Drucksache 16/1145 12. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation an Schulen im Landkreis Mainz-Bingen Die Kleine Anfrage 743 vom 21. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Kurse der MSS wurden im ersten bzw. zweiten Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 an den Schulen im Landkreis Mainz- Bingen gemäß Verwaltungsvorschriften aufgrund geringerer Teilnehmerzahl um eine Stunde gekürzt? 2. Um welche Fächer handelt es sich dabei jeweils? 3. Wie viele Schulen im Landkreis Mainz-Bingen überschreiten aktuell bei Kursen in der MSS die maximal vorgesehene Größe für Leistungs- und Grundkurse? 4. Wie viele Lehrerwochenstunden wären – gegliedert nach Fächern – zusätzlich nötig, wenn diese Kurse vorschriftsmäßig geteilt würden? 5. In wie vielen Klassen an den Schulen im Landkreis Mainz-Bingen sind Doppelbesetzungen üblich – gegliedert nach Schularten und Klassenstufen? 6. In wie vielen Klassen kam es im Schuljahr 2011/2012 aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachkraft nicht zu den ansonsten üblichen Doppelbesetzungen – gegliedert nach erstem und zweiten Schulhalbjahr sowie nach Schularten und Klassenstufen? 7. In wie vielen Fällen erfolgt aktuell an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Mainz-Bingen in Fächern, für die in der Stunden - tafel Teilungen vorgesehen sind, keine Teilung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Um auch in der gymnasialen Oberstufe eine Profilbildung zu ermöglichen und um Kontinuität im Unterrichtsangebot sicherzustellen , können Schulen in Einzelfällen auch Kurse mit geringer Schülerzahl einrichten. Natürlich kann dies nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pauschale an Lehrerwochenstunden geschehen. Da davon ausgegangen wird, dass in kleineren Kursen aufgrund des günstigeren Betreuungsverhältnisses ein größerer Lernfortschritt pro Zeiteinheit erzielt werden kann, wurde in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung zur Mainzer Studienstufe den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, Oberstufenkurse, für die drei oder mehr Wochenstunden vorgesehen sind, bei geringer Schülerzahl um eine Wochenstunde zu kürzen. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den im Schuljahr 2011/2012 um eine Wochenstunde gekürzten Kursen mit zehn und weniger Schülerinnen und Schülern. Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr Griechisch 1 1 Chemie 2 1 Fach Anzahl gekürzte Kurse 1. Halbjahr 2. Halbjahr Französisch 1 1 Latein 1 1 Drucksache 16/1145 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim: In Jahrgangsstufe 12 wurde im 1. Halbjahr in den Fächern Musik und Ethik je ein Kurs mit 34 bzw. 31 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Im zweiten Halbjahr wurde ein Kurs im Fach Musik mit 34 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Stefan-George-Gymnasium Bingen: In Jahrgangsstufe 11 werden zwei Grundkurse in Spanisch, zwei Grundkurse in Englisch, ein Grundkurs in Deutsch, ein Leis - tungskurs in Englisch mit 31 Schülerinnen und Schülern und zwei Grundkurse in katholischer Religion mit 32 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Sebastian-Münster-Gymnasium Ingelheim: In Jahrgangsstufe 11 werden zwei Grundkurse in Bildender Kunst mit 31, ein Grundkurs in Philosophie mit 32 und in Jahrgangsstufe 13 ein Grundkurs in Sozialkunde bilingual mit 31 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Zu Frage 4: Die zusätzlichen Wochenstunden, die notwendig wären, um die o. g. Kurse zu teilen, sind in nachfolgender Tabelle aufgelistet: Zu den Fragen 5 und 6: Im Gymnasium ist eine Doppelbesetzung konzeptionell nicht vorgesehen. Bei den Schularten Realschule plus, Realschule, Hauptschule und Grundschule ist eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang nicht konzeptionell verankert. Nach pädagogischen Erfordernissen können Schulen auch im laufenden Schuljahr über Art und Umfang von Maßnahmen zur inneren Differenzierung oder Bildung zusätzlicher Lerngruppen entscheiden. Im Bereich der Integrierten Gesamtschulen werden in Ingelheim in den Klassenstufen 5 bis 9 sowie an den im Aufbau befindlichen Schulen in Nieder-Olm, Sprendlingen und Oppenheim in allen bereits vorhandenen Klassenstufen zwei Klassenleiterinnen bzw. Klassenleiter in den Klassenstunden eingesetzt; keine der in der Schuljahresplanung verankerten Doppelbesetzungen wurde aufgelöst . Öffentliche Förderschulen erhalten eine Personalzuweisung an Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die zur Abdeckung der Stundentafel und – entsprechend der pädagogischen Notwendigkeiten – für differenzierende Maßnahmen in verschiedenen Organisationsformen eingesetzt werden. Die Regelungen zur Unterrichtsorganisation an Förderschulen sichern einheitliche Rahmenbedingungen und bieten den Schulen eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schulleitung entscheidet demzufolge nach pädagogischem Erfordernis über die Bildung von zusätzlichen Lerngruppen, Formen der inneren Differenzierung oder zusätzliche Klassenbildungen. Eine Doppelbesetzung ist nach Art und Umfang also nicht konzeptionell verankert. Die Personalzuweisung an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung ist jedoch so ausgelegt, dass zu einem großen Anteil in einer Klasse zwei Lehrkräfte gemeinsam unterrichten können. Schwerpunktschulen erhalten eine zusätzliche Personalzuweisung an sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Kompetenz, die dazu dient, das schulische Konzept des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung umzusetzen . Diese Zuweisung bezieht sich auf die Schule als Ganzes und nicht auf die einzelnen Klassen. Eine Doppelbesetzung nach Art und Umfang ist nicht konzeptionell verankert. Zu Frage 7: In den Nummern 7 oder 8 der Verwaltungsvorschrift „Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen“ sind die Regeln für Teilungsstunden enthalten. Berufsbildende Schule Ingelheim: In vier Klassen sind Teilungsstunden von insgesamt 34 Stunden vorgesehen. Alle vorgesehenen Teilungsstunden werden erteilt. Berufsbildende Schule Bingen: In 20 Klassen sind Teilungsstunden von insgesamt 124,5 Stunden vorgesehen. In vier Klassen wird auf die vorgesehene Teilung von acht Stunden ganz verzichtet, da die vorhandene Ausstattung der Schule mit PC-Arbeitsplätzen eine Teilung nicht erfordert, da allen Schülerinnen und Schülern der Klasse ein eigener PC-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. In 16 Klassen wird von den hier vorgesehenen 116,5 Teilungsstunden in 45 Stunden auf eine Teilung verzichtet. Doris Ahnen Staatsministerin Fach Lehrerwochenstunden 1. Halbjahr 2. Halbjahr Musik 3 3 Ethik 2 0 Englisch 11 11 Spanisch 6 6 Katholische Religion 4 4 Fach Lehrerwochenstunden 1. Halbjahr 2. Halbjahr Deutsch 3 3 Bildende Kunst 6 6 Philosophie 3 3 Sozialkunde 3 0