Drucksache 16/1147 12. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geltendmachung von Forderungen am Nürburgring Die Kleine Anfrage 737 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Forderungen liegen dem im Zusammenhang mit dem Nürburgring beantragten Mahnbescheid in welcher Höhe zu- grunde? 2. Welche Forderungen liegen der anhängig gemachten Klage zugrunde? 3. Welche unterschiedlichen Ansprüche werden mit dem Mahnbescheid und der Klage verfolgt? 4. Welche Forderungen sollen gegenüber Schuldnern geltend gemacht werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage nach Angaben der Nürburgring GmbH namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit dem am 3. November 2011 beantragten Mahnbescheid hat die Nürburgring GmbH gegenüber der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) einen Betrag von insgesamt 4 Mio. € geltend gemacht; die Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR) machte einen Betrag von 0,2 Mio. € geltend. Die Forderungen der Nürburgring GmbH setzen sich zusammen aus Vorleistungen im Personalbereich in Höhe von 1,3 Mio. €, ausstehenden Pachtzahlungen in Höhe von 2,5 Mio. € und laufenden Betriebskosten in Höhe von 0,2 Mio. €, die Forderungen der MSR aus ausstehenden Tilgungsleistungen. Gegenstand der Pachtforderungen der Nürburgring GmbH sind monatliche Abschlagszahlungen auf die vertraglich vereinbarte Mindestpacht für das zweite Pachtjahr – hier für die Monate Mai 2011 bis September 2011. Zu Frage 2: Wie bereits mehrfach kommuniziert, wurden am 29. Februar 2012 beim Landgericht Koblenz zwei Klagen eingereicht. Dabei handelt es sich um eine Klage auf Herausgabe des Pachtobjekts sowie um eine Klage auf Zahlung der geschuldeten Pachten. Da sich die Fragestellung auf die „Geltendmachung von Forderungen“ bezieht, wird davon ausgegangen, dass hiermit die Zahlungsklage gemeint ist. Gegenstand der Forderungen der Zahlungsklage sind monatliche Abschlagszahlungen auf die vertraglich vereinbarte Mindestpacht für das zweite Pachtjahr – hier für die Monate Mai 2011 bis Februar 2012. Zu Frage 3: Im Gegensatz zum Mahnbescheid wurden mit der Zahlungsklage bislang ausschließlich Pachtforderungen geltend gemacht. Vor dem Hintergrund, dass die Zahlungsklage zu einem späteren Zeitpunkt anhängig gemacht wurde als der Mahnbescheid, hat sie zu einem erheblichen Teil Forderungen zum Gegenstand, die erst nach Beantragung des Mahnbescheids fällig geworden sind. Wie zu Frage 1 bereits ausgeführt, hatte der Mahnbescheid neben Pachtzinsforderungen überdies insbesondere auch Vorleistungen im Personalbereich zum Gegenstand. Drucksache 16/1147 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Mahnantrag vom November 2011 wurde zeitgleich mit der Einreichung der Klage insoweit teilweise zurückgenommen, soweit es sich um die Pachtzinsforderungen gehandelt hat, um je nach dem weiteren Verfahrensgang eine Doppelung zu vermeiden. Zu Frage 4: Wie bereits mehrfach kommuniziert, strebt die Landesregierung an, den Streit mit den gekündigten Pächtern einem schiedsgerichtlichen Verfahren zuzuführen. Über die oben dargestellten Forderungen hinaus werden die weiteren Forderungen derzeit zusammengestellt , um sie zum Gegenstand eines späteren Verfahrens zu machen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin