 4,9 Mio. Euro. Die ersten Verpflichtungen laufen zum 31. Dezember 2012 aus. Diese umfassen eine jährliche Fördersumme von rd. 3,6 Mio. Euro. Die Verpflichtungen der übrigen Anwendergemeinschaften in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro laufen zum 31. Dezember 2014 aus. Die aktuell vor uns liegende Saison 2012 wird zu den bekannten Fördersätzen von 125 €/ha (RAK 1 + 2) und 40 € je ha (RAK 1) gefördert . Eine Entscheidung über den Umfang der Weiterführung dieser Maßnahme wird im Gesamtzusammenhang mit der PAULa- Antragstellung für 2013 und vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, die globale Minderausgabe zu erwirtschaften, zu treffen sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1144 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für die 2014 beginnende neue Förderperiode beginnen die ersten Anhörungen und Planungen im Rahmen der Grünen Woche Rheinland-Pfalz, in der 16. Kalenderwoche dieses Jahres. Der biotechnische Pflanzenschutz im Weinbau wird in diesen Überlegun - gen berücksichtigt, wobei hier nicht schon vorab Festlegungen zu Gunsten einzelner Maßnahmen getroffen werden sollen. Zu Frage 3: Bedingt durch den Klimawandel und damit einhergehenden längeren Vegetationsperioden wird die Ausbildung einer dritten Falter - generation immer häufiger beobachtet. Die Behandlung der dritten Generation wird künftig sicherlich notwendig werden – in Südeuropa ist sie bereits Standard. Dies verstärkt die Vorteile der Verwirrungsmethode, bei deren Anwendung sehr wahrscheinlich eine gesonderte Behandlung unterbleiben kann. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär